Gäste. 14.1 Eine Tauschbestätigung kann ausschließlich von dem Mitglied verwendet werden, welches seine Ferienwohnrechte zum Tausch im RCI-Pool deponiert hat, es sei denn, das Mitglied übergibt die Tauschbestätigung an einen Freund oder ein Familienmitglied, indem es ein Gastzertifikat von uns erwirbt und die Gastzertifikatsgebühr in Höhe der zum Datum der Ausstellung gültigen Summe zahlt. Unter Umständen gelten von Zeit zu Zeit zusätzliche Bedingungen für Gastzertifikate und ihre Anwendung. Lesen Sie sich das Gastzertifikat sorgfältig durch.
14.2 Personen, die Ferienwohnrechte in einer angeschlossenen Anlage besitzen, jedoch kein Mitglied sind, dürfen kein Gastzertifikat erhalten, es sei denn, Punkt 14.1 gilt.
14.3 Mitglieder haben sicherzustellen, dass ihre Gäste sämtliche Details auf ihrem Gastzertifikat sorgfältig prüfen und uns bei Fehlern schnellstmöglich benachrichtigen.
14.4 Gastzertifikate können ausschließlich von den Personen verwendet werden, die darauf angegeben sind. Mindestens eine Person muss 18 Jahre oder älter sein.
14.5 Es können weitere Personen mit der/den auf dem Gastzertifikat angegebenen Person(en) reisen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtanzahl der Personen die auf der Tauschbestätigung angegebene Maximalbelegung nicht überschreitet.
14.6 Gastzertifikate sind nicht übertragbar und dürfen nicht für gewerbliche Zwecke wie Vermietung, Verkauf oder Übertragung an Dritte verwendet werden. RCI ist berechtigt, Gastzertifikate, die nach Ansicht von RCI verkauft oder anderweitig für gewerbliche Zwecke verwendet wurden, bzw. mit dem entsprechenden Gastzertifikat in Verbindung stehende bestätigte Tausche zu sperren. In einem solchen Fall ist RCI nicht verpflichtet, eine Erstattung zu zahlen.
14.7 Die Verwendung von Gastzertifikaten unterliegt zudem den von der entsprechenden angeschlossenen Anlage auferlegten Bedingungen, Beschränkungen, Einschränkungen und Gebühren.
14.8 Mitglieder haften für sämtliche Handlungen, Unterlassungen und/oder Versäumnisse ihrer Gäste, unabhängig davon, ob diese in Begleitung des Mitglieds reisen oder nicht. Dazu zählen unter anderem durch Gäste verursachte Schäden oder nicht gezahlte Kosten, sämtliche Buchungsund Stornierungsgebühren, die Belegung einer Unterkunft durch eine höhere als durch die Maximalbelegung vorgegebene Anzahl von Personen sowie der Ersatz von fehlenden Gegenständen.
14.9 Das Vortäuschen einer Mitgliedschaft durch Gäste während ihres Aufenthalts ist verboten.
14.10 Gastzertifikatsgebühren könn...
Gäste. Für die Erstattung von durch Gäste verursachten Transportkosten, Hotelaufenthalten, Verpflegungskosten usw. gelten die gleichen Bestimmungen wie für Mitarbeitende von Syngenta.
Gäste. Der Bewohner hat das Recht, Gäste zu empfangen. Gäste können auf kurze Dauer übernachten, wenn der Bewohner das Zimmer alleine nutzt. Die Übernachtung von Gästen ist der Einrichtungsleitung vorab mitzuteilen. Ein Recht zur Dauerbeherbergung von Gästen hat der Bewohner nicht.
Gäste. Wenn Sie eine Amazon Prime-Mitgliedschaft erwerben, dürfen Sie auch bis zu vier berechtigte, in Ihrem Haushalt (unter derselben Adresse) lebende Personen einladen, als registrierte Gäste Ihre Amazon Prime-Versandvorteile ohne zusätzliche Kosten zu nutzen. (Bitte beachten Sie, dass Mitglieder und registrierte Gäste unter 18 Jahren nicht an dem Programm teilnehmen können.) Der Erwerber kann registrierte Gäste jederzeit ändern und/oder löschen. Die Nutzung der Amazon- Versandvorteile durch einen registrierten Xxxx endet automatisch, wenn der Erwerber der Amazon Prime-Mitgliedschaft nicht länger Mitglied ist oder den registrierten Xxxx löscht. Darüber hinausgehende Prime-Vorteile können registrierte Gäste nicht nutzen, soweit nicht explizit etwas anderes geregelt ist.
Gäste. Gastspieler erhalten eine Spielerlaubnis zu den jeweils geltenden Greenfee- Bedingungen, wenn sie • als Berufsspieler Mitglied in der für sie zuständigen Standesorganisation sind oder • als Amateure einem dem Deutschen Golf Verband angeschlossenen Golfclub angehören, dies mit gültigem Spielerausweis nachweisen können und im Besitz einer gültigen Vorgabe und in ihrem Heimat-Golfclub oder einem dem DGV angeschlossenen Verband spielberechtigt sind oder • ihre Mitgliedschaft in einem vom Golfclub anerkannten ausländischen Golfclub nachweisen können, im Besitz einer gültigen Vorgabe sind und in ihrem Heimat- Golfclub spielberechtigt sind. Sie können für gelegentliches Spielen eine Spielerlaubnis (18/9-Loch-Greenfee) erhalten. Sie können auch an für Gäste offenen Turnieren, die im Golfclub ausgetragen werden, teilnehmen, wenn sie die dafür erforderlichen Vorbedingungen laut Ausschreibung erfüllen. Eine Spielerlaubnis wird im Einzelfall erteilt, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und ein Gastspieler vor Spielbeginn außerdem • selbst oder durch Dritte in der Zeit, in der Startzeiten reserviert werden müssen, eine Startzeit reserviert hat • sich in der Geschäftsstelle persönlich angemeldet • seinen gültigen Spielausweis mit bestätigter Vorgabe vorgelegt • das Greenfee entrichtet und sich über die Platzregeln und am Spieltag geltende Sonderbedingungen informiert hat. Die dem Gastspieler ausgehändigte Greenfeekarte hat er gut sichtbar an der von ihm eingesetzten Schlägertasche zu befestigen. Die Entrichtung des 18/9-Loch-Greenfees berechtigt den Gastspieler zur Benutzung der Übungseinrichtungen sowie zum einmaligen Spielen einer 18 bzw. 9– Loch – Runde für den Tag, für den das Greenfee bezahlt worden ist. Ist die Geschäftsstelle geschlossen, hat sich der Gastspieler über den Greenfee Kasten, anzumelden. Die Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für Gastspieler bleibt Vorbedingung für den Gaststatus eines Spielers. Der Golfclub behält sich das Recht vor, beim Heimatclub eines Spielers Auskünfte einzuholen und dem Xxxx u.U. auch nach Spielbeginn die Spielerlaubnis wieder zu entziehen, wenn die Vorbedingungen für den Gaststatus nicht erfüllt sind oder festgestellt wird, dass gegen ihn eine Sperre verhängt worden ist.
Gäste a Sie und alle Partnermitglieder (außer Kinderbetreuer) können Gäste in den Club mitbringen. Sie oder das Partnermitglied müssen:
b Gäste müssen die entsprechende Gebühr für die Nutzung der Einrichtungen in Ihrem Club bezahlen. Die Beiträge für Gäste sind in jedem Club unterschiedlich.
c Gesellschaftsgäste (Gäste, die nur den Café-Bar-Bereich und nicht die sportlichen Einrichtungen nutzen dürfen) dürfen ausschließlich und kostenfrei den Café-Bar-Bereich besuchen. Gesellschaftsgäste dürfen Ihren Club nicht zu den geschäftigen Zeiten (Peak Times – bitte erfragen Sie diese Zeiten in Ihrem Club), oder samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen vor 14:00 Uhr betreten. Bevor Gesellschaftsgäste Ihren Club besuchen dürfen, müssen sie einen Ausweis im Mitgliedsbereich unserer Website auf xxx.xxxxxxxxxx.xx.xx herunterladen.
d Alle Informationen zu den Beiträgen für Gäste in Ihrem Club erhalten Sie auf unserer Website oder in Ihrem Club.
e In einigen Clubs gibt es eventuell Einschränkungen für Gäste und Gesellschaftsgäste und es können zusätzliche Kosten anfallen. Gäste dürfen nur die Einrichtungen benutzen, die Sie (oder das Partnermitglied, das den Xxxx mitbringt) im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft benutzen dürfen. Wenn Sie, Ihr Partnermitglied oder Ihr Xxxx die Regeln für Gäste brechen, die in diesen Geschäftsbedingungen erläutert sind, oder sonstige Regeln, die wir Ihnen mitgeteilt haben, müssen Sie (oder Ihr Xxxx) den vollen Gästebeitrag bezahlen, und wir können Ihnen oder Ihren Partnermitgliedern über einen Zeitraum von drei Monaten das Recht entziehen, Gäste in Ihren Club mitzubringen.
f Sie und alle Partnermitglieder (außer Kinderbetreuer) können bis zu drei Gäste mitbringen.
g Sie können den gleichen erwachsenen Xxxx bis zu sechsmal pro Jahr mitbringen, aber nicht mehr als zweimal pro Monat.
h Die Einschränkungen in A11f und A11g treffen nicht auf Personen zu, die Sie als Ihren Helfer eintragen, der Ihnen bei der Benutzung der Einrichtungen gemäß Abschnitt A3f hilft.
Gäste. In den Forschungsbetrieb des Institutes sind auch wissenschaftliche Gäste partiell eingebunden. Ihnen wird gestattet, die wissenschaftlichen Einrichtungen des Insti- tuts zu benutzen, wenn dies im Interesse der MPG ist. Zu Gästen des MPI zählen:
6.1 Gäste mit externer Finanzierung
Gäste. Eine ständige Einladung geht an den/die GeneralsekretärIn des EGB.
Gäste. 1. Kunden dürfen die Gäste in der Unterkunft erhalten.
2. Der Xxxx-Zugang wird nur während der Öffnungszeiten der Rezeption erlaubt, und nach Zahlung der entsprechenden Gebühr.
3. Minderjährige Besucher werden gewährleistet, wenn sie von einem Erwachsenen während des Aufenthaltes in der Unterkunft begleitet und verpflichtet werden, der die Beantwortung aller rechtlichen Auswirkungen gegen die Tiliguerta Glamping & Camping Village und den Dritten tragen wird.
Gäste. A. Es ist möglich, einem Xxxx den Zutritt zu verweigern, bzw. diesen vom Veranstaltungsort zu entfernen, wenn er sich nicht an diese Verhaltensregeln und alle anderen am Veranstaltungsort geltenden Regeln und Sicherheitsvorkehrungen hält oder (z.B. unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen verhaltensverändernden Substanzen) die Veranstaltung oder das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer Zu- schauer stört. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen; diese werden vom OC WM zum Ersatz von Verwaltungs-, Storno- und Herstellungskosten einbehalten.
B. Es ist verboten, die nachstehenden Gegenstände am Veranstaltungsort zu verwenden, bei sich zu führen oder dorthin zu verbringen: Waffen jeglicher Art sowie Gegenstände, die als Waffen gebraucht werden können; Gegenstände, Stoffe und Inhalte, die geeignet sind, eine Bedrohung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung darzustellen oder den Ablauf des Spiels zu stören oder Personen- oder Sachschäden zu verursachen; Geschosse jeglicher Art wie Bolzen, Holz- oder Metallstücke, Steine, Gläser, Büchsen, Flaschen; entflammbare oder explosive Stoffe, Flüssigkeiten oder Gase, Feuerwerkskörper jeglicher Art; alkoholische Getränke, Betäubungs- oder Aufputschmittel; Spruchbänder oder Schilder mit Texten oder Botschaften kommerziellen, anstössigen, böswilligen, provokativen, politischen, ideologischen oder religiösen Inhalts; Fahnen, Spruchbänder, Abzeichen, aufblasbare Gegenstände oder Symbole, die geeignet sind, Sicherheit und Ordnung zu stören oder die Sicht anderer Zuschauer zu behindern; Tiere (sofern nicht ausdrücklich freigegeben); kommerzielle und Werbeartikel und -materialien jeglicher Art, insbesondere Schriften, Handzettel, Abzeichen, Schilder, Symbole und Spruchbänder; andere von den Mitarbeitern des Saalschutzes, Sicherheitsdienstes und/oder anderen entsprechend ermächtigten Personen ausgemachte Objekte, die die Sicherheit und/oder den guten Ruf der Veranstaltung möglicherweise beeinträchtigen.
C. Wenn Gäste mit verbotenen Gegenständen oder bei der Zweckentfremdung unter bestimmten Voraussetzungen zulässiger Gegenstände angetroffen werden, können die Gegenstände eingezogen und/oder die betreffenden Personen des Veranstaltungsorts verwiesen und/oder zu Überprüfungszwecken örtlichen Behörden übergeben werden.