Haftung des Anbieters. 13.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregelt. 13.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen. 13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. 13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist. 13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions for E Carsharing, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für E Carsharing, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für E Carsharing
Haftung des Anbieters. 13.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregelt.
13.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit so weit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Samples: E Carsharing Agreement, E Carsharing Agreement, E Carsharing Agreement
Haftung des Anbieters. 13.110.1. Die Haftung Allgemeines: Der ANBIETER vergütet Ihnen im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungenerlittenen Schadens, soweit es dem ANBIETER (und seiner beigezogenen Hilfspersonen wie TSBA AG usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und ein Verschulden auf Seiten des ANBIETERS (resp. seiner beigezogenen Hilfspersonen) vorliegt. Vorbehalten bleiben nachstehende Bestimmungen und Ziffer 6.5.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung usw., so haftet der ANBIETER nur im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Vorbehalten bleibt Ziffer 13 abweichend geregelt10.2.3.
13.210.2.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 Haftungsausschlüsse: Der ANBIETER haftet der Anbieter nurIhnen nicht, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern die Nichterfüllung oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren die nicht gehörige Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht auf folgende Ursachen zurückzuführen ist
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der ANBIETER, TSBA AG und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht Hilfspersonen nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ANBIETERS ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Vertrags Und Reisebedingungen, Allgemeine Vertrags Und Reisebedingungen
Haftung des Anbieters. 13.115.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 14 abweichend geregelt.
13.215.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 14 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer Mieter regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.315.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.415.4. Die in den Ziffern 13.2 15.2 und 13.3 15.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 15.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.515.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Anbieters. 13.1. 9.1 Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 9 abweichend geregelt.
13.2. 9.2 Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 9 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. KardinalspflichtenKardi- nalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.z. B. Instandhaltungspflicht des AnbietersAn- bieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.3. 9.3 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters An- bieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. 9.4 Die in den Ziffern 13.2 9.2 und 13.3 9.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen Haftungsbeschränkun- gen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender feh- lender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Kör- pers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 9.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. 9.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fahrzeugmietangebote
Haftung des Anbieters. 13.1. a) Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregelt.
13.2. b) Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer Mieter regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.3. c) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. d) Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. e) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Anbieters. 13.19.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 9 abweichend geregelt.
13.29.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 9 haftet der Anbieter Verein nur, wenn und soweit dem AnbieterVerein, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters Vereins oder der von dem Anbieter vom Verein zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter Verein jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters Vereins für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.39.3. Die Fahrzeuge werden vom Verein regelmäßig gewartet und auf Fahrtauglichkeit (Luftdruck, Bremsen usw.) überprüft. Außerdem werden im Winter Winterreifen montiert, sofern nicht Ganzjahresreifen montiert sind.
9.4. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AnbietersVereins, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters Vereins der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.49.5. Die in den Ziffern 13.2 9.2 und 13.3 9.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 9.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters Vereins nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.59.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Anbieters. 13.111.1. Die Eine Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht besteht ausschließlich im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregeltRahmen der Ziffern 11.2 bis 11.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
13.211.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 Der Anbieter haftet der Anbieter nurdem Kunden für Schäden unbegrenzt, wenn und soweit dem Anbieter, seinen die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern Vertreter vorsätzlich oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fälltgrob fahrlässig verursacht werden. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden. Version 20181115153200; Seite 8/13
11.3. Soweit nicht Ziffer 11.2 eingreift, haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 11.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.
11.4. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Fall zwingender gesetzlicher RegelungenRahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
11.5. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs Ansprüche des Anbieters nicht für Ansprüche Kunden, die auf Verzugszinsender Verletzung des Lebens, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des VerzugsschadensKörpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Rechtsverfolgungskosten begründet istSchaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
13.511.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
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Haftung des Anbieters. 13.114.1. Die Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung des Anbieters richtet sich nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, stets nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregelt.
13.214.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Bei einer nur einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogso genannter Kardinalpflichten) ist die Haftung – soweit der Schaden nicht Leib, Leben oder Gesundheit oder eine versprochene Garantie betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der jeweils vertragsgegenständlichen Leistung typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnetKardinalpflichten sind solch vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Anbieters)Vertragszwecks gefährdet. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung hopin-AGB V1.1 Seite 12 von 14 Xxxxxxx-Xxxxx-Xxx. 0 Geschäftsführer Finanzamt Dresden Bankverbindung Xxxxxx Xxxxxxx Ust.-ID DE326227541 Ostsächsische Sparkasse xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Tel +00 000 0000000-0 Amtsgericht Dresden IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00
14.3. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird als auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
13.314.4. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Resultieren Schäden des AnbietersKunden aus dem Verlust von Daten, seiner gesetzlichen Vertreterhaftet der Anbieter dafür nicht, leitenden Angestelltensoweit die Schäden durch eine regelmäßige, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters vollständige und dem Wert der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenztDaten angemessen häufige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Haftung des Anbieters. 13.111.1. Die Eine Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht besteht ausschließlich im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregeltRahmen der Ziffern 11.2 bis 11.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprü- che aus jeglichem Rechtsgrund.
13.211.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 Der Anbieter haftet der Anbieter nurdem Kunden für Schäden unbegrenzt, wenn und soweit dem Anbieter, seinen die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern Vertreter vorsätzlich oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fälltgrob fahrlässig verursacht werden. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfa- chen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisati- onsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
11.3. Soweit nicht Ziffer 11.2 eingreift, haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragsty- pisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 11.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.
11.4. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Fall zwingender gesetzlicher RegelungenRahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
11.5. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs Ansprüche des Anbieters nicht für Ansprüche Kunden, die auf Verzugszinsender Verletzung des Lebens, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des VerzugsschadensKörpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Rechtsverfolgungskosten begründet istSchaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
13.511.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehen- den Haftungsregelungen unberührt.
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Haftung des Anbieters. 13.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregelt.
13.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer Mieter regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse 13.213.3Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Des Sharing Angebots
Haftung des Anbieters. 13.110.1. Die Haftung Allgemeines: Der ANBIETER vergütet Ihnen im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht er- brachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungenerlittenen Schadens, soweit es dem ANBIETER (und seiner beigezogenen Hilfspersonen wie GRF, die INFORMATI- ONSSTELLE usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleis- tung zu erbringen und ein Verschulden auf Seiten des ANBIETERS (resp. seiner bei- gezogenen Hilfspersonen) vorliegt. Vorbehalten bleiben nachstehende Bestimmungen und Ziffer 6.5.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkom- men und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung usw., so haftet der ANBIETER nur im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Vorbehalten bleibt Ziffer 13 abweichend geregelt10.2.3.
13.210.2.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 Haftungsausschlüsse: Der ANBIETER haftet der Anbieter nurIhnen nicht, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder die Nichterfüllung o- der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren die nicht gehörige Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der ANBIETER, die INFORMATI- ONSSTELLE oder GRF und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht Hilfspersonen nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ANBIETERS ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Haftung des Anbieters. 13.19.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 9 abweichend geregelt.
13.29.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 9 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.39.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.49.4. Die in den Ziffern 13.2 9.2 und 13.3 9.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 9.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.59.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fahrzeugmietangebote
Haftung des Anbieters. 13.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall 6.1 Für Mängel oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregelt.
13.2. Vorbehaltlich Fehler an der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 Plattform haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern dieser den Mangel oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Fehler arglistig verschwiegen hat.
6.2 Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) Übrigen haftet der Anbieter jedoch nur für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht Vorsatz und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.3. Außer grobe Fahrlässigkeit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit unbeschränkt.
6.3 In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher RegelungenAnbieter zudem auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf). Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters Der Anbieter haftet hierbei nicht für Ansprüche auf Verzugszinsenmangelnden wirtschaftlichen Erfolg, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5entgangenen Gewinn und daraus entstandene mittelbare Schäden. Die Haftung nach ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters und sonstige Dritte, deren sich der Anbieter zur Vertragserfüllung bedient.
