Haftung und Haftungsbeschränkung. a) Die Parteien sind sich darüber einig, dass nach dem Stand der Wissenschaft und der Technik kein Verfahren existiert, welches die Fehlerfreiheit von Datenverarbeitungsprogrammen und Daten- übertragungssystemen garantieren kann. Die eTASK GmbH über- nimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit des Datenverar- beitungsprogramms sowie des Datenübertragungssystems, insbe- sondere nicht für die Richtigkeit der im System enthaltenen Informationen sowie für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der CAD-/BIM-Pläne und der Datenstruktur. b) Die Vertragspartner erkennen zudem an, dass die Erbringung der Leistung der eTASK GmbH von der kontinuierlichen Verfügbarkeit von Kommunikationseinrichtungen abhängt und dass die eTASK GmbH eine solche Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. c) Die eTASK GmbH kann ferner nicht die Funktionstüchtigkeit etwa- iger Softwarewerkzeuge, die der AG bei der Anforderung von Dienstleistungen benutzt gewährleisten. d) Der AG hat selbst geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen Schä- den in seinem Betrieb zu treffen, die durch die Unterbrechung oder Fehler in der Kommunikationseinrichtung einschließlich der dazugehörigen Kommunikationssoftware eintreten können, sowie der Stromversorgung. Der AG verpflichtet sich, vor Benutzung von der eTASK GmbH und insbesondere vor Übertragung seiner Da- teien, Daten und Programme an die eTASK GmbH von diesen Si- cherungskopien zu erstellen. e) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die eTASK GmbH höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 0,5 Mio. €. Für sonstige Schäden haftet die eTASK GmbH, wenn der Schaden von der e- TASK GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für übrige nachgewiesene Schäden haftet die eTASK GmbH bei leichter fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten („Kardinal-pflichten“) oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften, begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehba- ren Schaden höchstens jedoch mit einem Betrag von 0,5 Mio. € gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten. f) Darüber hinaus ist die Haftung der eTASK GmbH, ihrer gesetzli- chen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen insgesamt auf 0,5 Mio. € beschränkt. g) Übersteigen die Entschädigungsansprüche, die mehreren auf- grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. h) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nicht, sofern sich die Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ergibt. i) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung von der e- TASK GmbH bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung oder einer Verursachung von Schäden entfällt, sofern dafür eine Form höhe- rer Gewalt verantwortlich ist. j) Die eTASK GmbH hat eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der oben aufgeführten Deckungssummen abgeschlossen. Einen entsprechenden Nachweis hierüber legt die eTASK GmbH dem AG auf Anfrage vor. k) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-) pflichten haftet die eTASK GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrläs- sigkeit. Mittelbare Schäden sind insoweit vom Schadensersatz ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges hat der AG alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. l) Zwingende gesetzliche Regelungen, bleiben von den vorstehen- den Regelungen unberührt. m) Wenn und soweit die Haftung der eTASK GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der eTASK GmbH.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbeschränkung. a) Die Parteien sind sich darüber einig16.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung unsererseits und die unserer Angestellten, dass nach dem Stand der Wissenschaft und der Technik kein Verfahren existiert, welches die Fehlerfreiheit von Datenverarbeitungsprogrammen und Daten- übertragungssystemen garantieren kann. Die eTASK GmbH über- nimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit des Datenverar- beitungsprogramms sowie des Datenübertragungssystems, insbe- sondere nicht für die Richtigkeit der im System enthaltenen Informationen sowie für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der CAD-/BIM-Pläne und der Datenstruktur.
b) Die Vertragspartner erkennen zudem an, dass die Erbringung der Leistung der eTASK GmbH von der kontinuierlichen Verfügbarkeit von Kommunikationseinrichtungen abhängt und dass die eTASK GmbH eine solche Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann.
c) Die eTASK GmbH kann ferner nicht die Funktionstüchtigkeit etwa- iger Softwarewerkzeuge, die der AG bei der Anforderung von Dienstleistungen benutzt gewährleisten.
d) Der AG hat selbst geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen Schä- den in seinem Betrieb zu treffen, die durch die Unterbrechung Auftragnehmer oder Fehler in der Kommunikationseinrichtung einschließlich der dazugehörigen Kommunikationssoftware eintreten können, sowie der Stromversorgung. Der AG verpflichtet sich, vor Benutzung von der eTASK GmbH und insbesondere vor Übertragung seiner Da- teien, Daten und Programme an die eTASK GmbH von diesen Si- cherungskopien zu erstellen.
e) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die eTASK GmbH höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 0,5 Mio. €. Für sonstige Schäden haftet die eTASK GmbH, wenn der Schaden von der e- TASK GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für übrige nachgewiesene Schäden haftet die eTASK GmbH bei leichter fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten („Kardinal-pflichtenLeute“) für Sach- oder der Verletzung zugesicherter EigenschaftenVermögensschäden ausgeschlossen, begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehba- ren Schaden höchstens jedoch mit einem Betrag von 0,5 Mio. € gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten.
f) Darüber hinaus ist die Haftung der eTASK GmbH, ihrer gesetzli- chen Vertreter, Mitarbeiter gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen insgesamt auf 0,5 Mio. € beschränkt.
g) Übersteigen die Entschädigungsansprüche, die mehreren auf- grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
h) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nichtoder Mangelfolgeschäden, sofern sich die Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Vertrags- /Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder um Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat stets der Geschädigte zu beweisen. Soweit unsere Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln ausgeschlossen oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ergibt.
i) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung von der e- TASK GmbH bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung oder einer Verursachung von Schäden entfällt, sofern dafür eine Form höhe- rer Gewalt verantwortlich ist.
j) Die eTASK GmbH hat eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der oben aufgeführten Deckungssummen abgeschlossen. Einen entsprechenden Nachweis hierüber legt die eTASK GmbH dem AG auf Anfrage vor.
k) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-) pflichten haftet die eTASK GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrläs- sigkeit. Mittelbare Schäden sind insoweit vom Schadensersatz ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges hat der AG alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
l) Zwingende gesetzliche Regelungen, bleiben von den vorstehen- den Regelungen unberührt.
m) Wenn und soweit die Haftung der eTASK GmbH ausgeschlossen beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Leute.
16.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der AngestelltenSchaden aus Gefahren resultiert, Ar- beitnehmerdie weder für das Rechtsverhältnis typisch sind noch nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles vorhersehbar waren.
16.3. Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes („PHG“) oder entsprechender ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, Mitarbeiterverzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, Vertreter insbesondere im Sinne des § 12 PHG oder entsprechender ausländischer Bestimmungen, es sei denn, dass uns diesbezüglich grobes Verschulden nachgewiesen wird.
16.4. Wir sind nicht verpflichtet, beigestellte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Musterberechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen etc.) und/oder Stoffe bzw. gegebene Anweisungen auf deren Richtigkeit, Tauglichkeit und Erfüllungsgehilfen Kompatibilität mit den beauftragten Lieferungen/Leistungen zu überprüfen. Der Kunde garantiert deren Richtigkeit, Tauglichkeit und Kompatibilität. Wir sind des Weiteren nicht verpflichtet, besondere Überprüfungen oder Messungen (Vorarbeiten Dritter, vorhandene Maschinen oder Baulichkeiten etc.) vorzunehmen. Hinsichtlich Umstände bzw. Gegebenheiten technischer oder tatsächlicher Natur, die außerhalb unseres vereinbarten Angebots- und Leistungsumfangs liegen, trifft uns keine Prüf-, Warn- und/oder Hinweispflicht. Wir haften nicht für negative Folgen resultierend aus offenbarer bzw. verdeckter Untauglichkeit der eTASK GmbH.vom Kunden beigestellten Unterlagen, Daten, Stoffe und/oder unrichtigen Anweisungen.
16.5. Alle dem Grunde nach gegen uns bestehenden Haftungsansprüche sind der Höhe nach mit dem Nettowert des einzelnen, allenfalls einen Haftungsanspruch begründenden Liefer- /Leistungsgegenstands oder mit der tatsächlichen Deckung durch eine allenfalls von uns abgeschlossene Versicherung, je nachdem welcher Betrag höher ist, begrenzt.
16.6. Haftungsansprüche gegen uns verjähren in 12 Monaten nach Erbringung unserer Lieferung/Leistung, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen.
