Hauseinführung Musterklauseln

Hauseinführung. Der Hausanschluss wird von dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erstellt. Dazu gehören bei unterkellerten Gebäuden die Herstellung der Wanddurchführungen und deren Verschluss nach Einführung der Rohrleitungen. Bei Forderung von druckwasserfesten und gasdichten Durchführungen muss der Kunde die zusätzlichen Kosten übernehmen. Stellt der Kunde Wassereintritt im Bereich der Hauseinführung fest, ist das Fernwärmeversorgungsunternehmen unverzüglich zu verständigen. Die Ausführung des Hausanschlusses von nicht unterkellerten Gebäuden ist bereits bei der Planung und vor der Errichtung des Gebäudes mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen. Der Hauseinführungsbogen inkl. Labyrinthdichtung wird vom Fernwärmeversorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt. Der Einbau erfolgt durch den Kunden nach Vorgabe (Technische Unterlgen für Ihren Bauleiter - Einbau Hauseinführungsbogen). Die Kosten für den Einbau sind vom Kunden zu tragen. Kosten, die durch unsachgemäßen Einbau des Hauseinführungsbogen entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
Hauseinführung. Der Hausanschluss wird von dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erstellt. Dazu gehören bei unterkellerten Gebäuden die Herstellung der Wanddurchführungen und deren Verschluss nach Einführung der Rohrleitungen. Bei Forderung von druckwasserfesten und gasdichten Durchführungen muss der Kunde die zusätzlichen Kosten übernehmen. Stellt der Kunde Wassereintritt im Bereich der Hauseinführung fest, ist das Fernwärmeversorgungsunternehmen unverzüglich zu verständigen. Die Ausführung des Hausanschlusses von nicht unterkellerten Gebäuden ist bereits bei der Planung und vor der Errichtung des Gebäudes mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen.
Hauseinführung. Die beste Position für den Hausanschluss ergibt sich aus den örtlichen Ge- gebenheiten. Je nach Vorabsprache wird der Glasfaseranschluss unter- oder oberirdisch in das Haus verlegt. Üblich ist eine Verlegung im Keller oder in den Hauswirtschaftsraum zu ebener Erde. Auch eine höhere Anbringung ist mög- lich. Das 10 mm Hausanschlussröhrchen wird mit einer geraden oder schrä- gen Bohrung in das Haus geführt. In einem Umkreis von höchstens 1,5 Meter zur Hauseinführung wird die Hausanschlussbox, als Übergang zwischen Außen- und Innenkabel installiert. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Durchbruch fachgerecht versiegelt. Die Montagepartner der WEMACOM benötigen dafür Zugang zu den entsprechenden Räumen im Haus. Ein ggf. vorhandenes Ka- nalgrundrohr (Leerrohr) kann die WEMACOM nicht als Hauseinführung nut- zen, da dieses gemäß DIN 18322 / DIN 18012 nicht gas- und wasserdicht ist. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eines vorhandenen Leerrohres dennoch wünscht, muss der Auftraggeber das Hausanschlussröhrchen auf eigene Ver- anlassung und Verantwortung bis zum vereinbarten Montageort der Hausan- schlussbox einführen. Für die anschließende notwendige Abdichtung ist der Auftraggeber ebenfalls selbstverantwortlich.
Hauseinführung. Ort, Lage und Art der Hauseinführung werden zwischen dem Kunden und dem FVU abgestimmt. Wanddurchführungen in das Gebäude werden vom FVU erstellt und sind Bestandteil der Anschlussarbeiten.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.