Haftungsausschluss und -beschränkung. Die Dienstleisterin haftet gegenüber unternehmerischen Kun- den für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen bei Perso- nenschäden, ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist für unternehmerische Kunden gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Verbrau- chern gegenüber unberührt. Die Dienstleisterin haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf: • höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag), • Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte, • Handlungen der der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Dritter, • der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Netzausfallverlust, • Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme, oder • Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwen- diger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind oder die Folge von nicht von der Dienstleis- terin zu vertretender Ereignisse sind. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung der Dienstleisterin mit dem Jahresentgelt der Datentransferleistun- gen betraglich beschränkt. 14.1.1 Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker, etc. 14.1.2 Haftungsausschluss hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste Es wird gelegentlich im Rahmen der Leistungserbringung zu technisch unvermeidbaren Unterbrechungen der Datentrans- ferleistungen kommen. Aufgrund kurzer, nicht regelmäßiger Unterbrechungen oder Einschränkungen der Datentransfer- leistungen, entsteht kein Anspruch des Kunden aus den Titeln der Gewährleistung oder des Schadenersatzes. Datentransfer- dienstleistungen gelten im Zweifel – und sofern nicht ausdrück- lich zugesichert – nicht als „hochverfügbar“, dies gilt auch für die Erreichung bestimmter Übertragungsraten. 14.1.3 Pflichten des Kunden; Haftungsausschluss bei Pflichtverstoß des Kunden
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für It Und Datendienste, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für It Und Datendienste
Haftungsausschluss und -beschränkung. 14.1 Atrox gewährt für Ihre Dienstleistungen weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Dienstleisterin Haftung für Betriebsunterbrüche, die insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen ist hiermit wegbedungen.
14.2 Atrox übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
14.3 Atrox haftet gegenüber unternehmerischen Kun- den weder für Schäden nur direkte oder indirekte noch mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistungen der von Atrox gelieferten/erbrachten Dienste ergeben.
14.4 Atrox haftet insbesondere nicht in folgenden Fällen: Direkte oder indirekte Folgeschäden bei Vorsatz Funktionsstörungen der Atrox-Infrastruktur, insbesondere bei Störungen der Mietleitungen von Unterlieferanten von Atrox; Elektronische Nachrichten, die nicht korrekt, gar nicht, rechtswidriger Weise übermittelt oder grober Fahrlässigkeitvon Drittpersonen abgefangen werden; Fehlende oder mangelhafte Geheimhaltung chiffrierter Daten, namentlich auch nicht, wenn Atrox als Zertifikationsstelle auftritt oder andere Kryptologie-Dienstleistungen anbietet; Verarbeitungsfehler bei der Abwicklung von Geschäftstransaktionen über Internet (Electronic Commerce), insbesondere nicht bei Übermittlungsfehlern von Kreditkartendaten oder sonstigen Zahlungsinformationen; Fehlende oder mangelhafte Trefferquoten in Internet-Suchmaschinen, auch nicht bei ausdrücklicher Auftragserteilung des Kunden an Atrox, die Suchmaschinen-Registrierungen vorzunehmen; Rechtsauseinandersetzungen infolge von Domain-Namen-Registrierungen oder Domain-Namen-Löschungen, welche Atrox im Auftrag des Kundenveranlasst hat.
14.5 Jede Haftung von Atrox und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit istsind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich weg bedungen.
14.6 Atrox haftet nicht, ausgenommen bei Perso- nenschädenwenn sie aus Gründen, ausgeschlossen. die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung der Verpflichtungen des Vertrags gehindert wird.
14.7 Die Haftung für Folgeschädengemäss Bundesgesetz vom 18. Juni 1993 über die Produktehaftpflicht (Produktehaftpflichtgesetz, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist für unternehmerische Kunden gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Verbrau- chern gegenüber PrHG) bleibt in jedem Fall unberührt. Die Dienstleisterin haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf: • höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag), • Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte, • Handlungen der der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Dritter, • der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Netzausfallverlust, • Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme, oder • Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwen- diger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind oder die Folge von nicht von der Dienstleis- terin zu vertretender Ereignisse sind. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung der Dienstleisterin mit dem Jahresentgelt der Datentransferleistun- gen betraglich beschränkt.
14.1.1 Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker, etc.