16.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
16.8. Durch geeignete Schulungs-, Instruktions- und Dokumentationsmaßnahmen hat der Kunde den fachgerechten Einsatz unserer Produkte in seinen Anwendungen sicherzustellen. Dabei sind die in den Handbüchern der Systeme festgelegten Richtlinien zu beachten. Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich des vom Kunden beabsichtigten Einsatzzwecks des von uns gelieferten Produktes. Soweit für den Geschäftsbereich des Kunden verfahrens-, umwelt- und/oder sicherheitstechnische Richtlinien, Normen oder Bedingungen bestehen, ist der Kunde verpflichtet, dies alleine zu berücksichtigen bzw. deren Einhaltung sowie die Funktion des gelieferten Produktes im Rahmen seines Betriebes sicherzustellen und uns insoweit gegen Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
16.9. Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, ist unsere Haftung in diesem Punkt 16. abschließend geregelt. Jede weitergehende Haftung unsererseits, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbeschränkung. 12.1 Die Haftung von Ospin ist wie folgt beschränkt:
(a) Die Parteien sind sich darüber einig, dass nach dem Stand der Wissenschaft und der Technik kein Verfahren existiert, welches die Fehlerfreiheit von Datenverarbeitungsprogrammen und Daten- übertragungssystemen garantieren kann. Die eTASK GmbH über- nimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit des Datenverar- beitungsprogramms sowie des Datenübertragungssystems, insbe- sondere nicht für die Richtigkeit der im System enthaltenen Informationen sowie für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der CAD-/BIM-Pläne und der Datenstruktur.
b) Die Vertragspartner erkennen zudem an, dass die Erbringung der Leistung der eTASK GmbH von der kontinuierlichen Verfügbarkeit von Kommunikationseinrichtungen abhängt und dass die eTASK GmbH eine solche Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann.
c) Die eTASK GmbH kann ferner nicht die Funktionstüchtigkeit etwa- iger Softwarewerkzeuge, die der AG bei der Anforderung von Dienstleistungen benutzt gewährleisten.
d) Der AG hat selbst geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen Schä- den in seinem Betrieb zu treffen, die durch die Unterbrechung oder Fehler in der Kommunikationseinrichtung einschließlich der dazugehörigen Kommunikationssoftware eintreten können, sowie der Stromversorgung. Der AG verpflichtet sich, vor Benutzung von der eTASK GmbH und insbesondere vor Übertragung seiner Da- teien, Daten und Programme an die eTASK GmbH von diesen Si- cherungskopien zu erstellen.
e) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die eTASK GmbH höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 0,5 Mio. €. Für sonstige etwaige Schäden haftet die eTASK GmbH, wenn der Schaden von der e- TASK GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für übrige nachgewiesene Schäden haftet die eTASK GmbH bei leichter fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten („Kardinal-pflichten“) oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften, begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehba- ren Schaden höchstens jedoch mit einem Betrag von 0,5 Mio. € gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten.
f) Darüber hinaus ist die Haftung der eTASK GmbH, ihrer gesetzli- chen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen insgesamt auf 0,5 Mio. € beschränkt.
g) Übersteigen die Entschädigungsansprüche, die mehreren auf- grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
h) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nicht, sofern sich die Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ergibt.
i) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung von der e- TASK GmbH bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung oder einer Verursachung von Schäden entfällt, sofern dafür eine Form höhe- rer Gewalt verantwortlich ist.
j) Die eTASK GmbH hat eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der oben aufgeführten Deckungssummen abgeschlossen. Einen entsprechenden Nachweis hierüber legt die eTASK GmbH dem AG auf Anfrage vor.
k) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-) pflichten haftet die eTASK GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur Ospin unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrläs- sigkeit. Mittelbare Schäden sind insoweit vom Schadensersatz ausgeschlossen. Fahrlässig- keit.
(b) Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Verzuges hat Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG alternativ zum Schadensersatz das RechtKunde vertrauen durfte (sog. wesentliche Nebenpflicht), vom Vertrag zurückzutretenbeschränkt sich die Haftung von Ospin auf bei Vertragsschluss vor- hersehbare, vertragstypische Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von ver- traglichen Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haftet Ospin nicht.
l(c) Zwingende gesetzliche Regelungen, bleiben Im Fall von den vorstehen- den Regelungen unberührtZiffer 12.1 Buchstabe b Satz 1 ist die Haftung zudem auf einen Betrag in Höhe des Doppelten der nach dem Nutzungsvertrag jährlich zu bezahlenden Nut- zungsgebühren beschränkt.