6.5 Für Störungen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (zB Leitungsüberlastung, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, etc), haftet der Anbieter nicht.
6.6 Der Anbieter haftet zudem nicht für die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge, den Ausfall der Investition zur Gänze oder hinsichtlich eines Teilbetrages sowie für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Darlehensnehmers, Treuhänders bzw. Zahlungsabwicklers. Auch für ein etwaiges strafrechtliches Verhalten des Darlehensnehmers, Treuhänders bzw. Zahlungsabwicklers haftet der Anbieter nicht.
6.7 Der Anbieter haftet weiters nicht für die ihm von dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührtjeweiligen Darlehensnehmer zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben bezugnehmend auf das jeweilige Immobilienprojekt, die auf der Plattform für die Nutzer bzw. Investoren durch den Anbieter bereit gestellt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Anbieters. 13.1. Die Haftung 8.1 Der Anbieter haftet dem Kunden stets
a) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
c) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Anbieters richtet sich nach den Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall Vertreter oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregeltErfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
13.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 8.2 Der Anbieter haftet der Anbieter nurbei leichter Fahrlässigkeit nicht, wenn und außer soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als er eine wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnetVertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer Kunde regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters)darf. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dasselbe gilt bei grob fahrlässig verursachten Schäden sowie für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abssonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Netto-Auftragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Netto-Vergütung pro Vertragsjahr. Für die Verjährung gilt Ziffer 6.2 entsprechend.
8.3 Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 8.2.
8.4 Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher GarantienDies gilt nicht, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs soweit dies als Leistung des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet vereinbart ist.
13.58.5 Für Aufwendungsersatz- und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten die o.g. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührtRegelungen entsprechend.
8.6 Der Kunde stellt Cognizant Mobility von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang Produkthaftungsgesetzen sowie Schadensersatzansprüchen, die auf die nicht vertragsgemäße Nutzung eines Produkts und die Verbringung des Produkts in ein anderes Hoheitsgebiet ohne Zustimmung des Anbieters zurückzuführen sind, frei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Anbieters. 13.111.1. Die Eine Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht besteht ausschließlich im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregeltRahmen der Ziffern 11.2 bis 11.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
13.211.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 Der Anbieter haftet der Anbieter nurdem Kunden für Schäden unbegrenzt, wenn und soweit dem Anbieter, seinen die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern Vertreter vorsätzlich oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fälltgrob fahrlässig verursacht werden. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
11.3. Soweit nicht Ziffer 11.2 eingreift, haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 11.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.
11.4. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Fall zwingender gesetzlicher RegelungenRahmen der Haftungsregelungen dieser Nutzungsbedingungen.
11.5. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs Ansprüche des Anbieters nicht für Ansprüche Kunden, die auf Verzugszinsender Verletzung des Lebens, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des VerzugsschadensKörpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Rechtsverfolgungskosten begründet istSchaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlichen Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
13.511.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Webhosting
Haftung des Anbieters. 13.110.1. Die Haftung Allgemeines: Der ANBIETER vergütet Ihnen im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungenerlittenen Schadens, soweit es dem ANBIETER (und seiner beigezogenen Hilfspersonen wie TGT usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und ein Verschulden auf Seiten des ANBIETERS (resp. seiner beigezogenen Hilfspersonen) vorliegt. Vorbehalten bleiben nachstehende Bestimmungen und Ziffer 6.5.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung usw., so haftet der ANBIETER nur im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Vorbehalten bleibt Ziffer 13 abweichend geregelt10.2.3.
13.210.2.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 Haftungsausschlüsse: Der ANBIETER haftet der Anbieter nurIhnen nicht, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern die Nichterfüllung oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren die nicht gehörige Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht auf folgende Ursachen zurückzuführen ist
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der ANBIETER, TGT und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht Hilfspersonen nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ANBIETERS ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Haftung des Anbieters. 13.19.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen BestimmungenBestimmun- gen, soweit nicht im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 13 abweichend geregelt.
