Haftung von Sunrise. 12.1 Einzig in Fällen, in denen das Gesetz zwingend unbeschränkte Haftung ohne Befreiungsmög- lichkeit vorschreibt, beispielsweise vorsätzlich oder grob fahrlässig erzeugte Schäden, Tod und Körperverletzung, haftet Sunrise unbe- schränkt. 12.2 Im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Rah- men sind indirekte Schäden und finanzielle Ver- luste, Folgeschäden, Datenverluste, Gewinnver- luste, nicht erzielte Einsparungen, zusätzliche Ausgaben, Forderungen Dritter usw. von der Haftung durch Sunrise ausgeschlossen. 12.3 In allen anderen Fällen beschränkt sich die Ge- samthaftung von Sunrise pro Vertragsjahr auf den Betrag der bezahlten Kosten (exklusive Hardware- und Softwarelieferungen) für die betreffende Dienstleistung im Vertragsjahr, in dem das schadenverursachende Ereignis sich ereignete bzw. begann, übertrifft jedoch in keinem Fall CHF 50‘000.– (fünfzigtausend) pro Vertragsjahr. 12.4 Sunrise übernimmt keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, wie Erdbeben, Über- schwemmungen, Stromausfälle oder Malware (z. B. Viren, Denial-of-Service-Attacks und Ähn- liches). 12.5 Von Sunrise gemäss vertraglichen Bestimmun- gen bezahlte Strafen werden auf Schadener- satzzahlungen angerechnet. 12.6 Jegliche weitere Haftung von Sunrise ist ausge- schlossen.
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Haftung von Sunrise. 12.1 Einzig in Fällen, in denen das Gesetz zwingend zwin- gend unbeschränkte Haftung ohne Befreiungsmög- lichkeit Befrei- ungsmöglichkeit vorschreibt, beispielsweise vorsätzlich oder grob fahrlässig erzeugte Schäden, Tod und Körperverletzung, haftet Sunrise unbe- schränktunbeschränkt.
12.2 Im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Rah- men sind indirekte Schäden und finanzielle Ver- luste, Folgeschäden, Datenverluste, Gewinnver- luste, nicht erzielte Einsparungen, zusätzliche Ausgaben, Forderungen Dritter usw. von der Haftung durch Sunrise ausgeschlossen.
12.3 In allen anderen Fällen beschränkt sich die Ge- samthaftung Gesamthaftung von Sunrise pro Vertragsjahr auf den Betrag der bezahlten Kosten (exklusive exklu- sive Hardware- und Softwarelieferungen) für die betreffende Dienstleistung im VertragsjahrVertrags- jahr, in dem das schadenverursachende Ereignis Er- eignis sich ereignete bzw. begann, übertrifft jedoch in keinem Fall CHF 50‘00050000.– (fünfzigtausendfünfzig- tausend) pro Vertragsjahr.
12.4 Sunrise übernimmt keine Haftung für Schäden Schä- den durch höhere Gewalt, wie Erdbeben, Über- schwemmungenÜberschwemmungen, Stromausfälle oder Malware (z. B. Viren, Denial-of-Service-Attacks At- tacks und Ähn- lichesÄhnliches).
12.5 Von Sunrise gemäss vertraglichen Bestimmun- gen Bestim- mungen bezahlte Strafen werden auf Schadener- satzzahlungen Scha- denersatzzahlungen angerechnet.
12.6 Jegliche weitere Haftung von Sunrise ist ausge- schlossenaus- geschlossen.
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