Common use of Haftung des Käufers Clause in Contracts

Haftung des Käufers. Der Käufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für alle durch ihn oder seine Beauftragten bei der Bearbeitung, Entrindung, Rückung oder Abfuhr des Holzes den Verkäufern schuldhaft entstehenden Schäden, bei Holzabfuhrwegen jedoch nur, soweit diese Schäden über eine normale Abnutzung hinausgehen (z. B. Schleifen des Holzes auf befestigten Fahrbahnen). Die Haftung erstreckt sich auch auf mit dem Holzverkauf zusammenhängende Ansprüche Dritter gegen die Verkäufer. Der Käufer hat die Verkäufer insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

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Samples: media.repro-mayr.de, media.diemayrei.de

Haftung des Käufers. Der Käufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für alle durch ihn oder seine Beauftragten bei der Bearbeitung, Entrindung, Rückung oder Abfuhr des Holzes den Verkäufern dem Verkäufer schuldhaft entstehenden Schäden, bei Holzabfuhrwegen jedoch nur, nur soweit diese Schäden über eine normale Abnutzung hinausgehen (z. B. Schleifen des Holzes auf befestigten Fahrbahnen). Die Haftung erstreckt sich auch auf mit dem Holzverkauf zusammenhängende Ansprüche Dritter gegen die den Verkäufer. Der Käufer hat die den Verkäufer insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

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Samples: wbv-rosenheim.de

Haftung des Käufers. Der Käufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für alle durch ihn oder seine Beauftragten bei der Bearbeitung, Entrindung, Rückung oder Abfuhr des Holzes den Verkäufern schuldhaft entstehenden Schäden, bei Holzabfuhrwegen jedoch nur, soweit diese Schäden über eine normale Abnutzung hinausgehen (z. B. Schleifen des Holzes auf befestigten Fahrbahnen)beim Verkäufer entstan- denen Xxxxxxx. Die Haftung erstreckt sich auch auf mit dem Holzverkauf zusammenhängende Ansprüche Dritter gegen die den Verkäufer. Der Käufer hat den Verkäufer insoweit von jeglichen Ansprüchen freizustellen. Dem Käufer und seinen Beauftragten obliegt die Verkehrssicherungspflicht für alle im Zusammenhang mit der Holzabfuhr stehenden Tätigkeiten. Der Käufer hat den Verkäufer insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

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Samples: www.forst-sh.de

Haftung des Käufers. Der Käufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für alle durch ihn oder seine Beauftragten bei der Fällung, Bearbeitung, Entrindung, Rückung oder Abfuhr des Holzes den Verkäufern schuldhaft entstehenden entstandenen Schäden, bei Holzabfuhrwegen jedoch nur, soweit diese Schäden über eine normale Abnutzung hinausgehen (z. B. Schleifen des Holzes auf befestigten Fahrbahnen). Die Haftung erstreckt sich auch auf mit dem Holzverkauf zusammenhängende Ansprüche Dritter gegen die den Verkäufer. Der Käufer hat die den Verkäufer insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Dem Holzkäufer und seinen Beauftragten obliegt die Verkehrssicherungspflicht für alle im Zusammenhang mit der Holzbearbeitung und Holzabfuhr stehenden Tätigkeiten.

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Samples: www.forstbetriebsgemeinschaft-northeim.de