Haftungsregelungen. Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. .
Haftungsregelungen. 10.1. Drillisch steht dafür ein, dass die dem Partner zur Verfügung gestellten Shops und Werbemittel frei von Rechten Dritter sind und keine fremden Rechte verletzt. Darüber hinaus haftet Xxxxxxxxx nur für eigene Inhalte. Für fremde Inhalte, die lediglich zur Nutzung bereitgehalten werden, ist Xxxxxxxxx nur dann verantwortlich, wenn Drillisch von rechtswidrigen Inhalten positive Kenntnis hat und es Drillisch technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für fremde Inhalte, zu denen Xxxxxxxxx lediglich den Zugang vermittelt, ist Xxxxxxxxx nicht verantwortlich.
Haftungsregelungen. 9.1. Die Haftung der Hochschule für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; sie ist auf Vorsatz sowie grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Haftungsregelungen. Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei einem Auftragswert* über 100.000 EURO insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. .
Haftungsregelungen. (1) BUND haftet gegenüber Land Bremen nicht für Fehler der PoC, sowie nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Mitnutzung auftreten. Der BUND haftet weiterhin nicht für Schäden, die wegen einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichteinsetzbarkeit entstehen.
Haftungsregelungen. (1) Dem Mieter wird der Nutzungsgegenstand in dem Zustand, in welchem er sich befindet, überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, das Gemeindehaus und dessen Einrichtungen jeweils vor der Benutzung auf die ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu prüfen; sie müssen sicherstellen, daß schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden.
Haftungsregelungen. (Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss)
Haftungsregelungen. (entfällt)
Haftungsregelungen. 1. Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Werkgegenstände erfolgt auf eigenes Risiko der Nutzer. Der die Nutzung der zur Verfügung gestellten Werkgegenstände erfolgt auf eigenes Risiko der Nutzer. Der Verein haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle vom Verein verursachten Schäden.
Haftungsregelungen. 10.1. NetCologne steht dafür ein, dass die dem Partner zur Verfügung gestellten Shops und Werbemittel frei von Rechten Dritter sind und keine fremden Rechte verletzt. Darüber hinaus haftet NetCologne nur für eigene Inhalte. Für fremde Inhalte, die lediglich zur Nutzung bereitgehalten werden, ist NetCologne nur dann verantwortlich, wenn NetCologne von rechtswidrigen Inhalten positive Kenntnis hat und es NetCologne technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für fremde Inhalte, zu denen NetCologne lediglich den Zugang vermittelt, ist NetCologne nicht verantwortlich.