Haftungsregelungen Musterklauseln

Haftungsregelungen. 10.1. Drillisch steht dafür ein, dass die dem Partner zur Verfügung gestellten Shops und Werbemittel frei von Rechten Dritter sind und keine fremden Rechte verletzt. Darüber hinaus haftet Xxxxxxxxx nur für eigene Inhalte. Für fremde Inhalte, die lediglich zur Nutzung bereitgehalten werden, ist Xxxxxxxxx nur dann verantwortlich, wenn Drillisch von rechtswidrigen Inhalten positive Kenntnis hat und es Drillisch technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für fremde Inhalte, zu denen Xxxxxxxxx lediglich den Zugang vermittelt, ist Xxxxxxxxx nicht verantwortlich. 10.2. Drillisch haftet im Übrigen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Drillisch verursacht worden sind, unbeschränkt. Jede darüber hinausgehende Haftung von Xxxxxxxxx im Zusammenhang mit dem Partnervertrag ist gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt oder weil Xxxxxxxxx auf Grund Produkthaftpflichtgesetz haftet. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Drillisch nicht für mittelbare Schäden, vage Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, positive Vertragsverletzung, Verzug und Unmöglichkeit ist im Übrigen auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischer Weise gerechnet werden muss. Vorstehende Regelungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Drillisch. 10.3. Im Falle der Haftung nach 10.2. ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den fünffachen Betrag der durchschnittlichen Quartalsvergütung, die der Partner in den letzten 12 Monaten vor Schadensereignis verdient hat. 10.4. Xxxxxxxxx übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit von Produkten, die der Partner im Rahmen der Durchführung des Partnervertrages vermittelt. Auch übernimmt Xxxxxxxxx keine Haftung für Unterbrechungen, technische Störungen oder Ähnliches. 10.5. Wechselseitig ist keine Mindestverfügbarkeit des Internet-Auftritts vereinbart und geschuldet. Jede Partei haftet für die Einhaltung der für sie maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach deutschem Recht.
Haftungsregelungen. Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen insgesamt für diesen Vertrag   Euro. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflicht­verletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr.  .
Haftungsregelungen. 9.1. Die Haftung der Hochschule für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; sie ist auf Vorsatz sowie grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 9.2. Sie erstreckt sich im Übrigen nicht auf Geld oder andere Wertgegenstände, die sich in den Gebäuden oder auf dem Gelände der Hochschule befinden und nicht ihr Eigentum sind. Für Ausstellungen schließt die Hochschule bei Bedarf eine Ausstellungsversicherung ab; ein Versicherungsschutz ist danach aber nur auf Antrag möglich. 9.3. Für Schäden, die von Studierenden verursacht werden, haften diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Den Studierenden wird empfohlen - sofern nicht schon geschehen- eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. 9.4. Insofern die Studierenden mit ihren künstlerischen Arbeiten Urheberrechte verletzen, übernimmt die Hochschule dafür keine Haftung, sondern es wird erwartet, dass die Studierenden sich selbst bzw. über die Lehrangebote Kenntnisse über den Urheberschutz erarbeiten und die Rechte Dritter einhalten. 9.5. In allen Räumen – insbesondere in allen Ateliers und Werkstatträumen – ist jedes offene Feuer verboten und führt zur persönlichen Haftung für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden, weil die Versicherung dafür nicht aufkommt. Also es darf weder eine Kerze angezündet werden, noch geraucht noch in den Räumen mit offenem Feuer künstlerisch gearbeitet werden. Eine Ausnahme davon gibt es nicht. Farben und Öle sind oftmals selbstentzündend. Das betrifft auch Leinöl- Lappen, die gefaltet/geknüllt Hitze entwickeln und diese nicht ableiten können, was zu Bränden insbesondere in Papierkörben führt. Diese Lappen sind zum Trocknen aufzuhängen. Fehlerhafte Behandlungen führen ebenfalls zu einer Haftung für daraus entstehende Schäden. Terpentine sind ordnungsgemäß zu lagern.
Haftungsregelungen. Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei einem Auftragswert* über 100.000 EURO insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr.  .
Haftungsregelungen. 10.1. Xxx steht dafür ein, dass die dem Partner zur Verfügung gestellten Shops und Werbemittel frei von Rechten Dritter sind und keine fremden Rechte verletzt. Darüber hinaus haftet Mey nur für eigene Inhalte. Für fremde Inhalte, die lediglich zur Nutzung bereitgehalten werden, ist Mey nur dann verantwortlich, wenn Mey von rechtswidrigen Inhalten positive Kenntnis hat und es von Mey technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für fremde Inhalte, zu denen Xxx lediglich den Zugang vermittelt, ist Xxx nicht verantwortlich. 10.2. Mey haftet im Übrigen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mey verursacht worden sind unbeschränkt. Jede darüber hinausgehende Haftung von Xxx im Zusammenhang mit dem Partnervertrag ist gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt oder weil Xxx auf Grund Produkthaftpflichtgesetz haftet. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mey nicht für mittelbare Schäden, vage Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, positive Vertragsverletzung, Verzug und Unmöglichkeit ist im Übrigen auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischer Weise gerechnet werden muss. Vorstehende Regelungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Mey. 10.3. Im Falle der Haftung nach 10.2. ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den fünffachen Betrag der durchschnittlichen Quartalsvergütung, die der Partner in den letzten 12 Monaten vor Schadensereignis verdient hat. 10.4. Xxx übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit von Produkten, die der Partner im Rahmen der Durchführung des Partnervertrages vermittelt. Auch übernimmt Xxx keine Haftung für Unterbrechungen, technische Störungen oder Ähnliches. 10.5. Wechselseitig ist keine Mindestverfügbarkeit des Internet-Auftritts vereinbart und geschuldet. Jede Partei haftet für die Einhaltung der für sie maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach deutschem Recht.
Haftungsregelungen. Gut zu wissen Abwesenheit des Pflegekunden (Haustür-)Schlüsseln Zutrittsrechten Datenschutz und Schweigepflicht tungsnachweis einzutragen. Dieser Nachweis muss den Kundinnen und Kunden monatlich vorgelegt und von diesen durchgesehen sowie unterzeichnet wer- den, damit der Pflegedienst mit der Kasse abrechnen kann. Man sollte den Leistungsnachweis prüfen, ob die Eintragungen korrekt sind. Sind sie es nicht, sollte man den Pflegedienst darauf ansprechen und ggf. den Leistungsnachweis nur „unter Vorbehalt“ abzeichnen. Der Pflegedienst hat eine geeignete Pflegedoku- mentation vorzuhalten und diese kontinuierlich zu führen. Die Dokumentation verbleibt während der Vertragsdauer bei den Kundinnen und Kunden, die ein jederzeitiges Einsichtsrecht haben. . ! Ein Pflegevertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abge- ! Grundsätzlich ist ein Pflegevertrag gem. § 120 SGB XI schriftlic abzuschließen. ! Bei Tod der/s Pflegebedürftigen endet der Pflegevertrag unmittelbar schlossen. ! Unterzeichnen Bevollmächtigte bzw. Betreuerinnen oder Betreu- er, sollte dies erkennbar sein.
Haftungsregelungen. 9.1 Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. 9.2 Sollte S.I.E darüber hinaus wegen eines behaupteten Fehlers gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder anderer einschlägiger Gesetzesbestimmungen in Anspruch genommen werden, so hat der AN S.I.E gemäß Verschuldens oder Kausalität schad- und klaglos zu halten.
Haftungsregelungen. (entfällt)
Haftungsregelungen. Lama Trekking-Touren und Trainingscamps sind mit besonderen Risiken behaftet, die Teilnahme an diesen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt besonders für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die mit dem Charakter einer Trekkingtour in Zusammenhang stehen, besteht auch dann nicht, wenn die Veranstaltungsleitung des Veranstalters an der in Frage kommenden Unternehmung teilnimmt. Bei Trekkingtouren kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen Verlaufs kommen. Den Anordnungen der jeweiligen Trekkingleitung bzw. den Instruktoren ist Folge zu leisten. Xxxxx Xxxxxxx haftet für Sach-, Vermögens- und Personenschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wenn und insoweit Xxxxx Xxxxxxx Veranstalter ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Haftungsregelungen. Dem Mieter wird der Nutzungsgegenstand in dem Zustand, in welchem er sich befindet, überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, das Gemeindehaus und dessen Einrichtungen jeweils vor der Benutzung auf die ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu prüfen; sie müssen sicherstellen, daß schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden.