Xxxxxxx, Gewährleistung Musterklauseln

Xxxxxxx, Gewährleistung. 6.1. Ein Mangel unserer Lieferung definiert sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 434, 435 BGB. Beanstandungen und Mängelrügen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Ware innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung unter genauer Angabe des Umfangs uns gemeldet werden. 6.2. Bei Vorliegen eines Mangels unserer Lieferung kann der Besteller nach unserer Xxxx kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erfolgt die Nachlieferung nicht innerhalb angemessener Frist und nach Setzung einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung oder schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Besteller Minderung oder Wandlung verlangen. Auch wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es uns unmöglich erscheint, die Anforderungen des Bestellers zu erfüllen. 6.3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus einer Schlecht- oder Falschlieferung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder bei Unfall oder Beschädigung von Sachen, gleichgültig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden können, sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 6.4. Für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wegen indirekter Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinns, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Informationen oder Daten, aus Gewährleistung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, anwendungstechnischer Beratung und ähnlichem Informationsservice, ungerechtfertigter Bereicherung oder Delikt oder wegen Unmöglichkeit, Verzug, Fehlschlags oder Nichtvornahme der Nacherfüllung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gesetzlich eine nicht ausschließbare Haftung besteht. Bei Personenschaden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 6.5. Für Mängel oder Schäden anlässlich von Wartungsarbeiten haften wir nur in dem Umfange, wie das von uns mit den Wartungsarbeiten beauftragte Unternehmen uns gegenüber haftet. Insofern gilt ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen, dass von der Gewährleistung Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile ausgeschlossen sind und bei gebrauchten oder in Stand gesetzten Geräten die Gewährleistungszeit 12 Monate beträgt, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Eine Haftung für etwaig...
Xxxxxxx, Gewährleistung. 9.1. feratel haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, verursacht werden. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von feratel auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Mangelfolgeschäden haftet feratel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Ersatz des durch den Verzug mit der Mangelbeseitigung entstandenen Schadens bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 9.2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer feratel zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. 9.3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Nachunternehmer von feratel. 9.4. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz nach § 536a BGB für die bei Vertragsschluss vorhandenen Mängel der Software wird ausgeschlossen. Die Ziffern 9.1 und 9.2 bleiben unberührt. 9.5. Die Gewährleistung etwaiger von feratel durchgeführter Installationsarbeiten bestimmt sich nach Maßgabe der §633 BGB. Für Xxxxxx, die auf Installationsleistungen des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt feratel keine Gewährleistung. 9.6. feratel gewährleistet während der Vertragslaufzeit, dass binnen angemessener Frist Fehler bzw. Funktionsstörungen der Software so behoben werden, dass die Software vertragsgemäß genutzt werden kann. Kommt feratel der Pflicht zur Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach oder stellt eine neue Softwareversion zur Verfügung, die nicht bestimmungsgemäß arbeitet, so kann der Kunde nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 9.7. Im Übrigen gewährleistet feratel während der Vertragslaufzeit unter Anwendung der branchenspezifischen Sorgfalt die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Softwarefunktionen zu überwachen. 9.8. Eine Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Software oder Teile davon nach Überlassung verändert bzw. mit anderen Programmen verbindet oder die Nutzung nicht gemäß Bedienungsanleitung...
Xxxxxxx, Gewährleistung. 7.1. Hesse Blandzinski verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. 7.2. Hesse Blandzinski haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 7.3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Hesse Blandzinski geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 7.4. Sofern Hesse Blandzinski notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxxxxxx . Xxxxx Xxxxxxxxxxx haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 7.5. Sofern Hesse Blandzinski selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, treten sie hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und weiteren Ansprüche aus DATE: 12.01.2011 COMPANY: Hesse Blandzinski Design Gbr Hannover . Hamburg Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx, Xxxx Xxxxx fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber nimmt diese Abtretung an. Hesse Blandzinski haften insoweit subsidiär. 7.6. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt er die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 7.7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Hesse Blandzinski. 7.8. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Hesse Blandzinski nicht. Aussagen z.B. auch aus beauftragten Analysen sind nicht rechtsverbindliche Empfehlungen. Hesse Blandzinski kann insoweit auf ausdrückliche schriftliche Nachfrage qualifizierten Rechtsrat auf Kosten des Auftraggebers einholen.7.9. Der Auftraggeber stellt Hesse Blandzinski von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten der etwaigen Rechtsverfolgung.
Xxxxxxx, Gewährleistung. 6.1 Weitergehende Haftungen für UNIVERSIMED sind ausgeschlossen, wie insbesondere Haftungen für den Fall, dass die veröffentlichte Schaltung in Bezug auf Inhalt und Gestaltung gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserates an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz- und Platzierungsfehler entstehen. In jedem Fall ist die Haftung von UNIVERSIMED mit dem auf den betroffenen Teil der Auflage entfallenden anteiligen Einschaltungsentgelt absolut begrenzt. 6.2 Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. 6.3 Farbabweichungen gegenüber dem Original behält sich UNIVERSIMED aus drucktechnischen Gründen vor. 6.4 Sind etwaige Mängel bei den Daten nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Produktionsvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Wiedergabe keine Ansprüche. 6.5 Bei telefonischer Auftragserteilung oder Textänderung können Reklamationen bezüglich Hörfehler oder Satzfehler von UNIVERSIMED nicht anerkannt werden. 6.6 Bei Sonderwerbeformen (Einklebern, Tip-on-Cards ...) kann aus technischen Gründen keine 100%ige Qualitätsgarantie gegeben werden (eine Toleranzgrenze von 5% gilt als vereinbart).
Xxxxxxx, Gewährleistung. 11.1 LOCKVOGEL verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und ins- von der Auftraggeber+in schriftlch freigegeben, so haftet LOCKVOGEL nicht mehr für inhaltliche Fehler bzw. die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. Der/die Auftraggeber+in wird auf eine sorgfältige Überprüfung der Daten vor Produktions- bzw. Um- setzungfreigabe hingewiesen und eine ergänzende anwaltliche Überprüfung empfohlen. LOCKVOGEL haftet nicht für die rechtliche – insbesondere die urherber-, design- und geschmacksmuster-, wett- bewerbs- oder markenrechtliche – Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. XXXXXXXXX ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzu- weisen, soweit diese LOCKVOGEL bei der Durch- führung des Auftrags bekannt werden. 11.8 Es liegt kein Mangel vor, wenn das erbrach- te Werk nicht den gewünschten Effekt des/der Auftraggebers+in erfüllt, wie z. B. ein Misserfolg einer Werbekampagne, keine Imageverbesserung durch die Neugestaltung des Unternehmsauftrittes oder ein als negativ empfundenes Ranking einer anzubringen. Der/die Auftraggeber+in wird an- gehalten Schutzvermerke sowie Copyrights und andere Vorbehalte unverändert zu übernehmen.
Xxxxxxx, Gewährleistung. Eine nicht ausdrücklich gemäß dieser Vereinbarung erlaubte Weitergabe von vertraulichen Informationen an einen Dritten be- deutet für die offenlegende PARTEI einen großen Nachteil und fügt deren Geschäft einen finanziellen und nicht wiedergutzuma- chenden Schaden zu, und berechtigt diese daher die sofortige Herausgabe oder Vernichtung aller vertraulichen Informationen einschließlich sämtlicher Xxxxxx von der empfangenden PARTEI zu verlangen. Die empfangende PARTEI hält die offenlegende PARTEI für sämtliche Schäden aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung unverzüglich schad- und klaglos. Die offenlegenden PARTEIEN schließen jede Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übergebenen Informationen aus. Ausgenommen sind bei Haftungen Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Keine der PARTEIEN übernimmt weiters eine Haftung für die Folgen einer unberechtigten Weitergabe von Informationen durch die empfangende PARTEI. Sofern in irgendeiner Form eine Verletzung der Vertraulichkeit eingetreten ist, ist sofort die offenlegende PARTEI zu informieren.
Xxxxxxx, Gewährleistung. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet Fehler an semper Software unverzüglich mitzuteilen. Semper verpflichtet sich zu Nachbesserungen seiner Softwareprodukte, bis der wesentliche Programmablauf gewährleistet ist. Semper macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen. 7.2 Semper ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt. 7.3 Semper übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Fremdsoftware. 7.4 Semper übernimmt keinerlei Haftung für Datenverarbeitungsfehler, Datenbankfehler oder fehlerhaftem Source für Software und Schnittstellen. Der Lizenzinhaber /Kunde verpflichtet sich zur kontinuierlichen Ergebnisprüfung. 7.5 Semper übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Systeme, Produkte oder Leistungen.
Xxxxxxx, Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern ist eine Haftung von regLIST24 für entgangenen Gewinn, Drittschäden, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden, sowie Schäden aus leichter Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers geltend gemacht werden. Bei Vorliegen einer gesetzlichen Gewährleistung hat der unternehmerische Kunde die Inhalte sofort auf etwaige offenkundige Mängel zu überprüfen. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen ab Abrufbarkeit ausreichend begründet an regLIST24 übermittelt werden. Geringfügige technische Änderungen gelten vorweg als genehmigt. Eine allfällige Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Abnahme.
Xxxxxxx, Gewährleistung. 10.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 3 nicht, nicht voll- ständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der UNTERNEH- MENSBERATUNG EVEL ausgeschlossen. Den Nachweis der vollstän- digen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die UNTERNEHMENSBERATUNG EVEL übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 4 beruhen. Für Vermögensschäden des Kunden aus der Beratungs- tätigkeit wird keine Haftung übernommen.
Xxxxxxx, Gewährleistung. (1) Für Mängel ihrer Leistungen haftet die ScaleCommerce nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB). (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die ScaleCommerce nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, mithin solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung det Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Sie haftet bei leichter Fahrlässigkeit, ferner bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der ScaleCommerce auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.