Common use of Haftung bei Störungen Clause in Contracts

Haftung bei Störungen. 1. Jeder Vertragspartner haftet dem anderen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird mit Ausnahme von Personenschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. 2. Im Fall einer Haftung des Netzbetreibers aufgrund grober Fahrlässigkeit ist die Haftung – sofern gesetzlich zulässig – auf unmittelbare Schäden beschränkt. Die Haftung des Netzbetreibers für Folgeschäden, Gewinnentgang und mittelbare Schäden ist, sofern gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG. 3. Der Anschluss eines Dritten an die Anlage des Netzkunden und die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen durch diesen Dritten ist nur dann zulässig, wenn die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Netzbetreibers eingeholt wurde.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz, Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz, Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz

Haftung bei Störungen. 1. Jeder Vertragspartner haftet dem anderen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird mit Ausnahme von Personenschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. 2. Im Fall einer Haftung des Netzbetreibers von Netz NÖ aufgrund grober Fahrlässigkeit ist die Haftung – sofern gesetzlich zulässig – auf unmittelbare Schäden beschränkt. Die Haftung des Netzbetreibers von Netz NÖ für Folgeschäden, Gewinnentgang und mittelbare Schäden ist, sofern gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss Haftungsauschluss gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG. 3. Der Anschluss eines Dritten an die Anlage des Netzkunden und die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen durch diesen Dritten ist nur dann zulässig, wenn die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Netzbetreibers von Netz NÖ eingeholt wurde.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Zugang Zum Verteilernetz

Haftung bei Störungen. 1. Jeder Vertragspartner haftet dem anderen nach den allgemeinen allge- meinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird mit Ausnahme von Personenschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. 2. Im Fall einer Haftung des Netzbetreibers von Netz NÖ aufgrund grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit ist die Haftung – sofern gesetzlich zulässig – auf unmittelbare un- mittelbare Schäden beschränkt. Die Haftung des Netzbetreibers von Netz NÖ für Folgeschäden, Gewinnentgang und mittelbare Schäden ist, sofern gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss Haftungsauschluss gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG. 3. Der Anschluss eines Dritten an die Anlage des Netzkunden und die Inanspruchnahme von Netzdienstleistungen durch diesen Dritten ist nur dann zulässig, wenn die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Netzbetreibers von Netz NÖ eingeholt wurde.

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