m(d) Wenn Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und soweit -beschränkungen gelten nicht bei arg- listigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsga- rantie, für die Haftung für Ansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsge- setzes (ProdHaftG) sowie für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine Änderung der eTASK GmbH Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
12.2 Soweit die Haftung von Ospin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestelltengesetzlichen Vertreter, Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der eTASK GmbH.von Ospin.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Haftung und Haftungsbeschränkung. a) Die Parteien sind sich darüber einig2.1. WBC haftet gleich aus welchem Rechtsgrund für Schadensersatzansprüche – insbesondere aus unerlaubter Handlung, dass Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldensabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen – nur, soweit sie auf dem Verschuldensmaßstab Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf oder Ansprüchen nach dem Stand §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
2.2. Sämtliche Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen der Wissenschaft und Verjährung hierzu in diesen Regelungen gelten nicht bei Schäden aus der Technik kein Verfahren existiertVerletzung des Lebens, welches die Fehlerfreiheit von Datenverarbeitungsprogrammen und Daten- übertragungssystemen garantieren kann. Die eTASK GmbH über- nimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit des Datenverar- beitungsprogramms Körpers oder der Gesundheit, sowie des Datenübertragungssystems, insbe- sondere nicht für die Richtigkeit der im System enthaltenen Informationen sowie für Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB. In diesen Fällen haftet WBC auch bei einfacher Fahrlässigkeit bzw. kommen die einwandfreie Funktionsfähigkeit der CAD-/BIM-Pläne und der Datenstruktur.
b) Die Vertragspartner erkennen zudem an, dass die Erbringung der Leistung der eTASK GmbH von der kontinuierlichen Verfügbarkeit von Kommunikationseinrichtungen abhängt und dass die eTASK GmbH eine solche Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann.
c) Die eTASK GmbH kann ferner nicht die Funktionstüchtigkeit etwa- iger Softwarewerkzeuge, die der AG bei der Anforderung von Dienstleistungen benutzt gewährleisten.
d) Der AG hat selbst geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen Schä- den in seinem Betrieb zu treffen, die durch die Unterbrechung oder Fehler in der Kommunikationseinrichtung einschließlich der dazugehörigen Kommunikationssoftware eintreten können, sowie der Stromversorgunggesetzlichen Verjährungsfristen zur Anwendung. Der AG verpflichtet sich, vor Benutzung von der eTASK GmbH und insbesondere vor Übertragung seiner Da- teien, Daten und Programme an die eTASK GmbH von diesen Si- cherungskopien zu erstellen.
e) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die eTASK GmbH höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 0,5 Mio. €. Für sonstige Schäden haftet die eTASK GmbH, wenn der Schaden von der e- TASK GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für übrige nachgewiesene Schäden haftet die eTASK GmbH bei leichter fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten („Kardinal-pflichten“) oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften, begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehba- ren Schaden höchstens jedoch mit einem Betrag von 0,5 Mio. € gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten.
f) Darüber hinaus ist Soweit die Haftung der eTASK GmbH, ihrer gesetzli- chen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen insgesamt auf 0,5 Mio. € beschränkt.
g) Übersteigen die Entschädigungsansprüche, die mehreren auf- grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
h) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nicht, sofern sich die Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ergibt.
i) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung von der e- TASK GmbH bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung oder einer Verursachung von Schäden entfällt, sofern dafür eine Form höhe- rer Gewalt verantwortlich ist.
j) Die eTASK GmbH hat eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der oben aufgeführten Deckungssummen abgeschlossen. Einen entsprechenden Nachweis hierüber legt die eTASK GmbH dem AG auf Anfrage vor.
k) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-) pflichten haftet die eTASK GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrläs- sigkeit. Mittelbare Schäden sind insoweit vom Schadensersatz ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges hat der AG alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
l) Zwingende gesetzliche Regelungen, bleiben von den vorstehen- den Regelungen unberührt.
m) Wenn und soweit die Haftung der eTASK GmbH ausgeschlossen vorstehend geregelt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Ar- beitnehmerArbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WBC. Zudem bleiben auch eventuell gewährte Garantien von der eTASK GmbH.Gewährleistungsverkürzung unberührt.
2.3. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der den bekannten oder erkennbaren Umständen nach als mögliche Folge einer Verletzung vorhersehbar war.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbeschränkung. 13.1 Die Haftung von ProSolution ist wie folgt beschränkt:
(a) Die Parteien sind sich darüber einig, dass nach dem Stand der Wissenschaft und der Technik kein Verfahren existiert, welches die Fehlerfreiheit von Datenverarbeitungsprogrammen und Daten- übertragungssystemen garantieren kann. Die eTASK GmbH über- nimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit des Datenverar- beitungsprogramms sowie des Datenübertragungssystems, insbe- sondere nicht für die Richtigkeit der im System enthaltenen Informationen sowie für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der CAD-/BIM-Pläne und der Datenstruktur.
b) Die Vertragspartner erkennen zudem an, dass die Erbringung der Leistung der eTASK GmbH von der kontinuierlichen Verfügbarkeit von Kommunikationseinrichtungen abhängt und dass die eTASK GmbH eine solche Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann.
