Gutschrift. Die Bank veranlasst die Gutschriften »Eingang vorbehalten«.
Gutschrift. (1) Der Gegenwert der Einzugsaufträge wird dem vorgegebenen TARGET2-Unterkonto gutgeschrieben. Der Zeitpunkt der Gutschrift ergibt sich für Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug, Zahlungsvorgänge aus dem imagegestützten Scheckeinzug sowie Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften aus den »Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von Dateien im DTA-Format per Datenfernübertragung (DFÜ) im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) (Verfahrensregeln EMZ)« . Die Gutschrift eingereichter SEPA-Lastschriften ist in den »Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften per Datenfernübertragung (DFÜ) über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA- Lastschriften)« geregelt.
(2) Die Gutschriften werden »Eingang vorbehalten« erteilt, ohne dass es im Einzelfall ei- nes Vermerks auf dem Konto oder im Kontoauszug bedarf.
(3) Die Bank ist berechtigt, Verfügungen über gutgeschriebene Beträge erst zuzulassen, nachdem bei Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen oder dem imagegestützten Scheck- einzug sowie bei Lastschriften Rücklieferungen nicht mehr zu erwarten sind.
Gutschrift. Für den Fall, dass wir Ihre Produkte kaufen, stimmen Sie zu, dass Amazon Gutschriften (im umsatzsteuerlichen Sinne, d.h. an uns selbst adressierte Rechnungen oder "Selbstfakturierungen" bzw. "self-billed invoices") für den Zeitraum ab dem Datum, an dem Sie dem Kauf Ihrer Produkte durch Amazon zugestimmt haben, bis zu dem Datum der Kündigung dieses Vertrages durch uns oder Sie, ausstellen darf. Gutschriften werden jegliche Informationen enthalten, die wir für die Ausstellung einer umsatzsteuerkonformen Rechnung nach jeweils geltenden Rechtsvorschriften für erforderlich halten. Amazon kann diese Informationen speichern und nutzen, wie nach geltenden Rechtsvorschriften erforderlich. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen (i) über jegliche zusätzliche Information, die für das Ausstellen einer Gutschrift erforderlich ist, damit diese geltenden Rechtsvorschriften entspricht, soweit Ihnen bekannt, (ii) sobald Sie aufhören, für Umsatzsteuer-Zwecke registriert zu sein, oder (iii) sich Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ändert. Gutschriften werden in der Währung der jeweiligen Amazon-Website(n) ausgestellt. Jede Gutschrift gilt als von Ihnen akzeptiert, wenn Sie sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Zurverfügungstellung zurückweisen. Sie stimmen zu, keine gesonderten Verkaufsrechnungen auszustellen für Transaktionen, die bereits von einer Gutschrift erfasst sind.
Gutschrift. (1) Der Gegenwert der Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug und der Lastschriften wird den Einreichern am Geschäftstag nach dem Einreichungstag auf dem Girokonto gutgeschrieben. Den Gegenwert von Einreichungen per Datenfernübertragung in der Zeit von 21.00 Uhr bis zum Annahmeschluss um 9.00 Uhr schreibt die Bank taggleich (am Geschäftstag des Annahmeschlusses) gut. Der Gegenwert der Zahlungsvorgänge aus dem imagegestützten Scheckeinzug wird am Einreichungstag ab 13.00 Uhr gutgeschrieben.
(2) Die Gutschriften werden »Eingang vorbehalten« erteilt, ohne dass es im Einzelfall eines Vermerks auf dem Konto oder im Kontoauszug bedarf.
