Haftung auf Schadenersatz. 3.1. Bei einer Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, eigenen Pflichtverletzung o- der einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder unser Erfüllungsgehilfen be- ruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. 3.2. Für sonstige Schäden gilt Folgendes: • Für Xxxxxxx, die auf einer groben, eige- nen fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestim- mungen. • Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten infolge unse- rer eigenen, leichten Fahrlässigkeit, unse- rer gesetzlichen Vertreter oder unserer Er- füllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haf- tung auf den vorhersehbaren vertragstypi- schen Schaden höchstens jedoch auf das Zweifache des Wertes des Liefergegen- standes begrenzt. • Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Neben- pflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausge- schlossen. • Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemesse- nen Nachfrist bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse oder Beschrän- kungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt
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Haftung auf Schadenersatz. 3.11. Bei einer Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, eigenen Pflichtverletzung o- der einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder unser Erfüllungsgehilfen be- ruhtSoweit sich aus diesen VKLB nichts anders ergibt, haften wir nach bei der Verletzung von vertragli- chen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen BestimmungenVorschriften.
3.22. Für sonstige Wir haften – aus welchem Rechtsgrund auch immer – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden gilt Folgendes: • Für Xxxxxxxund den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die auf einer groben, eige- nen fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Ver- treter Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestim- mungen.
3. • Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten infolge unse- rer eigenen, leichten Fahrlässigkeit, Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unse- rer gesetzlichen Vertreter oder unserer Er- füllungsgehilfen beruhenErfüllungsgehilfen haften wir vorbehaltlich eines milderen Haf- tungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) allerdings unbeschränkt – für darauf beruhende Schäden/den Ersatz vergeblicher Auf- wendungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Schäden/Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus der Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haf- tung Haftung jedoch der Höhe nach auf den vorhersehbaren vertragstypi- schen vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorher- sehbaren Schaden höchstens jedoch auf das Zweifache des Wertes des Liefergegen- standes begrenzt. • Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Neben- pflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausge- schlossen. • Schadenersatzansprüche beschränkt.
c) Die sich aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemesse- nen Nachfrist bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse oder Beschrän- kungen b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache Ware oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende ge- setzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.
d) Vertragsstrafen und pauschalierten Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammen- hang mit von uns gelieferter Ware an Dritte schuldet, kann er – vorbehaltlich aller weite- ren Voraussetzungen – nur dann als Schadensersatz geltend machen, falls dies mit uns ausdrücklich vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm schriftlich auf dieses Risiko hingewiesen hat.
e) Der Anspruch des Käufers Kunde ist verpflichtet, uns Schäden und Verlust, für die wir aufzukommen haben, unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen.
4. Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche/Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen anstelle vergebli- cher Aufwendungen des Schadenersatzes statt Kunden, die auf einem Mangel der Leistung bleibt unberührtWare beruhen, verjähren 24 Mo- nate nach Ablieferung der Ware, soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere Verjährungs- frist bestimmt ist. Schadensersatzansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Abs. 2 und 3. a) und wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben, verjäh- ren ausschließlich mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen.
5. Soweit unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitar- beiter und Erfüllungsgehilfen.
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Haftung auf Schadenersatz. 3.19.1 Die Haftung der PohlCon auf Schadensersatz ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Absatzes eingeschränkt.
9.2 PohlCon haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Bei Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung, deren Freiheit von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal oder den Schutz des Eigentums des Vertragspartners vor erheblichen Schäden bezwecken.
9.3 Soweit XxxxXxx technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9.4 Soweit XxxxXxx dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die PohlCon bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.
9.5 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der PohlCon für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 10.000.000 je Schadensfall beschränkt. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
9.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der PohlCon.
9.7 Diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Kör- pers Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, eigenen Pflichtverletzung o- der einer vorsätzlichen Gesundheit oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder unser Erfüllungsgehilfen be- ruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungendem Produkthaftungsgesetz und für datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen.
3.2. Für sonstige Schäden gilt Folgendes: • Für Xxxxxxx, die auf einer groben, eige- nen fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestim- mungen. • Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten infolge unse- rer eigenen, leichten Fahrlässigkeit, unse- rer gesetzlichen Vertreter oder unserer Er- füllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haf- tung auf den vorhersehbaren vertragstypi- schen Schaden höchstens jedoch auf das Zweifache des Wertes des Liefergegen- standes begrenzt. • Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Neben- pflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausge- schlossen. • Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemesse- nen Nachfrist bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse oder Beschrän- kungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung auf Schadenersatz. 3.1. Bei einer Verletzung des Lebens, des Kör- pers Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, eigenen Pflichtverletzung o- der oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder unser Erfüllungsgehilfen be- ruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3.2. Für sonstige Schäden gilt Folgendes: • Für Xxxxxxx, die auf einer groben, eige- nen fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestim- mungen. • Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten infolge unse- rer eigenen, leichten Fahrlässigkeit, unse- rer gesetzlichen Vertreter oder unserer Er- füllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haf- tung auf den vorhersehbaren vertragstypi- schen Schaden höchstens jedoch auf das Zweifache zweifache des Wertes des Liefergegen- standes begrenzt. • Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Neben- pflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausge- schlossen. • Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemesse- nen Nachfrist bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse oder Beschrän- kungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung auf Schadenersatz. 3.19.1 Kendox haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Er- füllungsgehilfen beruhen. Bei einer Soweit Kendox keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadener- satzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.2 Kendox haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Kendox schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht ver- letzt. Auch in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Kör- pers Körpers oder der GesundheitGesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
9.5 Für den einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt, bei laufend zu zahlender Vergütung auf die Jahressumme der Vergütung; in jedem Fall jedoch auf einen Höchstbetrag von maximal EUR 500’000. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die auf einer fahrlässigenschuldhafte Verletzung des Lebens, eigenen Pflichtverletzung o- des Körpers oder der einer vorsätzlichen Gesund- heit oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder unser Erfüllungsgehilfen be- ruht, haften wir die zwingende Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungendem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
3.29.6 Bei Datenverlust haftet Kendox nur für den Aufwand, der – bei ordnungsgemäßer dokumentierter Datensicherung und Auslagerung in mindestens drei Generationen durch den Kunden – für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist. Für sonstige Schäden gilt Folgendes: • Für XxxxxxxKendox setzt dabei voraus, dass die Kenntnisse der Datenverarbeitung beim Kunden soweit vorhanden sind, um eine ordnungsgemäße Datensicherung, auch in Bezug auf einer grobendie Aufbewahrungsfristen, eige- nen fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer selbstständig durchführen zu kön- nen.