14.1.2 Haftungsausschluss hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste Es wird gelegentlich im Rahmen der Leistungserbringung zu technisch unvermeidbaren Unterbrechungen der Datentrans- ferleistungen kommen. Aufgrund kurzer, nicht regelmäßiger Unterbrechungen oder Einschränkungen der Datentransfer- leistungen, entsteht kein Anspruch des Kunden aus den Titeln der Gewährleistung oder des Schadenersatzes. Datentransfer- dienstleistungen gelten im Zweifel – und sofern nicht ausdrück- lich zugesichert – nicht als „hochverfügbar“, dies gilt auch für die Erreichung bestimmter Übertragungsraten.
14.1.3 Pflichten des Kunden; Haftungsausschluss bei Pflichtverstoß des Kunden
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsausschluss und -beschränkung. Die Dienstleisterin 15.1. XXXXXXX CONTACT haftet gegenüber unternehmerischen Kun- in den nachfolgend unter (a) - (e) aufgeführten Fällen unbeschränkt: (a) für Schäden nur bei Vorsatz eine vorsätzliche oder grober Fahrlässigkeitgrob fahrlässige Pflichtverletzung; (b) im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (c) im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und / oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war; (d) im Falle der Übernahme einer Garantie für die Haftung für leichte Fahrlässigkeit istBeschaffenheit der Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, ausgenommen bei Perso- nenschäden, ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist für unternehmerische Kunden gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Verbrauchern oder eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB; (e) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
15.2. Bei einer nicht vorsätzlichen oder nicht grob fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des KSchG EINZELVERTRAGES überhaupt erst ermöglichen und auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Verbrau- chern gegenüber unberührtderen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
15.3. Die Dienstleisterin haftet Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der vertragstypische und vorhersehbare Schaden bzw. die typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen und die daran anknüpfende Haftung nicht denjenigen Nettorechnungsbetrag gemäß der EINZELVERTRÄGE unter Berücksichtigung zu erwartender oder zu gewährender Boni, Rabatte, Gutschriften (im Folgenden „BETRAG“ genannt) übersteigen, den der KUNDE für Schädendie VERTRAGSPRODUKTE in demjenigen Kalenderjahr an PHOENIX CONTACT bezahlt hat, welches dem Kalenderjahr, in dem das schädigende Ereignis eintritt, vorausgegangen ist. Tritt das schädigende Ereignis innerhalb des ersten Kalenderjahres ein, so wird für die zurückzuführen sind auf: • höhere Gewalt Zwecke in diesem Zusammenhang der bis dahin durch den KUNDEN an PHOENIX CONTACT gezahlte BETRAG auf zwölf (z.B. Feuer- 12) Monate hochgerechnet.
15.4. Im Falle des nicht mindestens grob verschuldeten Verzuges wird die Haftung von PHOENIX CONTACT auf 0,5 % des BETRAGES pro Verzugsfall und Wasserschädenauf maximal 5 % des BETRAGES pro Kalenderjahr begrenzt.
15.5. Die Haftungsbegrenzungen gelten ausdrücklich auch für vereinbarte Beschaffenheiten gemäß § 434 BGB.
15.6. Soweit nicht in den Ziffern 15.1-15.4 anderweitig bestimmt, direkter oder indirekter Blitzschlag), • Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte, • Handlungen der der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Dritter, • der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Netzausfallverlust, • Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme, oder • Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwen- diger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind oder die Folge von nicht von der Dienstleis- terin zu vertretender Ereignisse sind. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung der Dienstleisterin mit dem Jahresentgelt der Datentransferleistun- gen betraglich beschränktvon PHOENIX CONTACT auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ausgeschlossen.
14.1.1 Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren15.7. Soweit die Haftung von PHOENIX CONTACT ausgeschlossen oder beschränkt ist, Hackergilt dies auch für Organe, etcArbeitnehmer, Vertreter, Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmer von PHOENIX CONTACT.
14.1.2 Haftungsausschluss hinsichtlich 15.8. Unbeschadet der Verfügbarkeit Ziffer I.14.1 verjähren Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des KUNDEN außer in Fällen der Dienste Es wird gelegentlich Ziffer I.15.1 im Rahmen der Leistungserbringung zu technisch unvermeidbaren Unterbrechungen der Datentrans- ferleistungen kommen. Aufgrund kurzer, nicht regelmäßiger Unterbrechungen oder Einschränkungen der Datentransfer- leistungen, entsteht kein Anspruch des Kunden aus den Titeln der Gewährleistung oder des Schadenersatzes. Datentransfer- dienstleistungen gelten im Zweifel – und sofern nicht ausdrück- lich zugesichert – nicht als „hochverfügbar“, dies gilt auch für die Erreichung bestimmter ÜbertragungsratenÜbrigen innerhalb von zwölf (12) Monaten.
14.1.3 Pflichten 15.9. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15.10. Soweit PHOENIX CONTACT für einen Fehler entsprechend den Regelungen des Kunden; Haftungsausschluss bei Pflichtverstoß des KundenProdukthaftungsgesetzes (ProdHaftG) ersatzpflichtig ist, richtet sich der Umfang der Haftung ausschließlich nach den Regelungen dieses Gesetzes. Eine darüber hinausgehende Haftung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in SCHRIFTFORM.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Haftungsausschluss und -beschränkung. Die Dienstleisterin 17.1. SORA SERVICES haftet gegenüber unternehmerischen Kun- den weder für Schäden nur bei Vorsatz direkte oder grober Fahrlässigkeitindirekte noch für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die Haftung sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistungen der von SORA SERVICES gelieferten bzw. erbrachten Dienste ergeben.
17.2. SORA SERVICES ist gegenüber dem Kunden nicht haftbar zu machen für leichte spezielle Schäden, Ersatz von beiläufigen Schäden, indirekten Schadensersatz, Entschädigung mit Strafcharakter oder für Folgeschäden. Dies schliesst ohne Begrenzung Verursachung durch Handlung, Vertrags-verletzung, Unterlassung, Verschulden oder Fahrlässigkeit seitens SORA SERVICES oder ihrer Mitarbeiter, ihrer Auftragsnehmer und Subunter-nehmer ein. Ebenso wenig ist SORA SERVICES ohne Einschränkung haftbar für Schadensersatz aus Geschäftsverlust, Umsatz- oder Gewinn-verlust, Nutzungsausfall, Datenverlust, Verlust von Einsparungen oder zu erwartenden Einsparungen, Verlust von Investitionen, Verlust von Geschäftswert, Verlust des guten Rufes, Verlust von Kapitalkosten oder von zusätzlichen Verwaltungskosten. Es ist gleichgültig, ob diese Schadensersatzforderungen voraussehbar sind oder nicht, ob sie als Folge von oder in Verbindung mit der entsprechenden Vereinbarung stehen, oder ob sie aus einer Handlung heraus resultieren, welche auf einen Vertrag, eine Satzung, auf Billigkeit, aber auch auf unerlaubte Handlung, Fahrlässigkeit oder eine andere rechtliche Grundlage zurückzuführen ist, ausgenommen bei Perso- nenschäden, ausgeschlossen.
17.3. SORA SERVICES gewährt ferner für ihre Dienste weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für FolgeschädenBetriebsunterbrüche, entgangene Gewinne die insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen ist hiermit wegbedungen.
17.4. SORA SERVICES übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten und Schäden lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ab. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
17.5. Hiermit schliesst SORA SERVICES die Haftung insbesondere für folgen-de Fälle aus:
(a) Direkte oder indirekte Folgeschäden bei Funktionsstörungen der SORA SERVICES- Infrastruktur, insbesondere bei Störungen der Mietleitungen von Unterlieferanten von SORA SERVICES;
(b) Die nicht korrekte, gar nicht, in rechtswidriger Weise Übermittlung oder das Abfangen elektronischer Nachrichten durch Dritte;
(c) Die fehlende oder mangelhafte Geheimhaltung chiffrierter Daten, namentlich auch nicht, wenn SORA SERVICES als Zertifikations-stelle auftritt oder andere Kryptologie- Dienstleistungen anbietet;
(d) Verarbeitungsfehler bei der Abwicklung von Geschäftstransaktionen über Internet, insbesondere nicht bei Übermittlungsfehlern von Kreditkartendaten oder sonstigen Zahlungsinformationen;
17.6. SORA SERVICES schliesst jegliche Haftung aus, wenn sie aus Ansprüchen Dritter ist für unternehmerische Kunden gänzlich ausgeschlossenGründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung der Vertragspflichten gehindert wird.