Gutschrift. Bei einer ungerechtfertigten Überschreitung der Regelentstörzeit, die der Anbieter zu vertreten hat, erhält der Kunde eine Gutschrift nach den fol- genden Maßgaben. Bei einer Störung eines ISDN-Anlagenanschlusses beträgt die Höhe der Gut- schrift je angefangene Stunde nach ungerechtfertigter Überschreitung der Regelentstörzeit pro Anschluss und Störungsfall 12 Euro, jedoch insgesamt maximal 60 Euro. Bei einer Störung eines PMX-Anschlusses beträgt die Höhe der Gutschrift je angefangene Stunde nach ungerechtfertigter Überschreitung der Regelent- störzeit pro Anschluss und Störungsfall 55 Euro, jedoch insgesamt maximal 275 Euro. Bei einer Störung einer Internetdienstleistung beträgt die Höhe der Gutschrift je angefangene Stunde nach ungerechtfertigter Überschreitung der Regelent- störzeit pro Anschluss und Störungsfall 25 Euro. Eine Gutschrift wird mit Forderungen des Anbieters verrechnet. Sie wird zudem auf mögliche Ansprüche des Kunden wegen Minderung nach Abschnitt A.15.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EWE TEL GmbH für Telekommunikations- und Online- sowie Datendienste (im Folgenden: „AGB“) angerechnet. Die Gutschrift versteht sich deshalb als Pauschalierung des Min- derungsrechtes des Kunden, soweit dieser keine weitergehende Minderung nachweisen kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Schadensersatzes, bleiben hiervon unberührt. Die Haftung wegen Schadensersatzes bestimmt sich nach Abschnitt A.16 der AGB.
Gutschrift. Voraussetzung für die Gutschrift ist, dass die Verlagswerke in verlagsneuem, verkaufsfähigem Zustand bei uns eintreffen. Auch Einträge und Auszeichnungen mit Warenwirtschaftsetiketten führen dazu, dass die Ware nicht mehr verlagsneu ist. Falls Remissionsquoten vereinbart sind, wird nur bis zu deren Höhe gutgeschrieben.
Gutschrift. Bei einer ungerechtfertigten Überschreitung der Regelentstörzeit, die der Anbieter zu vertreten hat, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von bis zu 25 €, die mit Forderungen des Anbieters verrechnet wird. Diese Gutschrift wird auf mögliche Ansprüche des Kunden wegen Minderung nach den Allge- meinen Geschäftsbedingungen der EWE TEL GmbH für Telekommunikations-, Online- und Datendienste (im Folgenden: „AGB“) angerechnet. Die vorge- nannte Gutschrift versteht sich deshalb als Pauschalierung des Minderungs- rechtes des Kunden, soweit dieser keine weitergehende Minderung nach- weisen kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Schadensersatzes, bleiben hiervon unberührt. Die Haftung wegen Schadens- ersatzes bestimmt sich nach Abschnitt A der AGB.
Gutschrift. 8.1 Ohne anderslautende Vereinbarung mit Swisscard darf eine Gutschrift nur auf eine zuvor abgerechnete Belastung erfolgen und deren Höhe nicht überschreiten.
8.2 Eine Rückvergütung mittels Bargeld oder in einer anderen als der nachfolgend festgehaltenen Form ist ausgeschlossen.
8.3 Erfolgt die Rückvergütung, nachdem die Belastung eingereicht wurde, hat der Vertragspartner eine Gutschrift auf dieselbe Karte auszustellen. Bei elektronischer Abrechnung ist eine Gut- schrift auszulösen und eine Gutschriftsanzeige auszudrucken, bei manueller Abrechnung sind die von Swisscard dafür vorge- sehenem Gutschriftsbelege zu verwenden. Gutschriften sind innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab Transaktionsdatum bei Swisscard einzureichen.
8.4 Swisscard ist im Falle einer Gutschrift berechtigt, den bereits be- zahlten Betrag zu verrechnen bzw. dessen Rückerstattung zu verlan- gen. Eine von Swisscard verlangte Rückerstattung ist innerhalb von zehn (10) Kalendertagen vorzunehmen.
8.5 Jeder Beleg muss mit Ausnahme des Genehmigungscodes sämt- liche Informationen gemäss Ziff. 7.2 aufweisen.
8.6 Bei manueller Abrechnung ist das Vorgehen betreffend Gut- schriften mit der Swisscard abzustimmen.
Gutschrift. CardProcess wird den sich aus den eingereichten Maestro- Zahlungen ergebenden Bruttopreis abzüglich des festgelegten, um die MwSt. erhöhten Disagios sowie abzüglich sonstiger Entgelte dem Konto des Vertragspartners gutschreiben.
Gutschrift. Der Kunde erhält für die nächsten 3 Kalenderjahre (20 -20 ) jeweils 30 € brutto ( inkl. derzeit 19% MwSt. = 4,79 € netto) auf die aktive Kundennummer (gemäß Ziffer 1) bei der SWB gutgeschrieben. Bei Umzug wird die Gutschrift der neuen Kundennummer zugeordnet.