Haushaltsführung Musterklauseln

Haushaltsführung. Die einzugemeindende Gemeinde wird sich vom Abschluss des Vertrages bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Eingemeindung aller Entscheidungen im Sinne der §§ 99 ff GO LSA enthalten, die der Finanzlage der aufnehmenden Stadt Kemberg Nachteile bringen könnten.
Haushaltsführung. Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Haushaltsführung. Wesentliche Merkmale des Tarifs OLGAflex in Abhängigkeit des Pflegegrades ◼ für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit bzw. ◼ 100% bei vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2 ◼ Benennung und Vermittlung von Dienstleistern ◼ einmalig 3-facher versicherter Tagessatz bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 bzw. 5 ◼ 150 Tage zusätzliches Pflegetagegeld bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit Tarif OLGAflex Pflegetagegeldversicherung Fassung Januar 2017 ◼ nach ADL (activities of daily living) ◼ nach Reisberg-Scala bei eingeschränkter All- tagskompetenz ◼ bei Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 bzw. 5 wird die tarifliche Leistung um den zu zahlen- den Beitrag aufgestockt Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Muster- bedingungen 2017 des Verbandes der privaten Krankenversicherung für die ergänzende Pflege-Krankenver- sicherung [MB/EPV 2017]) und Teil II (Tarifbedingungen [TB/EPV 2013]) der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen.
Haushaltsführung. 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Haushaltsführung. Stand 01/2023
Haushaltsführung. 1) Bis zum Wirksamwerden der Eingliederung obliegt die Verwendung der im Haus- haltsplan festgeschriebenen Mittel der Gemeinde Quirla / Dorna. Die Gemeinde Quirla / Dorna wird Neuverschuldungen ausschließlich zur Realisierung der im Haus- haltsplan 2017 geplanten Maßnahmen und in Abstimmung mit der Stadt Stadtroda vornehmen. Die Stadt Stadtroda führt bis zum Erlass einer zusammengefassten Haushaltssatzung die Haushaltswirtschaft auf dem Gebiet der aufgelösten Ge- meinde nach der Haushaltssatzung der Gemeinde Quirla / Dorna. In der zusammen- gefassten Haushaltssatzung werden Maßnahmen und Investitionsvorhaben aus dem letzten Finanzplan der Gemeinde Quirla / Dorna für die Jahre bis 2020 über- nommen.
Haushaltsführung. Die einzugliedernde Gemeinde wird vom Abschluss der Vereinbarung bis zum Zeitpunkt der Eingliederung finanzielle Verpflichtungen, die über den beschlossenen Haushaltsansatz des laufenden Haushaltsjahres hinausgehen, nur in Abstimmung mit der Stadt Staßfurt neu eingehen. Sie wird sich aller Entscheidungen enthalten, die der Finanzlage der Stadt Staßfurt Nachteile bringen könnten.
Haushaltsführung. (1) Der Haushaltsplan 1994 der Gemeinde Wartha-Göringen gilt weiterhin bis zum Jahresende 1994.
Haushaltsführung. (1) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schwarze Pumpe bleibt bis zum Ende des lau- fenden Haushaltsjahres in Kraft, sofern die Eingliederung nicht zum Beginn eines Ka- lenderjahres wirksam wird.
Haushaltsführung. Continentale Krankenversicherung a.G. Anhang zu den MB/PPV 2019 Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Stand: 01.05.2019 § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie § 86 Übergang von Ersatzansprüchen § 193 Versicherte Person; Versicherungspflicht § 205 Kündigung des Versicherungsnehmers Auszug aus der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung – KVAV) § 14 Übertragungswert Auszug aus dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) § 58b Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement Auszug aus dem Gesetz für Entwicklungshelfer (Entwicklungshelfer-Gesetz – EhfG) § 1 Entwicklungshelfer Continentale Krankenversicherung a.G. Anhang zu den MB/PPV 2019 – Gesetzesauszüge Auszug aus der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen – BBhV) Stand: 01.05.2019 § 46 Bemessung der Beihilfe Auszug aus dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges § 35 Auszug aus dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte – KVLG 1989) § 2 KVLG 1989 Pflichtversicherte § 9 Betriebshilfe § 48a Tragung der Beiträge bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld § 49 Zahlung der Beiträge Auszug aus dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnergemeinschaft (LPartG) § 1 Lebenspartnerschaft Auszug aus dem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG)