Heil- und Kostenplan. Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Erstellung von Heil- und Kostenplänen vor medizinisch notwendiger Versorgung mit Zahnersatz oder Kieferorthopädie. Es ist zweckmäßig, diesen vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)