c) Die eTASK GmbH kann ferner nicht die Funktionstüchtigkeit etwa- iger Softwarewerkzeuge, die der AG bei der Anforderung von Dienstleistungen benutzt gewährleisten.
d) Der AG hat selbst geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen Schä- den in seinem Betrieb zu treffen, die durch die Unterbrechung oder Fehler in der Kommunikationseinrichtung einschließlich der dazugehörigen Kommunikationssoftware eintreten können, sowie der Stromversorgung. Der AG verpflichtet sich, vor Benutzung von der eTASK GmbH und insbesondere vor Übertragung seiner Da- teien, Daten und Programme an die eTASK GmbH von diesen Si- cherungskopien zu erstellen.
e) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die eTASK GmbH höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 0,5 Mio. €. Für sonstige etwaige Schäden haftet die eTASK GmbH, wenn der Schaden von der e- TASK GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für übrige nachgewiesene Schäden haftet die eTASK GmbH bei leichter fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten („Kardinal-pflichten“) oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften, begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehba- ren Schaden höchstens jedoch mit einem Betrag von 0,5 Mio. € gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten.
f) Darüber hinaus ist die Haftung der eTASK GmbH, ihrer gesetzli- chen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen insgesamt auf 0,5 Mio. € beschränkt.
g) Übersteigen die Entschädigungsansprüche, die mehreren auf- grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
h) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nicht, sofern sich die Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ergibt.
i) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung von der e- TASK GmbH bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung oder einer Verursachung von Schäden entfällt, sofern dafür eine Form höhe- rer Gewalt verantwortlich ist.
j) Die eTASK GmbH hat eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der oben aufgeführten Deckungssummen abgeschlossen. Einen entsprechenden Nachweis hierüber legt die eTASK GmbH dem AG auf Anfrage vor.
k) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-) pflichten haftet die eTASK GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur ProSolution unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrläs- sigkeit. Mittelbare Schäden sind insoweit vom Schadensersatz ausgeschlossen. Fahrlässigkeit.
(b) Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Haupt- leistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Verzuges hat Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsver- trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG alternativ zum Schadensersatz das RechtKunde vertrauen durfte (sog. wesentliche Nebenpflicht), vom Vertrag zurückzutretenbeschränkt sich die Haftung von ProSolution auf bei Ver- tragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflich- ten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haftet Pro- Solution nicht.
l(c) Zwingende gesetzliche Regelungen, bleiben Im Fall von den vorstehen- den Regelungen unberührtZiffer 13.1 Buchstabe b Satz 1 ist die Haftung zudem auf einen Betrag in Höhe des Doppelten der nach dem Nutzungsvertrag jährlich zu bezahlenden Nutzungsge- bühren beschränkt.
m(d) Wenn Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und soweit -beschrän- kungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Män- geln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche des Kunden aufgrund des Pro- dukthaftungsgesetzes (ProdHaftG) sowie für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kun- den. Eine Änderung der eTASK GmbH Beweislast zum Nachteil des Kun- den ist hiermit nicht verbunden.
13.2 Soweit die Haftung von ProSolution ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestelltengesetzlichen Vertreter, Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der eTASK GmbH.von ProSolution.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung und Haftungsbeschränkung. a) Die Parteien sind sich darüber einig, dass nach dem Stand der Wissenschaft und der Technik kein Verfahren existiert, welches die Fehlerfreiheit von Datenverarbeitungsprogrammen und Daten- übertragungssystemen garantieren kann10.1. Der Auftragnehmer haftet für eigenes sowie für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen.
10.2. Die eTASK GmbH über- nimmt keine Gewährleistung Haftung für die Fehlerfreiheit des Datenverar- beitungsprogramms sowie des Datenübertragungssystems, insbe- sondere nicht für leichte und die Richtigkeit der im System enthaltenen Informationen sowie für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der CAD-/BIM-Pläne und der Datenstruktur.
b) Die Vertragspartner erkennen zudem an, dass die Erbringung der Leistung der eTASK GmbH von der kontinuierlichen Verfügbarkeit von Kommunikationseinrichtungen abhängt und dass die eTASK GmbH eine solche Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann.
c) Die eTASK GmbH kann ferner nicht die Funktionstüchtigkeit etwa- iger Softwarewerkzeuge, die der AG bei der Anforderung von Dienstleistungen benutzt gewährleisten.
d) Der AG hat selbst geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen Schä- den in seinem Betrieb zu treffen, die durch die Unterbrechung oder Fehler in der Kommunikationseinrichtung einschließlich der dazugehörigen Kommunikationssoftware eintreten können, sowie der Stromversorgung. Der AG verpflichtet sich, vor Benutzung von der eTASK GmbH und insbesondere vor Übertragung seiner Da- teien, Daten und Programme an die eTASK GmbH von diesen Si- cherungskopien zu erstellen.
e) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die eTASK GmbH höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 0,5 Mio. €. Für sonstige Schäden haftet die eTASK GmbH, wenn der Schaden von der e- TASK GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für übrige nachgewiesene Schäden haftet die eTASK GmbH bei leichter fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten („Kardinal-pflichten“) oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften, normale Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehba- ren Schaden höchstens jedoch mit einem Betrag von 0,5 Miovorhersehbaren Schaden; für nicht vorhersehbare Exzessrisiken wird nicht gehaftet. € gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten.
f) Darüber hinaus Liegt keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor – also solcher Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet –, so ist die Haftung der eTASK GmbH, ihrer gesetzli- chen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen insgesamt auf 0,5 Mio. € beschränktleichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
g) Übersteigen die Entschädigungsansprüche10.3. Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, die mehreren auf- grund desselben Ereignisses zu leisten sindverjährt er.
10.4. in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürztder Anspruch entstanden ist, indem und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, ohne Rücksicht auf die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze stehtKenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in drei Jahren von seiner Entstehung an und ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist.
h) Eine Haftung für mittelbare Schäden10.5. Die in 10.1 bis 10.3 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, Mangelfolgeschäden soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder entgangenen Gewinn besteht nicht, sofern sich die Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ergibtAuftragnehmer und diesen Personen begründet worden sind.
i) Die Parteien 10.6. Von den vorstehenden Regelungen in 10.1 bis 10.4 ausgenommen sind sich darüber einig, dass die Haftung von der e- TASK GmbH bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung oder einer Verursachung von Haftungsansprüche für Schäden entfällt, sofern dafür eine Form höhe- rer Gewalt verantwortlich ist.
j) Die eTASK GmbH hat eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der oben aufgeführten Deckungssummen abgeschlossen. Einen entsprechenden Nachweis hierüber legt die eTASK GmbH dem AG auf Anfrage vor.
k) Bei aus der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-) pflichten haftet die eTASK GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrläs- sigkeit. Mittelbare Schäden sind insoweit vom Schadensersatz ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges hat Lebens, des Körpers oder der AG alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutretenGesundheit.
l) Zwingende gesetzliche Regelungen, bleiben von den vorstehen- den Regelungen unberührt.
m) Wenn und soweit die Haftung der eTASK GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der eTASK GmbH.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbeschränkung. a) Die Parteien sind sich darüber einig16.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung unsererseits und die unserer Angestellten, dass nach dem Stand der Wissenschaft und der Technik kein Verfahren existiert, welches die Fehlerfreiheit von Datenverarbeitungsprogrammen und Daten- übertragungssystemen garantieren kann. Die eTASK GmbH über- nimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit des Datenverar- beitungsprogramms sowie des Datenübertragungssystems, insbe- sondere nicht für die Richtigkeit der im System enthaltenen Informationen sowie für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der CAD-/BIM-Pläne und der Datenstruktur.
b) Die Vertragspartner erkennen zudem an, dass die Erbringung der Leistung der eTASK GmbH von der kontinuierlichen Verfügbarkeit von Kommunikationseinrichtungen abhängt und dass die eTASK GmbH eine solche Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann.
c) Die eTASK GmbH kann ferner nicht die Funktionstüchtigkeit etwa- iger Softwarewerkzeuge, die der AG bei der Anforderung von Dienstleistungen benutzt gewährleisten.
d) Der AG hat selbst geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen Schä- den in seinem Betrieb zu treffen, die durch die Unterbrechung Auftragnehmer oder Fehler in der Kommunikationseinrichtung einschließlich der dazugehörigen Kommunikationssoftware eintreten können, sowie der Stromversorgung. Der AG verpflichtet sich, vor Benutzung von der eTASK GmbH und insbesondere vor Übertragung seiner Da- teien, Daten und Programme an die eTASK GmbH von diesen Si- cherungskopien zu erstellen.
e) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die eTASK GmbH höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 0,5 Mio. €. Für sonstige Schäden haftet die eTASK GmbH, wenn der Schaden von der e- TASK GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für übrige nachgewiesene Schäden haftet die eTASK GmbH bei leichter fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten („Kardinal-pflichtenLeute“) für Sach- oder der Verletzung zugesicherter EigenschaftenVermögensschäden ausgeschlossen, begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehba- ren Schaden höchstens jedoch mit einem Betrag von 0,5 Mio. € gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten.
f) Darüber hinaus ist die Haftung der eTASK GmbH, ihrer gesetzli- chen Vertreter, Mitarbeiter gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen insgesamt auf 0,5 Mio. € beschränkt.
g) Übersteigen die Entschädigungsansprüche, die mehreren auf- grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
h) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nichtoder Mangelfolgeschäden, sofern sich die Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Vertrags- /Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder um Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat stets der Geschädigte zu beweisen. Soweit unsere Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln ausgeschlossen oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ergibt.
i) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung von der e- TASK GmbH bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung oder einer Verursachung von Schäden entfällt, sofern dafür eine Form höhe- rer Gewalt verantwortlich ist.
j) Die eTASK GmbH hat eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der oben aufgeführten Deckungssummen abgeschlossen. Einen entsprechenden Nachweis hierüber legt die eTASK GmbH dem AG auf Anfrage vor.
k) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-) pflichten haftet die eTASK GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrläs- sigkeit. Mittelbare Schäden sind insoweit vom Schadensersatz ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges hat der AG alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
l) Zwingende gesetzliche Regelungen, bleiben von den vorstehen- den Regelungen unberührt.
m) Wenn und soweit die Haftung der eTASK GmbH ausgeschlossen beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Leute.
16.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der AngestelltenSchaden aus Gefahren resultiert, Ar- beitnehmerdie weder für das Rechtsverhältnis typisch sind noch nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles vorhersehbar waren.
16.3. Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes („PHG“) oder entsprechender ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, Mitarbeiterverzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, Vertreter insbesondere im Sinne des § 12 PHG oder entsprechender ausländischer Bestimmungen, es sei denn, dass uns diesbezüglich grobes Verschulden nachgewiesen wird.
16.4. Wir sind nicht verpflichtet, beigestellte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Musterberechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen etc.) und/oder Stoffe bzw. gegebene Anweisungen auf deren Richtigkeit, Tauglichkeit und Erfüllungsgehilfen Kompatibilität mit den beauftragten Leistungen zu überprüfen. Der Kunde garantiert deren Richtigkeit, Tauglichkeit und Kompatibilität. Wir sind des Weiteren nicht verpflichtet, besondere Überprüfungen oder Messungen (Vorarbeiten Dritter, vorhandene Baulichkeiten etc.) vorzunehmen. Hinsichtlich Umständen bzw. Gegebenheiten technischer oder tatsächlicher Natur, die außerhalb unseres vereinbarten Angebots- und Leistungsumfangs liegen, trifft uns keine Prüf-, Warn- und/oder Hinweispflicht. Wir haften nicht für negative Folgen resultierend aus offenbarer bzw. verdeckter Untauglichkeit der eTASK GmbH.vom Kunden beigestellten Unterlagen, Daten, Stoffe und/oder unrichtigen Anweisungen.
16.5. Alle dem Grunde nach gegen uns bestehenden Haftungsansprüche sind der Höhe nach mit dem Nettowert des einzelnen, allenfalls einen Haftungsanspruch begründenden Leistungsgegenstands oder mit der tatsächlichen Deckung durch eine allenfalls von uns abgeschlossene Versicherung, je nachdem welcher Betrag höher ist, begrenzt.
16.6. Haftungsansprüche gegen uns verjähren in 12 Monaten nach Erbringung unserer Leistung, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen.
16.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
16.8. Durch geeignete Schulungs-, Instruktions- und Dokumentationsmaßnahmen hat der Kunde den fachgerechten Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Dabei sind die festgelegten Richtlinien zu beachten. Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich des vom Kunden beabsichtigten Einsatzzwecks des von uns gelieferten Produktes. Soweit für den Geschäftsbereich des Kunden verfahrens-, umwelt- und/oder sicherheitstechnische Richtlinien, Normen oder Bedingungen bestehen, ist der Kunde verpflichtet, dies alleine zu berücksichtigen bzw. deren Einhaltung sowie die Funktion des gelieferten Produktes im Rahmen seines Betriebes sicherzustellen und uns insoweit gegen Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
16.9. Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, ist unsere Haftung in diesem Punkt 16. abschließend geregelt. Jede weitergehende Haftung unsererseits, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung und Haftungsbeschränkung. a1. Directa erbringt ihre Dienstleistungen mit berufsüblicher Sorg- falt. Verletzt Directa ihre Sorgfaltspflichten, ist sie dem Kunden zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet.
2. Der Kunde ist gegenüber Directa zur Schadensminderung sowie zu einem korrekten Verhalten nach Treu und Glauben gemäß dem italienischen Zivilgesetzbuch („Codice Civile“) verpflichtet. Die Parteien sind Schadensersatzverpflichtung von Directa mindert sich darüber einigdaher bzw. entfällt, wenn sich herausstellt, dass nach dem Stand der Wissenschaft und der Technik kein Verfahren existiert, welches die Fehlerfreiheit von Datenverarbeitungsprogrammen und Daten- übertragungssystemen garantieren kannKunde selbst zur Entste- hung des Schadens beigetragen oder nicht in zumutbarem Maße aktiv für dessen Minderung gesorgt hat. Die eTASK GmbH über- Der Kunde nimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit des Datenverar- beitungsprogramms sowie des Datenübertragungssystems, insbe- sondere nicht für die Richtigkeit der im System enthaltenen Informationen sowie für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der CAD-/BIM-Pläne und der Datenstruktur.
b) Die Vertragspartner erkennen zudem anzur Kenntnis, dass die Erbringung Einhaltung der Leistung berufsüblichen Sorgfalt zwar eine besondere Aufmerksamkeit für die Sicherheit, Stabilität und Zuver- lässigkeit der eTASK GmbH eingesetzten Informatiksysteme erfordert, aber kei- nerlei Zusage oder Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der von der kontinuierlichen Verfügbarkeit von Kommunikationseinrichtungen abhängt und dass Directa, den Märkten, den Handels- u/o Kursinformationssys- temen sowie den Maklern, an die eTASK GmbH eine solche Verfügbarkeit nicht gewährleisten kannDirecta Kundenaufträge weiterlei- tet, erbrachten Leistungen.
c) Die eTASK GmbH kann ferner 3. Directa haftet nicht die Funktionstüchtigkeit etwa- iger Softwarewerkzeuge, die der AG bei der Anforderung von Dienstleistungen benutzt gewährleisten.
d) Der AG hat selbst geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen Schä- den in seinem Betrieb zu treffenfür Schäden, die durch die Unterbrechung unvorhergesehene Ereignisse oder Fehler in der Kommunikationseinrichtung einschließlich der dazugehörigen Kommunikationssoftware eintreten können, sowie der Stromversorgung. Der AG verpflichtet sich, vor Benutzung von der eTASK GmbH und insbesondere vor Übertragung seiner Da- teien, Daten und Programme an die eTASK GmbH von diesen Si- cherungskopien zu erstellenhöhere Gewalt eintreten.
e) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die eTASK GmbH höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 0,5 Mio4. €. Für sonstige Schäden haftet die eTASK GmbH, wenn Directa unterliegt zudem den Haftungsbeschränkungen der Schaden von der e- TASK GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für übrige nachgewiesene Schäden haftet die eTASK GmbH bei leichter fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten („Kardinal-pflichten“) oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften, begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehba- ren Schaden höchstens jedoch mit einem Betrag von 0,5 Mio. € gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten.
f) Darüber hinaus ist die Haftung der eTASK GmbH, ihrer gesetzli- chen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte VermögensschädenAn- bieter, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen insgesamt auf 0,5 Miofür das Trading und die Wertpapierkurse erforderliche Dienstleistungen bereitstellen. € beschränkt.
g) Übersteigen die EntschädigungsansprücheUnter denselben Bedingungen, die mehreren auf- grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
h) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nicht, sofern sich die Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ergibt.
i) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung von der e- TASK GmbH bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung oder einer Verursachung von Schäden entfällt, sofern dafür eine Form höhe- rer Gewalt verantwortlich ist.
j) Die eTASK GmbH hat eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der oben aufgeführten Deckungssummen abgeschlossen. Einen entsprechenden Nachweis hierüber legt die eTASK GmbH dem AG auf Anfrage vor.
k) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-) pflichten haftet die eTASK GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrläs- sigkeit. Mittelbare Schäden sind insoweit vom Schadensersatz ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges hat der AG alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
l) Zwingende gesetzliche Regelungen, bleiben unter denen Directa diese Haftungsbeschränkungen von den vorstehen- den Regelungen unberührtAnbietern auferlegt werden, kann sich Directa gegenüber dem Kunden auf diese Beschränkungen berufen.
m) Wenn und soweit die Haftung der eTASK GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der eTASK GmbH.
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Samples: Vertrag Für Die Entgegennahme Und Weiterleitung Von Aufträgen