Common use of Haftung für den Systemservice Clause in Contracts

Haftung für den Systemservice. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt Euro pro Vertragsjahr. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge Pflichtverletzungen beim Systemservice minimal das fache (statt des Doppelten) maximal das fache (statt des Vierfachen) der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr des Systemservices zu zahlen ist. Ziffer 15.2 letzter Satz EVB-IT System-AGB bleibt unberührt.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Haftung für den Systemservice. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt Euro pro Vertragsjahr. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice minimal das fache (statt des Doppelten) maximal das fache (statt des Vierfachen) der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr des Systemservices zu zahlen ist. Ziffer 15.2 letzter Satz EVB-IT System-AGB bleibt unberührt.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Haftung für den Systemservice. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt   Euro pro Vertragsjahr. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag   Euro. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice minimal das fache  fache (statt des Doppelten) maximal das fache  fache (statt des Vierfachen) der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr des Systemservices zu zahlen ist. Ziffer 15.2 letzter Satz EVB-IT System-AGB bleibt unberührt.

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Samples: www.stiftung-hsh.de, www.bwbm.de

Haftung für den Systemservice. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt Euro pro Vertragsjahr. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge Pflichtverletzungen beim Systemservice minimal das fache (statt des Doppelten) maximal das fache (statt des Vierfachen) der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr des Systemservices Systemservice zu zahlen ist. Ziffer 15.2 letzter Satz EVB-IT System-AGB bleibt unberührt.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems