Handelsbeschränkungen Musterklauseln

Handelsbeschränkungen a) Der Lieferant wird im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Liefergegenstände oder andere Waren an den Käufer liefern, die direkt oder indirekt bezogen wurden von
Handelsbeschränkungen. WIR HALTEN UNS AN INTERNATIONALE SANKTIONEN UND HANDELSBESCHRÄNKUNGEN. • Lieferanten müssen Sanktionen und Handelsbeschränkungen einhalten, die für ihr Geschäft wichtig sind.
Handelsbeschränkungen. 3.1 Der Verkäufer erklärt, garantiert und verpflichtet sich, dass:
Handelsbeschränkungen. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass Vorschriften, insbesondere Vorschriften in der Schweiz, der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika, bestimmte Transaktionen mit bestimmten verbotenen Destinationen, Ländern, Regierungen, Personen oder Körperschaften verbieten oder damit zusammenhängende restriktive Massnahmen verhängen können („HANDELSBESCHRÄNKUNGEN“). Der KUNDE stellt sicher, dass er LIEFERGEGENSTÄNDE weder direkt noch indirekt an einen Ort, eine Person oder eine Körperschaft liefert, überträgt oder weiterverkauft oder den Transport des LIEFERGEGENSTANDS mit irgendwelchen Mitteln zulässt, die dazu führen würden, dass SPECTROPLAST gegen die im Produktions- und Lieferland, der Schweiz, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika oder anderen anwendbaren Handelsbeschränkungen verstösst. Der KUNDE verpflichtet sich zur umfassenden Schadloshaltung von SPECTROPLAST für jeglichen Schaden, die SPECTROPLAST aus oder als Folge der Verletzung von HANDELSBESCHRÄNKUNGEN durch den KUNDEN entsteht, einschliesslich Verfahrenskosten, Bussen, Geldstrafen, Anwaltskosten, etc.