Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 12.1 Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst für ein Jahr (12 Monate). Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Anwender oder von Sage schriftlich gekündigt wird.
12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 3.1 Die Vereinbarung hat eine feste Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 und kann nicht ordentlich gekündigt werden.
3.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 8.1 Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am Tage der Unterzeichnung durch beide Vertrags- parteien und endet am 31.12. des Folgejah- res. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien bis zum 30.9. des jeweiligen Jahres der Verlänge- rung schriftlich widerspricht. Die allfällige Er- bringung von Softwarepflegeleistungen vor der Unterzeichnung dieses Vertrages unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrages, die sinnge- mäß anzuwenden sind; dies hat jedoch keine Verkürzung der Vertragslaufzeit zur Folge. Die- ser Vertrag kann von jeder Partei im Falle einer Verletzung der nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen durch die andere Partei vorzeitig – schriftlich - beendet werden, wenn die andere Partei nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie diesbezüglich schriftlich durch die vertrags- treue Partei aufgefordert worden ist, ihren ver- traglichen Verpflichtungen nachkommt. BS GmbH, nicht aber der Anwender, ist berechtigt, den gegenständlichen Vertrag auch hinsichtlich einzelner Produkte/Service-leistungen aufzulö- sen. Dies gilt insbesondere bei Weigerung des Anwenders die notwendigen Systemvorausset- zungen zu schaffen, sowohl für die Hardware und Netzwerkumgebung als auch für das Be- triebssystem.
8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 15.1 Eine Leistungsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst für 12 Monate. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Anwender oder von Sage schriftlich gekündigt wird.
15.2 Bei nachträglicher Erweiterung der Leistungsvereinbarung gilt nachfolgendes:
15.3 Die Laufzeit der Erweiterung muss mit der Laufzeit der bestehenden Leistungsvereinbarung abgestimmt sein und eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben.. Um dies zu erreichen, werden Erweiterungen zunächst bis zum Ende der aktuellen Leistungsvereinbarungen berechnet, sofern diese noch eine Laufzeit von unter 12 Monaten hat. Anschließend wird zwingend die bestehen Leistungsvereinbarung als auch die Erweiterung um 12 Monate verlängert. Sofern die bestehenden Leistungsvereinbarung bereits gekündigt ist und eine Restlaufzeit von unter 12 Monaten hat, ist dementsprechend eine Erweiterung nicht möglich, es sei denn die Parteien verständigen sich einvernehmlich darauf die Kündigung zurückzunehmen, bzw. die gekündigte Leistungsvereinbarung wieder aufleben zu lassen.
15.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. Dieses Agreement und die darin genannten Konditionen gelten ab 19.01.24 und sind 1 Jahr gültig und verlängert sich jeweils am 19.01. um ein weiteres Jahr, solange keine weiteren Absprachen getroffen werden. La Marzocco Deutschland behält sich das Recht einer fristlosen Kündigung vor, wenn gegen die Interessen von La Marzocco Deutschland gehandelt wird. Der Röster kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus dem Rösterprogramm austreten – dazu genügt eine an xxxxx@xxxxxxxxxx.xxx oder xxxxx@xxxxxxxxxx.xxx. Mit der ersten Bestellung erklärst du dich mit dem Agreement einverstanden.
Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. (1) Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt nach erfolgtem Bestätigungsmail seitens Xxxxx Xxxxx -Unternehmenscoaching oder einem ihrer Coaches (=Vertragsbeginn) nach Eingang Ihrer Buchung.
(2) Xxxxx Xxxxx -Unternehmenscoaching. kann jederzeit und ohne Begründung, nach eigenem Ermessen und nach Mitteilung an Sie das von Ihnen gebuchte Programm beenden. Nach einer solchen Beendigung der Vereinbarung erhalten Sie die Gebühren anteilsmäßig zurück erstattet.
(3) Ihre Verpflichtung zur Geheimhaltung, und betreffend die Nutzungs-und Verwertungsrechte bleiben auch nach der Beendigung des Programmes bzw. der Vereinbarung für 3 weitere Jahre bestehen.
(4) Sollten Sie bei Ratenzahlungen mit einzelnen Zahlungen in Rückstandgeraten, behält sich Xxxxx Xxxxx -Unternehmenscoaching. vor, sämtliche Zugänge (Mitgliederbereich, Live Coaching-Calls etc.) ganz oder nach eigenem Ermessen teilweise, so lange dauerhaft zu sperren, bis alle säumigen Ratenzahlungen Ihrerseits geleistet worden sind. Zusätzlich behält sich Xxxxx Xxxxx - Unternehmenscoaching eine außerordentliche Kündigung des Vertrages vor. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Im Fall von Verbrauchern gilt dies nur sofern sie mit einer angemessenen Frist unter Hinweis auf die drohende Sperrung oder Kündigung abgemahnt wurden.
Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 3.1 Die Bonusvereinbarung verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat (Verlängerungszeitraum), wenn sie nicht zuvor seitens einer Partei mit einer Frist von einem Tag zum Ende der anfänglichen Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt worden ist.
3.2 Anstelle einer Kündigung der Bonuszahlung kann Lebara dem Partner auch den Abschluss einer neuen oder geänderten Bonuszahlung anbieten. Dieses Angebot einer neuen oder geänderten Bonuszahlung stellt eine Änderungskündigung der aktuellen Bonuszahlung seitens Lebara dar. Die Annahme der neuen oder geänderten Bonuszahlung durch den Einzelhändler kann auch konkludent erfolgen. In diesem Falle gilt ab Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums anstelle der bisherigen Bonuszahlung die neue oder geänderte Bonuszahlung. Auf die neue oder geänderte Bonuszahlung finden die vorstehenden Bestimmungen zur Bonuszahlung gleichermaßen Anwendung.
3.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 11.1 Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft. Die Laufzeit des Support-Vertrages richtet sich bei Abschluss eines Nutzungsvertrages nach dessen Laufzeit.
11.2 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem durch die Parteien ver- einbarten Vergütungsmodell. Die Vergütungsmodelle können fol- gende Laufzeitregelungen vorsehen, wobei im Zweifel das Erstge- nannte zur Anwendung kommt.
11.2.1 Der Vertrag ist zunächst auf 24 Monate geschlossen (initiale Lauf- zeit). Wird er nicht zum Ende der initialen Laufzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Monaten gekündigt, verlängert er sich um 12 weitere Monate und sodann jeweils um 12 weitere Monate ( jeweils Verlängerung), soweit nicht eine der Parteien unter Einhaltung ei- ner Frist von vier Monaten zum Ende der jeweiligen Verlängerung kündigt.
11.2.2 Der Vertrag ist zunächst auf 24 Monate geschlossen (initiale Lauf- zeit). Wird er nicht zum Ende der initialen Laufzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt, verlängert er sich um wei- tere 12 Monate und sodann jeweils um weitere 12 Monate ( jeweils Verlängerung), soweit nicht eine der Parteien unter Einhaltung einer Frist von vier Monaten zum Ende der jeweiligen Verlängerung kündigt.
11.3 Die ESR Solution Group GmbH bestimmt nach freiem Ermessen, für welche Softwareprodukte die Laufzeitvarianten nach 11.2.1 oder
Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. Die Vereinbarung über die Hausapotheke ist unbefristet. Sie kann durch beide Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich oder per Mail erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Paracelsus-Apotheke ist verpflichtet, nach einer Beendigung dieses Vertrages alle bei ihr gespeicherten Daten des Kunden zu löschen - so dies rechtlich möglich ist - und die Löschung dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen.
Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung. 5.1.1 Der Premium-Service-Advance-Vertrag endet automatisch mit Beendigung des Sage Softwarepflege- und Betreuungsvertrag des Anwenders mit Sage.
5.1.2 Der Premium-Service-Advance-Vertrag tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst bis zum Ende der aktuell gültigen Laufzeit des zugehörigen Hauptvertrages. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Anwender oder von Sage schriftlich gekündigt wird.
5.1.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.