17.7. Die Haftung für Folgeschädengemäss Bundesgesetz vom 18. Juni 1993 über die Produktehaftpflicht (Produktehaftpflichtgesetz, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Verbrau- chern gegenüber PrHG) bleibt in jedem Fall unberührt. Die Dienstleisterin haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf: • höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag), • Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte, • Handlungen der der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Dritter, • der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Netzausfallverlust, • Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme, oder • Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwen- diger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind oder die Folge von nicht von der Dienstleis- terin zu vertretender Ereignisse sind. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung der Dienstleisterin mit dem Jahresentgelt der Datentransferleistun- gen betraglich beschränkt.
14.1.1 Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker, etc.
14.1.2 Haftungsausschluss hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste Es wird gelegentlich im Rahmen der Leistungserbringung zu technisch unvermeidbaren Unterbrechungen der Datentrans- ferleistungen kommen. Aufgrund kurzer, nicht regelmäßiger Unterbrechungen oder Einschränkungen der Datentransfer- leistungen, entsteht kein Anspruch des Kunden aus den Titeln der Gewährleistung oder des Schadenersatzes. Datentransfer- dienstleistungen gelten im Zweifel – und sofern nicht ausdrück- lich zugesichert – nicht als „hochverfügbar“, dies gilt auch für die Erreichung bestimmter Übertragungsraten.
14.1.3 Pflichten des Kunden; Haftungsausschluss bei Pflichtverstoß des Kunden
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsausschluss und -beschränkung. 14.1. MvA gewährt für Ihre Dienstleistungen weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Dienstleisterin Haftung für Betriebsunterbrüche, die insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen ist hiermit wegbedungen.
14.2. MvA übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
14.3. MvA haftet gegenüber unternehmerischen Kun- den weder für Schäden nur direkte oder indirekte noch mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistungen der von MvA gelieferten/erbrachten Dienste ergeben.
14.4. MvA haftet insbesondere nicht in folgenden Fällen:
a) Direkte oder indirekte Folgeschäden bei Vorsatz Funktionsstörungen der MvA-Infrastruktur, insbesondere bei Störungen der Mietleitungen von Unterlieferanten von MvA;
b) Elektronische Nachrichten, die nicht korrekt, gar nicht, rechtswidrigerweise übermittelt oder grober Fahrlässigkeitvon Drittpersonen abgefangen werden;
c) Fehlende oder mangelhafte Geheimhaltung chiffrierter Daten, namentlich auch nicht, wenn MvA als Zertifikationsstelle auftritt oder andere Kryptologie-Dienstleistungen anbietet;
d) Verarbeitungsfehler bei der Abwicklung von Geschäftstransaktionen über Internet (Electronic Commerce), insbesondere nicht bei Übermittlungsfehlern von Kreditkartendaten oder sonstigen Zahlungsinformationen;
e) Fehlende oder mangelhafte Trefferquoten in Internet-Suchmaschinen, auch nicht bei ausdrücklicher Auftragserteilung des Kunden an MvA, die Suchmaschinen-Registrierungen vorzunehmen;
f) Rechtsauseinandersetzungen infolge von Domain-Namen-Registrierungen oder Domain-Namen- Löschungen, welche MvA im Auftrag des Kunden veranlasst hat.
14.5. Jede Haftung von MvA und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit istsind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich weg bedungen.
14.6. MvA haftet nicht, ausgenommen bei Perso- nenschädenwenn sie aus Gründen, ausgeschlossendie sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung der Verpflichtungen des Vertrags gehindert wird.
14.7. Die zwingende Haftung für Folgeschädengemäss Bundesgesetz vom 18. Juni 1993 über die Produktehaftpflicht (Produktehaftpflichtgesetz, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist für unternehmerische Kunden gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Verbrau- chern gegenüber PrHG) bleibt in jedem Fall unberührt. Die Dienstleisterin haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf: • höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag), • Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte, • Handlungen der der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Dritter, • der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Netzausfallverlust, • Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme, oder • Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwen- diger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind oder die Folge von nicht von der Dienstleis- terin zu vertretender Ereignisse sind. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung der Dienstleisterin mit dem Jahresentgelt der Datentransferleistun- gen betraglich beschränkt.
14.1.1 Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker, etc.
14.1.2 Haftungsausschluss hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste Es wird gelegentlich im Rahmen der Leistungserbringung zu technisch unvermeidbaren Unterbrechungen der Datentrans- ferleistungen kommen. Aufgrund kurzer, nicht regelmäßiger Unterbrechungen oder Einschränkungen der Datentransfer- leistungen, entsteht kein Anspruch des Kunden aus den Titeln der Gewährleistung oder des Schadenersatzes. Datentransfer- dienstleistungen gelten im Zweifel – und sofern nicht ausdrück- lich zugesichert – nicht als „hochverfügbar“, dies gilt auch für die Erreichung bestimmter Übertragungsraten.
