Gutschrift Musterklauseln

Gutschrift. Die Bank veranlasst die Gutschriften »Eingang vorbehalten«.
Gutschrift. (1) Der Gegenwert der Einzugsaufträge wird den Einreichern auf dem Girokonto gutge- schrieben. Der Zeitpunkt der Gutschrift ergibt sich für Zahlungsvorgänge aus dem beleglo- sen Scheckeinzug, Zahlungsvorgänge aus dem imagegestützten Scheckeinzug sowie Ein- zugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften aus den »Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank«. Die Gutschrift eingereichter SEPA-Lastschriften ist in den »Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Ab- wicklung von SEPA-Lastschriften per Datenfernübertragung (DFÜ) über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften)« geregelt.
Gutschrift. Für den Fall, dass wir Ihre Produkte kaufen, stimmen Sie zu, dass Amazon Gutschriften (im umsatzsteuerlichen Sinne, d.h. an uns selbst adressierte Rechnungen oder "Selbstfakturierungen" bzw. "self-billed invoices") für den Zeitraum ab dem Datum, an dem Sie dem Kauf Ihrer Produkte durch Amazon zugestimmt haben, bis zu dem Datum der Kündigung dieses Vertrages durch uns oder Sie, ausstellen darf. Gutschriften werden jegliche Informationen enthalten, die wir für die Ausstellung einer umsatzsteuerkonformen Rechnung nach jeweils geltenden Rechtsvorschriften für erforderlich halten. Amazon kann diese Informationen speichern und nutzen, wie nach geltenden Rechtsvorschriften erforderlich. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen (i) über jegliche zusätzliche Information, die für das Ausstellen einer Gutschrift erforderlich ist, damit diese geltenden Rechtsvorschriften entspricht, soweit Ihnen bekannt, (ii) sobald Sie aufhören, für Umsatzsteuer-Zwecke registriert zu sein, oder (iii) sich Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ändert. Gutschriften werden in der Währung der jeweiligen Amazon-Website(n) ausgestellt. Jede Gutschrift gilt als von Ihnen akzeptiert, wenn Sie sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Zurverfügungstellung zurückweisen. Sie stimmen zu, keine gesonderten Verkaufsrechnungen auszustellen für Transaktionen, die bereits von einer Gutschrift erfasst sind.
Gutschrift. Bei einer ungerechtfertigten Überschreitung der Regelentstörzeit, die der Anbieter zu vertreten hat, erhält der Kunde eine Gutschrift nach den fol- genden Maßgaben. Bei einer Störung eines ISDN-Anlagenanschlusses beträgt die Höhe der Gut- schrift je angefangene Stunde nach ungerechtfertigter Überschreitung der Regelentstörzeit pro Anschluss und Störungsfall 12 Euro, jedoch insgesamt maximal 60 Euro. Bei einer Störung eines PMX-Anschlusses beträgt die Höhe der Gutschrift je angefangene Stunde nach ungerechtfertigter Überschreitung der Regelent- störzeit pro Anschluss und Störungsfall 55 Euro, jedoch insgesamt maximal 275 Euro. Bei einer Störung einer Internetdienstleistung beträgt die Höhe der Gutschrift je angefangene Stunde nach ungerechtfertigter Überschreitung der Regelent- störzeit pro Anschluss und Störungsfall 25 Euro. Eine Gutschrift wird mit Forderungen des Anbieters verrechnet. Sie wird zudem auf mögliche Ansprüche des Kunden wegen Minderung nach Abschnitt A.15.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EWE TEL GmbH für Telekommunikations- und Online- sowie Datendienste (im Folgenden: „AGB“) angerechnet. Die Gutschrift versteht sich deshalb als Pauschalierung des Min- derungsrechtes des Kunden, soweit dieser keine weitergehende Minderung nachweisen kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Schadensersatzes, bleiben hiervon unberührt. Die Haftung wegen Schadensersatzes bestimmt sich nach Abschnitt A.16 der AGB.