13.29.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 haftet der Anbieter nur, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden lei- tenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs Schuldner- verzugs des Anbieters oder der von dem vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit Unmög- lichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher wesentli- cher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch je- doch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen ErfüllungsgehilfenErfüllungs- gehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durchfüh- rung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters Anbie- ters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossenausge- schlossen.
13.39.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen ge- setzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.49.4. Die in den Ziffern 13.2 9.2. und 13.3 9.3. geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen Haf- tungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher ausdrückli- cher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften Eigen- schaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 9.3. geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines ei- nes Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf VerzugszinsenVerzugszin- sen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.59.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in ei- nem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder ge- wöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kauf- mann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Ge- richtsstände.
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Samples: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Für Die Vermietung Von Selbstfahrervermietfahrzeugen
Haftung des Anbieters. 13.110.1. Die Haftung Allgemeines: Der ANBIETER vergütet Ihnen im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungenerlittenen Schadens, soweit es dem ANBIETER (und seiner beigezogenen Hilfspersonen wie IG usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und ein Verschulden auf Seiten des ANBIETERS (resp. seiner beigezogenen Hilfspersonen) vorliegt. Vorbehalten bleiben nachstehende Bestimmungen und Ziffer 6.5.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung usw., so haftet der ANBIETER nur im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Vorbehalten bleibt Ziffer 13 abweichend geregelt10.2.3.
13.210.2.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 Haftungsausschlüsse: Der ANBIETER haftet der Anbieter nurIhnen nicht, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern die Nichterfüllung oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren die nicht gehörige Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht auf folgende Ursachen zurückzuführen ist
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der ANBIETER, IG und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht Hilfspersonen nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ANBIETERS ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions for Travel and Booking
Haftung des Anbieters. 13.110.1. Die Haftung Allgemeines: Der ANBIETER vergütet Ihnen im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungenerlittenen Schadens, soweit es dem ANBIETER (und seiner beigezogenen Hilfspersonen wie ETRM usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und ein Verschulden auf Seiten des ANBIETERS (resp. seiner beigezogenen Hilfspersonen) vorliegt. Vorbehalten bleiben nachstehende Bestimmungen und Ziffer 6.5.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung usw., so haftet der ANBIETER nur im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Vorbehalten bleibt Ziffer 13 abweichend geregelt10.2.3.
13.210.2.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 Haftungsausschlüsse: Der ANBIETER haftet der Anbieter nurIhnen nicht, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern die Nichterfüllung oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren die nicht gehörige Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht auf folgende Ursachen zurückzuführen ist
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der ANBIETER, ETRM und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht Hilfspersonen nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ANBIETERS ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Haftung des Anbieters. 13.110.1. Die Haftung Allgemeines: Der ANBIETER vergütet Ihnen im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungenerlittenen Schadens, soweit es dem ANBIETER (und seiner beigezogenen Hilfspersonen wie PRAETTIGAU usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und ein Verschulden auf Seiten des ANBIETERS (resp. seiner beigezogenen Hilfspersonen) vorliegt. Vorbehalten bleiben nachstehende Bestimmungen und Ziffer 6.5.
10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung usw., so haftet der ANBIETER nur im Einzelfall oder in den übrigen Bestimmungen Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Vorbehalten bleibt Ziffer 13 abweichend geregelt10.2.3.
13.210.2.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 Haftungsausschlüsse: Der ANBIETER haftet der Anbieter nurIhnen nicht, wenn und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern die Nichterfüllung oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der von dem Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren die nicht gehörige Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht auf folgende Ursachen zurückzuführen ist
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der ANBIETER, PRAETTIGAU und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. Instandhaltungspflicht Hilfspersonen nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des Anbieters). Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ANBIETERS ausgeschlossen.
13.3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13.4. Die in den Ziffern 13.2 und 13.3 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.3 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
13.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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