Common use of Haftung der BS GmbH Clause in Contracts

Haftung der BS GmbH. 4.1 Die BS GmbH haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der BS GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung be- ruhen, die BS GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. 4.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die BS GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach, jedoch haftet die BS GmbH im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vor- hersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen. 4.3 Im Übrigen ist die Haftung ausge- schlossen. 4.4 Soweit die BS GmbH nach Ziffer 4.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssum- me der Betriebshaftpflichtversicherung der BS GmbH beschränkt. 4.5 BS GmbH haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbeson- dere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können. 4.6 Die Regelungen dieser Ziffer 4. gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der BS GmbH. 4.7 Die Bestimmungen des Produkthaf- tungsgesetzes bleiben unberührt.

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Haftung der BS GmbH. 4.1 Die 8.1 Eine Haftung von BS GmbH für Schäden des Anwenders aus jeglichem Rechtsgrund ein- schließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechter- füllung und außervertraglicher (deliktischer) Haf- tung wird einvernehmlich ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch BS GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. 8.2 BS GmbH haftet uneingeschränkt nur in keinem Fall, also auch nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Vorsatz atypische und grobe Fahrlässigkeit seitens der BS GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung be- ruhen, die BS GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten habendaher nicht vorhersehbare Folge- schäden. 4.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die BS GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach, jedoch haftet die BS GmbH im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vor- hersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen. 4.3 Im Übrigen ist die Haftung ausge- schlossen. 4.4 Soweit die BS GmbH nach Ziffer 4.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssum- me der Betriebshaftpflichtversicherung der BS GmbH beschränkt. 4.5 8.3 BS GmbH haftet ebenfalls nicht für SchädenSchä- den, sofern und soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbeson- dere Programm- Maßnahmen, insbesondere Pro- gramm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders hätte verhindern verhin- dern können. 4.6 Die Regelungen dieser Ziffer 48.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Schä- den aus Betriebsunterbrechung, Verlust von ge- schäftlichen Informationen oder von Daten oder an- derem finanziellen Verlust wird ebenfalls für jeden Fall, insbesondere auch für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 8.5 Jede Haftung ist betraglich beschränkt auf jenen Betrag, den der Anwender für die vertrags- gegenständlichen Softwarepflegeleistungen be- zogen auf den Zeitraum eines Jahres bezahlt hat. gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der BS GmbH.GmbH haftet weder für Datenverlust noch für Schäden resultierend aus Leitungsunterbrechun- gen oder Abbruch des Datentransfers. 4.7 Die Bestimmungen des 8.6 BS GmbH haftet nicht für den Ersatz von Sachschäden, deren Ersatzpflicht im Produkthaf- tungsgesetzes bleiben unberührttungsgesetz begründet ist.

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