14.1.3 Pflichten des Kunden; Haftungsausschluss bei Pflichtverstoß des Kunden
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsausschluss und -beschränkung. Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart oder durch einen bevollmächtigten Vertreter des KÄUFERS und des LIEFERANTEN unterzeichnet, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts.
12.1 Die Dienstleisterin haftet Gesamthaftung des LIEFERANTEN gegenüber unternehmerischen Kun- den dem KÄUFER für Schäden nur bei Vorsatz Ansprüche oder grober eine Reihe verbundener Ansprüche aus Vertrag, unerlaubter Handlung (insbesondere Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen bei Perso- nenschäden, ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist für unternehmerische Kunden gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Verbrau- chern gegenüber unberührt. Die Dienstleisterin haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf: • höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag), • Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene GeräteVerletzung der Rechtspflicht, • Handlungen Täuschung (soweit nicht arglistig), Gefährdungshaftung oder anderweitigen Gründen beschränkt sich auf den Ersatz der betroffenen Waren bzw. die Rückerstattung des Einkaufspreises für die betroffenen Waren.
12.2 Wenn sich der Dienstleisterin Anspruch auf Dienstleistungen bezieht, ist die Gesamthaftung des LIEFERANTEN gegenüber dem KÄUFER für Ansprüche oder eine Reihe verbundener Ansprüche aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung derRechtspflicht, Täuschung (soweit nicht zurechenbarer Dritterarglistig), • Gefährdungshaftung oder anderweitigen Gründen nur auf den Ersatz der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Netzausfallverlust, • Diebstahl betroffenen Waren oder unbefugte Inanspruchnahme, oder • Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwen- diger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind Dienstleistungen oder die Folge von nicht von der Dienstleis- terin zu vertretender Ereignisse sind. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist Rückerstattung des Einkaufspreises für diese Dienstleistungen oder die Haftung der Dienstleisterin mit dem Jahresentgelt der Datentransferleistun- gen betraglich den Dienstleistungen verbundenen Waren beschränkt.
14.1.1 Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren12.3 Der LIEFERANT übernimmt gegenüber dem KÄUFER keinerlei Haftung für entgangene Gewinne, HackerEinbußen bei Margen, etcVerlust des Vertrages, entgangene Geschäfte, Verlust an Geschäftswert oder andere indirekte bzw. Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben.
14.1.2 Haftungsausschluss hinsichtlich 12.4 Keine der Verfügbarkeit Bestimmungen in diesem Vertrag gilt als Ausschluss, Einschränkung oder Begrenzung der Dienste Es wird gelegentlich Haftung des LIEFERANTEN für (i) Betrug oder (ii) grobe Fahrlässigkeit oder (iii) Tod oder Personenschäden, die mit der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen in Verbindung stehen und durch die Fahrlässigkeit des LIEFERANTEN verursacht wurden oder (iv) gemäß sonstigem zwingenden Recht, bezüglich dessen eine Haftungsbeschränkung nicht zulässig ist.
12.5 Der KÄUFER bemüht sich nach Kräften, die beanstandeten Beträge zu minimieren bzw. zu reduzieren.
12.6 Vorbehaltlich sonstiger, im Rahmen Vertrag festgelegter geltender Beschränkungen und soweit gemäß zwingendem Recht zulässig, muss jeder Anspruch bzw. jede Handlung, die durch den KÄUFER eingeleitet wurde, innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Leistungserbringung zu technisch unvermeidbaren Unterbrechungen der Datentrans- ferleistungen kommen. Aufgrund kurzer, nicht regelmäßiger Unterbrechungen oder Einschränkungen der Datentransfer- leistungen, entsteht kein Anspruch des Kunden aus den Titeln der Gewährleistung oder des Schadenersatzes. Datentransfer- dienstleistungen gelten im Zweifel – und sofern nicht ausdrück- lich zugesichert – nicht als „hochverfügbar“, dies gilt auch für die Erreichung bestimmter Übertragungsratenvom LIEFERANTEN durchgeführten Lieferung vollständig vorgebracht werden.