Gutschrift. Voraussetzung für die Gutschrift ist, dass die Verlagswerke in verlagsneuem, verkaufsfähigem Zustand bei uns eintreffen. Auch Einträge und Auszeichnungen mit Warenwirtschaftsetiketten führen dazu, dass die Ware nicht mehr verlagsneu ist. Falls Remissionsquoten vereinbart sind, wird nur bis zu deren Höhe gutgeschrieben.
Gutschrift. (1) Der Gegenwert der Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug und der Lastschriften wird den Einreichern am Geschäftstag nach dem Einreichungstag auf dem Girokonto gutgeschrieben. Den Gegenwert von Einreichungen per Datenfernübertragung in der Zeit von 21.00 Uhr bis zum Annahmeschluss um 9.00 Uhr schreibt die Bank taggleich (am Geschäftstag des Annahmeschlusses) gut. Der Gegenwert der Zahlungsvorgänge aus dem imagegestützten Scheckeinzug wird am Einreichungstag ab 13.00 Uhr gutgeschrieben.
Gutschrift. Bei einer ungerechtfertigten Überschreitung der Regelentstörzeit, die der Anbieter zu vertreten hat, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von bis zu 25 €, die mit Forderungen des Anbieters verrechnet wird. Diese Gutschrift wird auf mögliche Ansprüche des Kunden wegen Minderung nach den Allge- meinen Geschäftsbedingungen der EWE TEL GmbH für Telekommunikations-, Online- und Datendienste (im Folgenden: „AGB“) angerechnet. Die vorge- nannte Gutschrift versteht sich deshalb als Pauschalierung des Minderungs- rechtes des Kunden, soweit dieser keine weitergehende Minderung nach- weisen kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Schadensersatzes, bleiben hiervon unberührt. Die Haftung wegen Schadens- ersatzes bestimmt sich nach Abschnitt A der AGB.
Gutschrift. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung des Antrags und spätestens bis zum 31. Ok- tober 2020 erhält der Abonnent durch das Verkehrsunternehmen eine einmalige Gut- schrift in Höhe des Fahrpreises für eine (1) Monatsrate seines Abonnements auf Basis des Tarifstands am 01.06.2020. Die Gut- schrift erfolgt nach Xxxx des Verkehrsunter- nehmens in Form einer Guthabenbuchung oder als Auszahlung. Die Guthabenbuchung erfolgt auf das Kun- denkonto des Abonnenten. Dieses Guthaben wird zur Begleichung offener Forderungen aus dem Abovertrag verwendet, z.B. in Form einer Verrechnung bei der Abbuchung der nächsten Monatsrate. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an den Abonnenten durch SEPA-Überweisung an die Kontoverbindung, die für den Abovertrag hinterlegt ist. Sofern auf dem Kundenkonto offene Forderungen bestehen, erfolgt zu- nächst eine Verrechnung der Gutschrift. Eine Auszahlung erfolgt insbesondere, wenn der zugrundeliegende Abovertrag zum Zeitpunkt der Guthabenbuchung nicht mehr besteht oder wenn das Abo mit einer einmaligen Jah- reszahlung beglichen wurde. Sofern für den Abovertrag durch das Ver- kehrsunternehmen bereits eine Kulanzleis- tung aufgrund der Corona-Pandemie gewährt wurde, z.B. Pausierung des Abonnements, zeitanteilige Erstattung wegen angeordneter Quarantäne, erfolgt eine Kürzung der Gut- schrift um die bereits gewährte Xxxxxxxxxx- tung.
Gutschrift. Der Kunde erhält für die nächsten 3 Kalenderjahre (20 -20 ) jeweils 30 € brutto ( inkl. derzeit 19% MwSt. = 4,79 € netto) auf die aktive Kundennummer (gemäß Ziffer 1) bei der SWB gutgeschrieben. Bei Umzug wird die Gutschrift der neuen Kundennummer zugeordnet.
Gutschrift. Stehen dem Auftraggeber Rückzahlungsansprüche zu, hat die Auftragnehmerin dem Auftraggeber eine entsprechende Gutschrift zu erteilen.