Common use of Hebelwirkung Clause in Contracts

Hebelwirkung. Die Hebelwirkung („Leverage“) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Risiko des AIF und seinem Nettoinventarwert. Leverage ist jede Methode, mit der der AIFM den lnvestitionsgrad des AIF erhöht (Hebelwirkung). Dies kann durch den Abschluss von in derivative Finanzinstrumente eingebettete Hebelfinanzierung, Pensionsgeschäfte oder auf andere Weise erfolgen. Der erwartete Leverage wird nach dem Value-at- Risk-Ansatz ermittelt und kann dem Anhang A „AIF im Überblick“ entnommen werden.

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Samples: Treuhandvertrag, www.scarabaeus.li, www.scarabaeus.li

Hebelwirkung. Die Hebelwirkung („Leverage“) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Risiko des AIF und seinem Nettoinventarwert. Leverage ist jede Methode, mit der der AIFM den lnvestitionsgrad des AIF erhöht (Hebelwirkung). Dies kann durch den Abschluss von in derivative Finanzinstrumente eingebettete Hebelfinanzierung, Pensionsgeschäfte oder auf andere Weise erfolgen. Der erwartete Leverage wird nach dem Value-at- Risk-risk Ansatz ermittelt und kann dem Anhang A „AIF im Überblick“ entnommen werden.

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