Haftung des Anbieters. 11.1 Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 11.2 bis 11.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund. 11.2 Der Anbieter haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden. 11.3 Soweit nicht Ziffer 11.2 eingreift, haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 11.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts. 11.4 Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB. 11.5 Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten. 11.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
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Haftung des Anbieters. 11.1 11.1. Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 11.2 bis 11.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
11.2 11.2. Der Anbieter haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
11.3 11.3. Soweit nicht Ziffer 11.2 eingreift, haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 11.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.
11.4 11.4. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
11.5 11.5. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
11.6 11.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
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Haftung des Anbieters. 11.1 Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 11.2 bis 11.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
11.2 Der Anbieter haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen werden der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden maximal mit einer Haftungshöchstsumme begrenzt auf die dreifach Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werdenvom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.
11.3 Soweit nicht Ziffer 11.2 eingreift, haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 11.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.
11.4 Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
11.5 Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
11.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
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Haftung des Anbieters. 11.1 Eine Gegenüber Anwendern, die ausschließlich die Basisversion der Software nutzen, ist die Haftung des Anbieters besteht ausschließlich ibeschränkt auf grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und das arglistige Verschweigen eines Sach-‐ oder Rechtsmangels der Software. Im Rahmen Übrigen ist die Haftung des Anbieters mit Ausnahme der Ziffern 11.2 bis 11.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei Haftung für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
11.2 Der Anbieter haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen.
11.2 Gegenüber Anwendern, die kostenpflichtige Zusatzfunktionen der Software nutzen, richtet sich die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einschließlich der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für SchädenSach-‐ und Rechtsmängel vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Regelungen.
11.2.1 Der Anbieter wird bei einem Sachmangel oder Rechtsmangel der Software diesen regelmäßig innerhalb angemessener Frist nach Eingang einer Mängelanzeige des Anwenders in Textform (§ 126b BGB) durch Bereitstellung einer Aktualisierung nach Ziff. 7.2 oder einen vom Anwender nach Ziff. 4.3 zu ermöglichenden Fernzugriff zu beheben. Eine Mangelbeseitigung vor Ort beim Anwender erfolgt dann nicht.
11.2.2 Der Anwender ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen.
11.2.3 Werden durch die Software Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter, sofern er dem Anwender nach dem Vertrag hierfür haftet, nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten unter Berücksichtigung der Interessen des Anwenders entweder diesem die erforderlichen Nutzungsrechte am betroffenen Recht des Dritten verschaffen oder die Software so umgestalten, dass das betroffene Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird.
11.2.4 Die Beseitigung von Mängeln durch den Anbieter ist für den Anwender kostenfrei.
11.2.5 Die Haftung für Mängel, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sindmit einer bereits verfügbaren Aktualisierung beseitigt werden, sowie für Schädenist ausgeschlossen, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werdensofern der Anwender zur Installation der Aktualisierung nach Ziff. 7.3 verpflichtet ist.
11.3 Soweit nicht Ziffer 11.2 eingreift, 11.2.6 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Software ist ausgeschlossen.
11.2.7 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 11.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.
11.4 Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter ausschließlich nur für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
11.5 Ansprüche des Kunden, die auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der Freiheit beruhenVerletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung typischerweise eintretenden Schadens begrenzt und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs MonatenHaftung im Übrigen ausgeschlossen.
11.6 11.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen dieser Ziff. 11 unberührt.
11.4 Diese Ziff. 11 gilt entsprechend für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Anbieters.
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Haftung des Anbieters. 11.1 Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 11.2 bis 11.61. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
11.2 Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werdenVertrag. Bei Schäden Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist Gesundheit, wenn der Anbieter die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters zurückzuführen sindberuhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Anbieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbieter ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Anbieter dem Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Hauspreises, höchstens € 3.500,-, sowie für SchädenGeld, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werdenWertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-.
11.3 3. Der Anbieter haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
5. Soweit nicht Ziffer 11.2 eingreiftdem Xxxx ein KFZ-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Anbieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Anbieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Anbieter bei nicht, soweit der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 11.2 begrenzt auf die Höhe Schaden spätestens beim Verlassen des vom Kunden zu entrichteten JahresentgeltsGrundstücks des Anbieters gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.
11.4 Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
11.5 Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
11.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
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