9.7 Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Kendox verjähren in 12 Monaten nach Gefahrübergang. Im Falle von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter Pflichtverletzungen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestim- mungen. • Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten infolge unse- rer eigenen, leichten Fahrlässigkeit, unse- rer gesetzlichen Vertreter oder unserer Er- füllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haf- tung auf den vorhersehbaren vertragstypi- schen Schaden höchstens jedoch auf das Zweifache des Wertes des Liefergegen- standes begrenzt. • Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Neben- pflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausge- schlossen. • Schadenersatzansprüche aus Verzugder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beträgt die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemesse- nen Nachfrist bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse oder Beschrän- kungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührtFrist abweichend 24 Monate.
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Haftung auf Schadenersatz. 3.11. Bei einer Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, eigenen Pflichtverletzung o- der einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder unser Erfüllungsgehilfen be- ruhtSoweit sich aus diesen AVB nichts anders ergibt, haften wir nach bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen BestimmungenVorschriften.
3.22. Für sonstige Wir haften – aus welchem Rechtsgrund auch immer – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden gilt Folgendes: • Für Xxxxxxxund den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die auf einer groben, eige- nen fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtverlet- zung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Ver- treter Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, .
3. Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetz- lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) allerdings unbeschränkt – für darauf beruhende Schäden/den gesetzlichen Bestim- mungen. • Für Xxxxxxx, die auf Ersatz vergeblicher Aufwendun- gen aus der Verletzung we- sentlicher des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Schäden/Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten. Wesentliche Vertragspflichten infolge unse- rer eigenensind solche Pflichten, leichten Fahrlässigkeit, unse- rer gesetzlichen Vertreter oder unserer Er- füllungsgehilfen beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde re- gelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haf- tung Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypi- schen Schaden höchstens jedoch auf das Zweifache des Wertes des Liefergegen- standes begrenzt. • Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Neben- pflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausge- schlossen. • Schadenersatzansprüche beschränkt.
c) Die sich aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemesse- nen Nachfrist bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse oder Beschrän- kungen b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder arg- listig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache Ware oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesonde- re aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.
d) Vertragsstrafen und pauschalierten Schadensersatz, die/den der Kunde im Zusammenhang mit von uns gelieferter Ware an Dritte schuldet, kann er – vorbehaltlich aller weiteren Voraussetzun- gen – nur dann als Schadensersatz geltend machen, falls dies mit uns ausdrücklich vereinbart ist oder der Kunde uns vor unserem Vertragsschluss mit ihm schriftlich auf dieses Risiko hingewiesen hat.
e) Der Anspruch Kunde ist verpflichtet, uns Schäden und Verlust, für die wir aufzukommen haben, unverzüg- lich schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen.
4. Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers Kunden, die auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen anstelle einem Mangel der Ware beruhen, verjähren 24 Monate nach Ablieferung der Ware, soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist bestimmt ist. Schadensersatzansprüche des Schadenersatzes statt Kunden nach dem Produkthaf- tungsgesetz, in den Fällen des Abs. 2 und 3. a) und wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben, verjähren ausschließlich mit Ablauf der Leistung bleibt unberührtgesetzlichen Verjährungsfristen.
5. Soweit unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfül- lungsgehilfen.
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Haftung auf Schadenersatz. 3.1. Bei einer Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, eigenen Pflichtverletzung o- der oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder unser Erfüllungsgehilfen be- ruhtberuht, haften wir nach den gesetzlichen BestimmungenBestim- mungen.
3.2. Für sonstige Schäden gilt Folgendes: • Für Xxxxxxx, die auf einer groben, eige- nen fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften haf- ten wir nach den gesetzlichen Bestim- mungenBestimmun- gen. • Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten infolge unse- rer unserer eigenen, leichten Fahrlässigkeit, unse- rer gesetzlichen unserer ge- setzlichen Vertreter oder unserer Er- füllungsgehilfen Erfül- lungsgehilfen beruhen, ist unsere Haf- tung Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypi- schen vertragstypischen Schaden höchstens jedoch auf das Zweifache zweifa- che des Wertes des Liefergegen- standes begrenztLiefergegenstandes be- grenzt. • Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Neben- pflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausge- schlossen. • Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemesse- nen angemessenen Nachfrist bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse oder Beschrän- kungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel Man- gel arglistig verschwiegen oder eine Garantie Garan- tie für die Beschaffenheit der Sache übernommen über- nommen haben. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen anstelle Aufwendungen an- stelle des Schadenersatzes statt der Leistung Leis- tung bleibt unberührt
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