Gutscheine. 15.1. Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst. Der zeitliche Geltungsraum von Gutscheinen wird auf dem jeweiligen Gutschein festgeschrieben und definiert, wobei diese spätestens mit Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum eingelöst oder umgetauscht werden müssen. Bei Verlust von Xxxxxxxxxxx jeglicher Art wird vom Gastwirt kein Ersatz geleistet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gutscheine. 15.1. Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöstabgelöst. Der zeitliche Geltungsraum von Gutscheinen wird auf dem jeweiligen Gutschein festgeschrieben und definiert, wobei diese spätestens spätestens mit Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum eingelöst eingelöst oder umgetauscht werden müssenmüssen. Bei Verlust von Xxxxxxxxxxx jeglicher Art wird vom Gastwirt kein Ersatz geleistet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gutscheine. 15.1. Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst. Der zeitliche Geltungsraum von Gutscheinen wird auf dem jeweiligen Gutschein festgeschrieben und definiert, wobei diese spätestens mit Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum eingelöst oder umgetauscht werden müssen. Bei Verlust von Xxxxxxxxxxx Gutscheinen jeglicher Art wird vom Gastwirt Hotel/Restaurant Zollner kein Ersatz geleistet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Hotel Restaurant Zollner
Gutscheine. 15.1. Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst. Der zeitliche Geltungsraum von Gutscheinen wird auf dem jeweiligen Gutschein festgeschrieben und definiert, wobei diese spätestens mit Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum eingelöst oder umgetauscht werden müssen. Bei Verlust von Xxxxxxxxxxx jeglicher Art wird vom Gastwirt kein Ersatz geleistet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe