Gültigkeitsbereich Musterklauseln

Gültigkeitsbereich. Die Zertifizierungsgesellschaft erbringt Dienstleistungen für die Kunden. Wer- den Teile der Dienstleistungen an Auf- tragnehmer vergeben, trägt die Zertifizierungsgesellschaft die volle Verantwortung für Vergabe, Aufrecht- erhaltung, Erweiterung, Beschränkung, Aussetzung oder Entziehung von Zerti- fizierungen sowie für die Sicherstellung, dass entsprechende Vereinbarungen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Die Zertifizierungsgesellschaft infor- miert die Kunden rechtzeitig über Veränderungen der Anforderungen für Zertifizierungen. Auf der Internetseite der Zertifizie- rungsgesellschaft wird angezeigt, ob die Zertifikate gültig sind.
Gültigkeitsbereich. 1.1.Diese Service Level Vereinbarung (SLA) gilt für die Bereitstellung und den Betrieb des Kivito deskMate („deskMate“) Dienstes der Kivito GmbH („Kivito“). Sie regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien hinsichtlich dieser Vereinbarungen abschließend. Der Dienst ist in der entsprechenden Produktbeschreibung genauer spezifiziert.
Gültigkeitsbereich. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der itconnections GmbH (nachfolgend itconnections genannt) gelten für alle Datenlieferungs- und Dienstleistungsverträge zwischen itconnections und ihren Kunden, insbesondere auch für allfällige Ergänzungen oder Erweiterungen davon. Den AGB unterstehen sowohl die Gesamtheit der an einen Kunden gelieferten Daten als auch bloss Teile davon. Als Unternehmensdaten gelten alle Informationen über Dritte, die der Kunde von itconnections erhält und/oder ihm auf der itconnections Plattform ersichtlich sind, namentlich auch Informationen für die Vermarktung von Informatikprodukten oder Dienstleistungen. Die vorliegenden AGB ersetzen alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der itconnections GmbH.
Gültigkeitsbereich. Diese Logistik-Vereinbarung hat Gültigkeit für alle Werke der Knipping Kunststofftechnik Gruppe. UID: DE 145 803 074 UID: DE 145 803 074 UID: DE811204710 UID: DE811204710 Disposition/Auftragszentrum: Logistik: Xxxxxx Xxxxxx - Manager Logistics – xxxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xx - phone: +00 0000 0000-000 Weitere Details und wichtige Ansprechpartner sowie Notfallnummern entnehmen Sie bitte der Anlage „Kontaktdatenblatt“. Die Lieferzeit liegt zwischen 8-12 Wochen, abhängig vom Artikel und Liefermengen unter folgenden Bedingungen: Bei einer Stornierung von Xxxxxx beginnt die Lieferzeit erneut. Der Abrufhorizont/Vorschau beträgt 18 Monate. Die Flexibilität beträgt 15% auf den wöchentlichen Durchschnittsbedarf der mit dem OEM vereinbarten Jahresmenge. Die Abnahmeverpflichtung beträgt 4 Wochen für Endprodukte (Fertigungsfreigabe) und weitere 6 Wochen für Vormaterialien (Materialfreigabe). Bei Bedarfsschwankungen außerhalb der vorgenannten Grenzen ist die Kapazität und Lieferzeit im Einzelfall zu prüfen. Im positiven Fall setzt die oben genannte Lieferzeit für die Differenzmenge erneut ein. In kritischen Versorgungssituationen wird die Versorgung über die Engpass-Steuerung des entsprechenden OEMs gesteuert.
Gültigkeitsbereich. 1.1. Diese Vereinbarung ist auf alle PRODUKTE (Materialien, Produkte und Dienstleistungen) anwendbar, die FIRMENNAME auf der Grundlage von PROMINENT-GROUP erhaltener und angenommener Bestellungen liefert. Sie ist Teil aller bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen den Parteien. Weiter gilt diese QSV für alle Produkte, gleichgültig, ob sie von FIRMENNAME selbst hergestellt, bearbeitet oder durch einen von ihm beauftragten Zulieferer bezogen beziehungsweise von diesem veredelt werden.
Gültigkeitsbereich. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschliesslich im Zusammenhang mit Akzeptanzverträgen für Zahlungen am Verkaufspunkt (Präsenzgeschäft), bei denen der Kunde und seine Karte vor Ort anwesend sind. In allen anderen Fällen, wie zum Beispiel im E-Commerce, gelten separate Anweisungen.
Gültigkeitsbereich. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Xxxxxxxx-Xxxxx-Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxxxx (nachfolgend DAT) gelten für alle Dienste und Produkte der DAT. Es können für Dienste und Produkte zusätzliche oder abweichende Bestimmungen vereinbart werden. Die Bestimmun- gen für die einzelnen Produkte und Dienstleistungen gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Produkte und Dienstleistungen zusammen bereitgestellt werden. Bei Unstimmigkeiten gelten Vereinba- rungen zwischen den Vertragspartnern in der Reihenfolge Einzel- oder Individualvertrag bzw. Zusatzvereinbarung, das jeweilige Bestellformular, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gültigkeitsbereich. 1. Diese AGB sind für die Teilnehmer der Vertragsbeziehung bindend, und sind als Anhang beigefügt und bilden einen integralen Bestandteil jedes Rahmenvertrages, Vertrages, der Auftragsbestätigung, bzw. des verbindlichen Angebotes (nachstehend nur des "Vertrages"), falls die Vertragspartner nichts anderes vereinbaren.
Gültigkeitsbereich. Die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für Verkaufsgeschäfte innerhalb des Ersatzteilmarkts. Der durch die schriftliche Annahme der Bestellung durch die 1-Personen-Gesellschaft Dayco Europe S.r.l. (im Folgenden „Dayco”) abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eventuellen schriftlichen in der Bestellung bzw. in einem separaten Dokument vermerkten Derogationen oder Vereinbarungen, über die der Käufer informiert wurde. Mit seiner Unterzeichnung bestätigt der Käufer ausdrücklich, dass er mit den Geschäftsbedingungen einverstanden ist, diese in vollem Umfang akzeptiert und auf die Anwendung seiner eigenen AGB verzichtet.
Gültigkeitsbereich. Das JugendFreizeitTicket gilt im Verbundgebiet in allen für den Verbundtarif zugelassenen Verkehrs- mitteln als Netzkarte. Es gilt nicht – für ein- und ausbrechende Fahrten in / aus dem Verbundraum. – in Anruf-Sammel-Taxen (AST) und Anruf-Linien-Taxen (ALT). Das JugendFreizeitTicket berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Nutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.