Heil- und Kostenplan. Übersteigt der zu erwartende Gesamtrechnungsbetrag einer zahnärztlichen Maßnahme voraussichtlich 1.000 EUR, empfehlen wir Ihnen, uns rechtzeitig vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir teilen Ihnen dann umgehend den Umfang der erstattungsfähigen Aufwendungen sowie die nach Abzug der GKV-Vorleistung und unserer tariflichen Leistung voraussichtlich noch von Ihnen zu tragende Eigenbeteiligung mit. Die Kosten für die Erstellung eines vor der Behandlung eingereichten Heil- und Kostenplanes tragen wir zu 100 %, sofern die GKV diese Kosten nicht übernimmt.
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