Dokumentationspflichten. (1) Die Parteien verpflichten sich, den in der DSGVO enthaltenen Dokumentationspflichten jeweils eigenständig nachzukommen. Dies gilt insbesondere für das Führen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO. Die Parteien stellen sich gegenseitig die für das Führen des Verzeichnisses erforderlichen Informationen in geeigneter Form auf Anfrage zur Verfügung.
Dokumentationspflichten. Dokumentationspflichten nach 4. der Besonderen Bedingungen für Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater (FINVERM) gelten für Neuverträge und für gemeldete Schadenfälle des Bestandes ab dem 01.12.2013 als nicht vereinbart. Die gesetzlichen Regeln bleiben hiervon unberührt.
Dokumentationspflichten. Die Parteien dokumentieren ihre Aktivitäten gemäss Ziff. 8.3 der Branchenempfehlung MLS.
Dokumentationspflichten. Alle durchgeführten, organisierten und initiierten Maßnahmen des Enlassmanagements sind zu dokumentieren und für die Dauer von vier Kalenderjahren nach Abschluss des Kalender- jahres, in dem die Rehabilitation beendet wurde, aufzubewahren.
Dokumentationspflichten. Unter Bezugnahme auf eine vertragliche Übereinkunft hinsichtlich der Anwendung einer Leistungsabrechnung ist der Auftragnehmer verpflichtet eine wahrheitsgemäße Dokumentation hinsichtlich seiner Tätigkeiten und der damit verbundenen Abrechnungsmodalitäten für seine Leistungserbringung wahrzunehmen.