Haftungsfreistellungen. Abweichend von Ziffer 7.3 AHB gelten im Rahmen und Umfang der Vertragsbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer gerichtete gesetzliche und – soweit in diesem Vertrag vereinbart – vertragliche Schadenersatzansprüche mitversichert, die sich aus einer vom Versicherungsnehmer zugunsten seiner Abnehmer ausgesprochenen Freistellungserklärung ergeben. Voraussetzung ist, dass die Ansprüche aus der Herstellung und/oder Lieferung der Produkte des Versicherungsnehmers resultieren und auf einen Fehler zurückzuführen sind, der bereits zu dem Zeitpunkt vorhanden war, als das Produkt den Herrschaftsbereich des Versicherungsnehmers verlassen hat. Liegt seitens des durch die Freistellungserklärung begünstigten Vertragspartners des Versicherungs- nehmers ein Mitverschulden/eine Mitverursachung vor, so besteht für die Freistellungserklärung nur in dem Umfang Versicherungsschutz, der dem Verschuldens-/Verursachungsanteil des Versicherungs- nehmers entspricht, auch wenn in der Vereinbarung etwas anderes bestimmt sein sollte.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung Für Das Bauhaupt Und Baunebengewerbe
Haftungsfreistellungen. Abweichend von Ziffer 7.3 AHB Ziff. 3.13 gelten im Rahmen und Umfang der Vertragsbestimmungen Bedingungen dieses Vertrages gegen den Versicherungsnehmer gerichtete gesetzliche und – soweit in diesem Vertrag vereinbart – vertragliche Schadenersatzansprüche mitversichert, die sich aus auf einer vom Versicherungsnehmer zugunsten seiner Abnehmer ausgesprochenen Freistellungserklärung ergeben. Voraussetzung ist, dass die Ansprüche aus der Herstellung und/und / oder Lieferung der Produkte des Versicherungsnehmers resultieren und auf einen Fehler zurückzuführen sind, der bereits zu dem Zeitpunkt vorhanden war, als das Produkt den Herrschaftsbereich des Versicherungsnehmers verlassen hat. Liegt seitens des vom Versicherungsnehmer durch die Freistellungserklärung begünstigten Vertragspartners des Versicherungs- nehmers ein Mitverschulden/Mitverschulden / eine Mitverursachung vor, so besteht für die Freistellungserklärung nur in dem Umfang Versicherungsschutz, der dem Verschuldens-/Verursachungsanteil Verschuldens- /Verursachungsanteil des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers entspricht, auch wenn in der Vereinbarung Vereinbarng etwas anderes bestimmt sein sollte.
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Samples: Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen Für Gastronomie Und Hotelbetriebe
Haftungsfreistellungen. Abweichend von Ziffer 7.3 AHB Teil A Ziff. 3. gelten im Rahmen und Umfang der Vertragsbestimmungen Bedingungen dieses Vertrages gegen den Versicherungsnehmer gerichtete gesetzliche und – soweit in diesem Vertrag vereinbart – vertragliche Schadenersatzansprüche mitversichert, die sich aus auf einer vom Versicherungsnehmer zugunsten seiner Abnehmer ausgesprochenen Freistellungserklärung ergeben. Voraussetzung ist, dass die Ansprüche aus der Herstellung und/und / oder Lieferung der Produkte des Versicherungsnehmers resultieren und auf einen Fehler zurückzuführen sind, der bereits zu dem Zeitpunkt vorhanden war, als das Produkt den Herrschaftsbereich des Versicherungsnehmers verlassen hat. Liegt seitens des vom Versicherungsnehmer durch die Freistellungserklärung begünstigten Vertragspartners des Versicherungs- nehmers ein Mitverschulden/Mitverschulden / eine Mitverursachung vor, so besteht für die Freistellungserklärung nur in dem Umfang Versicherungsschutz, der dem Verschuldens-/Verursachungsanteil Verschuldens- /Verursachungsanteil des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers entspricht, auch wenn in der Vereinbarung etwas anderes bestimmt sein sollte.
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Samples: Versicherungsvertrag
Haftungsfreistellungen. Abweichend von Ziffer 7.3 AHB gelten im Rahmen und Umfang der Vertragsbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer gerichtete gesetzliche und – soweit in diesem Vertrag vereinbart – vertragliche Schadenersatzansprüche mitversichertmitver- sichert, die sich aus einer vom Versicherungsnehmer zugunsten seiner Abnehmer ausgesprochenen Freistellungserklärung ergeben. Voraussetzung ist, dass die Ansprüche aus der Herstellung und/oder Lieferung der Produkte des Versicherungsnehmers resultieren und auf einen Fehler zurückzuführen sind, der bereits zu dem Zeitpunkt vorhanden war, als das Produkt den Herrschaftsbereich des Versicherungsnehmers verlassen hat. Liegt seitens des durch die Freistellungserklärung begünstigten Vertragspartners des Versicherungs- nehmers ein Mitverschulden/eine Mitverursachung vor, so besteht für die Freistellungserklärung nur in dem Umfang Versicherungsschutz, der dem Verschuldens-/Verursachungsanteil des Versicherungs- nehmers entspricht, auch wenn in der Vereinbarung etwas anderes bestimmt sein sollte.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung