Haftung im Innenverhältnis. (1) Führen von Swissgrid angeordnete Bezugsanpassungen oder ein von Swissgrid angeordneter ma- nueller Lastabwurf bei der Vertragspartnerin zu einem Schaden, hat Swissgrid diesen zu decken. Gleiches gilt für erfolgreich gegen die Vertragspartnerin durchgesetzte Schadenersatzansprüche Dritter, sofern diese auf von Swissgrid angeordnete Bezugsanpassungen oder einen von Swissgrid angeordneten manuellen Lastabwurf zurückzuführen sind. Swissgrid hat den Schaden nur dann zu decken, wenn die Vertragspartnerin den Schaden bei sich oder dem Dritten nicht grob fahrlässig oder absichtlich verursacht hat. Diese Regelung gilt sowohl für verschuldensabhängige Haftungstat- bestände als auch für Kausalhaftungstatbestände.
Haftung im Innenverhältnis. Für den Fall, dass einer der Eheleute an die Bank etwas gezahlt hat, hat er an den anderen Ehepartner möglicherweise im Innenverhältnis einen Anspruch auf Ausgleich. Dieser Anspruch richtet sich nach folgenden Regeln: – Die Eheleute sind im Innenverhältnis zueinander zu gleichen Teilen verpflichtet, soweit nichts anderes bestimmt ist54. – Demjenigen Ehepartner, der nach dem Scheitern der Ehe einen Kredit alleine zurückbezahlt, ohne hierzu verpflichtet zu sein, steht ein Ausgleichsanspruch gegen den anderen Ehepartner zu. – Derjenige Ehepartner, der eine vom Grundsatz der Haftung zu gleichen Teilen abweichende Verteilung verlangt, muss hierzu konkrete Gründe vortragen. – Auch wenn ein Ehepartner, der nichts verdient, stillschweigend keinen Unterhalt geltend macht, währenddem der alleinverdienende Ehepartner die Kreditraten weiter bezahlt, kann der Ehepartner, der die Kreditraten gezahlt hat, im Innenverhältnis Ausgleich verlangen55. – Der unterhaltsverpflichtete Ehegatte hat keinen Ausgleichsanspruch, da bei der Unterhaltsberechnung Schulden aus der Zeit der Ehe berücksichtigt werden. Der unterhaltsberechtigte Ehepartner wird durch die Kürzung des Unterhalts an der Tilgung der gemeinsamen Schulden beteiligt56. Bei einer Alleinverdienerehe wird grundsätzlich nur der verdienende Ehepartner das Darlehen zurückzubezahlen haben. Solange die Ehe nicht gescheitert ist, besteht demnach kein Ausgleichsanspruch. Ab dem Scheitern der Ehe kann der Ausgleichs- anspruch geltend gemacht werden. Wenn ein Darlehen nur im Interesse eines Ehegatten aufgenommen worden ist, so muss auch nur derjenige Ehegatte das Darlehen zurückbezahlen57. Wenn ein Grund- stück im Alleineigentum eines Ehepartners steht, muss auch nur dieser Ehepartner nach der Trennung den Kredit zurückbezahlen. Wenn ein Ehepartner während der Ehe die Aufnahme eines Kredits durch Übernahme der persönlichen Haftung ermöglicht, hat er beim Scheitern der Ehe im Innenverhältnis einen Freistellungsanspruch gegen den anderen Ehepartner.
Haftung im Innenverhältnis. (1) Die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung richten sich intern nach dem Verhältnis der von den Trägern der gemeinsamen Anstalt geleisteten Einlage auf das Stammkapital. Nach den entsprechenden Beteiligungsquoten ist ein Ausgleich zwischen den Trägern vorzunehmen.