Haftung, Gefahrtragung. 13.1 Hält der AN gesetzliche oder sonstige verbindliche Vorschriften oder diesen Vertrag nicht ein, so haftet er dem AG oder Dritten für dadurch entstehen- de Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Der AN hat den in Anspruch genommenen AG von Ansprüchen Dritter freizustellen. Ein Mitverschul- den des AG aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bleibt außer Betracht, ausgenommen bei einer Verletzung wesentlicher Pflichten und ausgenommen bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des AG oder der Erfüllungsgehilfen des AG. Der AN trägt bis zur Abnahme die Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen bezüglich seiner sämtlichen Leistungen. 13.2 Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB. § 7 VOB/B gilt nicht.
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Samples: Nachunternehmervertrag, General Terms and Conditions for Subcontractor Services
Haftung, Gefahrtragung. 13.1 11.1 Hält der AN gesetzliche oder sonstige verbindliche Vorschriften oder diesen Vertrag nicht ein, so haftet er dem AG oder Dritten für dadurch entstehen- de entstehende Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Der AN hat den in Anspruch genommenen AG von Ansprüchen Dritter freizustellen. Ein Mitverschul- den Mitverschulden des AG aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bleibt außer Betracht, ausgenommen bei einer Verletzung wesentlicher Pflichten und ausgenommen bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des AG oder der Erfüllungsgehilfen des AG. Der AN trägt bis zur Abnahme die Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen bezüglich seiner sämtlichen Leistungen.
13.2 11.2 Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB. § 7 VOB/B gilt nicht.
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Samples: Allgemeine Ausschreibungs Und Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen
Haftung, Gefahrtragung. 13.1 Hält der AN gesetzliche oder sonstige verbindliche Vorschriften oder diesen Vertrag nicht ein, so haftet er dem AG oder Dritten für dadurch entstehen- de Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Der AN hat den in Anspruch genommenen AG von Ansprüchen Dritter freizustellen. Ein Mitverschul- den des AG aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bleibt außer Betracht, ausgenommen bei einer Verletzung wesentlicher Pflichten und ausgenommen bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des AG oder der Erfüllungsgehilfen des AG. Der AN trägt bis zur Abnahme die Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen bezüglich seiner sämtlichen Leistungen.
13.2 Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 den gesetzlichen Vorschriften des BGB. § 7 VOB/B gilt nicht.
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Samples: Nachunternehmervertrag