14.1.3 Pflichten des Kunden; Haftungsausschluss bei Pflichtverstoß des Kunden
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Haftungsausschluss und -beschränkung. Die Dienstleisterin haftet gegenüber unternehmerischen Kun- 14.1 GDC gewährt für ihre Dienstleistungen weder den für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen bei Perso- nenschäden, ausgeschlossenunun- terbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Be- trieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für FolgeschädenBetriebsunter- brüche, entgangene Gewinne die insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen, ist hiermit wegbedun- gen. Eine besondere Abrede in der GDC-Offerte oder in spezifischen Service-Beschreibungen geht Ziff. 14.1 Abs. 1 vor.
14.2 GDC übernimmt keine Garantie für die Integrität der ge- speicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung so- wie Beschädigung oder Löschung von Daten, die über ihr System gesendet und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
14.3 GDC haftet weder für unternehmerische Kunden gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Verbrau- chern gegenüber unberührt. Die Dienstleisterin haftet nicht für direkte oder indirekte noch mittel- bare oder unmittelbare Schäden, die zurückzuführen sind auf: • höhere Gewalt sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistungen der von GDC gelieferten/erbrachten Dienste ergeben.
14.4 GDC haftet insbesondere nicht in folgenden Fällen:
a) Direkte oder indirekte Folgeschäden bei Funktionsstörungen der GDC-Infrastruktur, insbesondere bei Störungen der Mietlei- tungen von Unterlieferanten von GDC;
b) Elektronische Nachrichten, die nicht korrekt, gar nicht, rechts- widrigerweise übermittelt oder von Drittpersonen abgefangen werden;
c) Fehlende oder mangelhafte Geheimhaltung chiffrierter Daten, namentlich auch nicht, wenn GDC als Zertifikationsstelle auftritt oder andere Kryptologie-Dienstleistungen anbietet;
d) Verarbeitungsfehler bei der Abwicklung von Geschäftstransak- tionen über Internet (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter BlitzschlagElectronic Commerce), • Einwirkungen durch vom insbesondere nicht bei Übermittlungsfehlern von Kreditkartendaten oder sonstigen Zahlungsinformationen;
e) Fehlende oder mangelhafte Trefferquoten in Internet-Suchma- schinen, auch nicht bei ausdrücklicher Auftragserteilung des Kunden angeschlossene Geräte, • Handlungen der der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Dritter, • der Dienstleisterin nicht zurechenbarer Netzausfallverlust, • Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme, oder • Betriebsunterbrechungenan GDC, die zur Vornahme betriebsnotwen- diger Arbeiten Suchmaschinen-Registrierungen vorzu- nehmen;
f) Rechtsauseinandersetzungen infolge von Domain-Namen-Re- gistrierungen oder zur Vermeidung von Störungen Domain-Namen-Löschungen, welche GDC im Auftrag des Netzes notwendig sind oder die Folge von nicht von der Dienstleis- terin zu vertretender Ereignisse sind. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung der Dienstleisterin mit dem Jahresentgelt der Datentransferleistun- gen betraglich beschränktveranlasst hat.
14.1.1 Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren14.5 Jede Haftung von GDC und ihrer Erfüllungsgehilfen für ei- nen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, Hackerfür indi- rekten Schaden, etcwie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschäden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haf- tung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich weg- bedungen.
14.1.2 Haftungsausschluss hinsichtlich 14.6 GDC haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der Verfügbarkeit zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung der Dienste Es Verpflichtungen gehindert wird gelegentlich im Rahmen der Leistungserbringung zu technisch unvermeidbaren Unterbrechungen der Datentrans- ferleistungen kommen. Aufgrund kurzer, nicht regelmäßiger Unterbrechungen oder Einschränkungen der Datentransfer- leistungen, entsteht kein Anspruch des Kunden aus den Titeln der Gewährleistung oder des Schadenersatzes. Datentransfer- dienstleistungen gelten im Zweifel – und sofern nicht ausdrück- lich zugesichert – nicht als „hochverfügbar“, dies gilt auch für die Erreichung bestimmter Übertragungsraten(Beispiel: Force Majeure).
14.1.3 Pflichten des Kunden; Haftungsausschluss bei Pflichtverstoß des Kunden14.7 Die Haftung gemäss Bundesgesetz vom 18. Juni 1993 über die Produktehaftpflicht (Produktehaftpflichtgesetz, PrHG) bleibt in jedem Fall unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen