Common use of Hinweis- und Informationssystem (HIS) Clause in Contracts

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS meldet der Versicherer – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene Personen werden von der Übermittlung ihrer Daten an das HIS durch den Versicherer benachrichtigt. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind. Darüber hinaus hat der Betroffene die Möglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzufragen, ob das HIS tatsächlich nur von den Unternehmen genutzt wurde, mit denen er wegen eines Antrags oder eines Leistungsfalls in Verbindung stand. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung) An das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z.B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund meldet der Versicherer Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien meldet der Versicherer an das HIS, wenn er eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellt. Sollte der Versicherer Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Meldung von dem Versicherer benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. An das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollte der Versicherer Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir oder der Versicherer Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir oder der Versicherer, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher Grundlage.

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Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem Informationssys- tem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS meldet der Versicherer – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene Personen werden von der Übermittlung ihrer Daten an das HIS durch den Versicherer benachrichtigt. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind. Darüber hinaus hat der Betroffene die Möglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzufragen, ob das HIS tatsächlich nur von den Unternehmen genutzt wurde, mit denen er wegen eines Antrags oder eines Leistungsfalls in Verbindung stand. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung) An das HIS meldet der Versicherer melden wir - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten könn- ten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Bereich Schaden: Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z.z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung Schadenschil- derung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte unrepa- rierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet ge- meldet wurde. Aus diesem Grund meldet der Versicherer melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien meldet der Versicherer melden wir an das HIS, wenn er wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststelltfeststellen. Sollte der Versicherer Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS meldenmel- den, werden Sie in jedem Fall über die Meldung Einmeldung von dem Versicherer benachrichtigtuns be- nachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages Versicherungs- vertrags oder Regulierung eines Schadens, Schadens richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. An Bereich Leben: Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risikengemeldet. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollte der Versicherer Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigenbenach- richtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages Versicherungs- vertrags richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern spei- chern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir oder der Versicherer Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere ge- nauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir oder der Versichererwir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant re- levant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer Versiche- rer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft Aus- kunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage Nach- frage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher Grundlage. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter: xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.

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Samples: ws.zahnzusatzversicherung-direkt.de

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP HIS GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Versicherungswirt- schaft (HIS). An das HIS meldet der Versicherer melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene Personen werden von der Übermittlung ihrer Daten an das HIS durch den Versicherer benachrichtigt. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind. Darüber hinaus hat der Betroffene die Möglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzufragen, ob das HIS tatsächlich nur von den Unternehmen genutzt wurde, mit denen er wegen eines Antrags oder eines Leistungsfalls in Verbindung stand. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung) An das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z.z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund meldet der Versicherer melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien meldet der Versicherer melden wir an das HIS, wenn er wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststelltfeststellen. Sollte der Versicherer Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Meldung Einmeldung von dem Versicherer uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, Schadens richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern spei- chern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. An Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxx.xx. D Hinweis auf das Widerspruchsrecht in die Verwendung von Daten für Zwecke der Werbung sowie Markt- und Meinungs- forschung Ihre personenbezogenen Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte des Konzerns ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE sowie zur Markt- und Meinungsforschung unseres Unter- nehmens verwendet. Dem können Sie jederzeit formlos widersprechen. E Dienstleisterliste (Stand: Februar 2017) Liste der Dienstleister gemäß »Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung« im Versicherungsantrag sowie im Einklang mit Art. 21 und 22 der »Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Versicherungswirtschaft«. Aufgaben, zu deren Bearbeitung personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer/Dienstleistungskategorien Adressprüfung Adressermittler, Einwohnermeldeämter Auskunftseinholung zur Antrags- und/oder Wirtschaftsauskunfteien (Schufa Holding AG, Leistungsbearbeitung Creditreform e.V., Arvato Infoscore GmbH, Forum Finanzplanung GmbH, informa HIS meldet GmbH) Auskunftsdienste von Arztberichten für Personen- schäden (ACTINEO) Beratung, treuhänderische Tätigkeiten Beratungsunternehmen, Treuhänder, Aktuare Tarifierung Bestandsverwaltung Assekuradeure, Makler, und Schadenbearbeitung Hamburger Vermögensschaden (Sach-/ Rechtsschutzversicherung) Risikomanagement GmbH (HVR) Datenträger-/Aktenentsorgung Entsorgungsunternehmen Druck-/Kuvertierarbeiten, Briefabholung Druckereien und Postdienstleister und Versand Forderungsmanagement, gerichtliches Rechtsanwälte Ohletz und außergerichtliches Mahnverfahren, Rechtsanwalt Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Beratung (juristisch), allgemeine Dienst- leistung in begründeten Einzelfällen IT-Dienstleistungen (Programmiertätig- Externe IT-Dienstleistungsunternehmen keiten, User-Help-Desk, Hard- und Softwareimplementierung und -unterstützung, Archivierung von aufbewahrungspflichtigen Daten) Marketing (Marktanalysen, Markt- Marketing- / Marktforschungsunternehmen, forschung, Servicestudien, Kunden- Ratingagenturen, ASSEKURATA befragungen – auch im Rahmen von Ratings) Riester-Service, Rürup-Service, Renten- Gesamtverband der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte RisikenDeutschen bezugsmitteilungs-Service, Zentralruf, Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Notruf Prüfung von Kostenvoranschlägen, Prüfdienstleister, Sachverständige Rechnungen, Schadenware Reparatur, Sanierung, Ersatz Handwerksbetriebe, Sanierer, Werkstätten, Mietwagenunternehmen Vermittlung von Reparaturaufträgen Innovation Group, Eurogarant AG Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer/Dienstleistungskategorien Alle zum Geschäftsbetrieb der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG und der ALTE LEIPZIGER Pensionsfonds AG gehörenden Aufgaben Anforderung von Arztberichten/Gutachten ACTINEO GmbH Assistance-Leistungen, Rehabilitations- Assistance und Reha-Dienstleister, maßnahmen, Hilfs- und Pflegeleistungen ROLAND Assistance GmbH (Pflege-Dienstleister) Außenregulierung, berufskundliche Rückversicherer, Mercur Grip, Gutachten, Rückversicherung Regulierungsbeauftragte Erstellen von Sachverständigengutachten, Sachverständige, Gutachter, Ärzte Schadenprüfung, Belegprüfung (inkl. Verträge werden gemeldetÄrztlicher Dienst der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.) Juristische Beratung, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollte Schadenbearbeitung Rechtsanwälte Regressbearbeitung, Außenregulierung INTERSCHADEN GmbH Schadenbearbeitung Schaden Service Schweitzer Telefonischer Kundendienst Schaden Management Schweitzer GmbH Übersetzungen Übersetzungsbüros Gemeinsame Stammdatenverarbeitung der Versicherer Sie an das HIS meldenGesellschaften im ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern ■ ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. ■ HALLESCHE Krankenversicherung a.G. ■ ALTE LEIPZIGER Versicherung AG ■ RECHTSSCHUTZ UNION Schaden GmbH ■ ALTE LEIPZIGER Bauspar AG ■ ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbH ■ ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG ■ ALTE LEIPZIGER Pensionsfonds AG ■ ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH ■ ALTE LEIPZIGER Treuhand GmbH Um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Anmelde-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsab- wicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z. B. Zuordnung von Post und eingehenden Telefonaten), werden wir Sie darüber benachrichtigendie Stammdaten der Antragsteller, Anmeldenden, Interessenten und Versicherten der Unternehmen im ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern in einer gemeinschaftlich genutzten Datenbank geführt. Bei Diese Stammdaten um- fassen Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kunden- und Versicherungsnummer, Konto- verbindung, Telekommunikationsdaten sowie Sperrvermerke zu Werbung und Markt- / Meinungsforschung. Die Datenverarbeitung umfasst ferner IT-Dienstleistungen sowie Verträge über die Nutzung von Räumlichkeiten und Technik. Die Legitimationsgrundlage für eine Datenübermittlung an andere Stellen ergibt sich aus der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir Schweigepflichtentbindungserklärung und aus der Datenschutzerklärung im Antrag. Diese Maßgaben haben auch für die Versicherungsunternehmen im ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern Gültigkeit. Ansonsten besteht eine getrennte Datenhaltung in den einzelnen Unternehmen. F Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und geschuẗzter Daten gemäß § 203 StGB sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen fur̈die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten fur̈diesen Antrag/diese Angebotsanforderung und den Vertrag erheben und verwenden zu dur̈fen, benötigt die ALTE LEIPZIGER daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die ALTE LEIPZIGER ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern weitere nach § 203 Strafgesetz- buch geschuẗzte Daten, wie z. B. die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es seinTatsache, dass wir ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistance-Dienstleister, Ruc̈kversicherer, Hinweis- und Informationssystem (HIS) weiterleiten zu dur̈fen. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungs- erklärungen sind fur̈die Antragspruf̈ung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendi- gung Ihres Versicherungsvertrages in der ALTE LEIPZIGER unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschuẗzter Daten durch die ALTE LEIPZIGER selbst (unter 1), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALTE LEIPZIGER (unter 2) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 3). Die Erklärungen gelten fur̈die von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir oder der Versicherer Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir oder der Versicherergesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit sie für diese die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher Grundlagekeine eigenen Erklärungen abgeben können.

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Samples: www.fvv.de

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- Hinweis‐ und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS meldet der Versicherer – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene Personen werden von der Übermittlung ihrer Daten an das HIS durch den Versicherer benachrichtigt. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind. Darüber hinaus hat der Betroffene die Möglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzufragen, ob das HIS tatsächlich nur von den Unternehmen genutzt wurde, mit denen er wegen eines Antrags oder eines Leistungsfalls in Verbindung stand. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Xxxxx‐Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xxxxx.xxxxxxx‐xxxx.xx. (Sach-Sach‐, Haftpflicht-Haftpflicht‐, Unfall-Unfall‐, Kraftfahrt-Kraftfahrt‐, Transportversicherung) An das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z.B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund meldet der Versicherer Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien meldet der Versicherer an das HIS, wenn er eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellt. Sollte der Versicherer Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Meldung von dem Versicherer benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. An das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollte der Versicherer Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir oder der Versicherer Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir oder der Versicherer, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher Grundlage.

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Samples: degenia.de

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS meldet der Versicherer – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene Personen werden von der Übermittlung ihrer Daten an das HIS durch den Versicherer benachrichtigt. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind. Darüber hinaus hat der Betroffene die Möglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzufragen, ob das HIS tatsächlich nur von den Unternehmen genutzt wurde, mit denen er wegen eines Antrags oder eines Leistungsfalls in Verbindung stand. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung) An das HIS meldet der Versicherer melden wir - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Bereich Schaden: Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z.z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund meldet der Versicherer melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien meldet der Versicherer melden wir an das HIS, wenn er wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststelltfeststellen. Sollte der Versicherer Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Meldung Einmeldung von dem Versicherer uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, Schadens richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. An Bereich Leben: Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risikengemeldet. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollte der Versicherer Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir oder der Versicherer Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir oder der Versichererwir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher Grundlage. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter: xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.

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Samples: service.comfortplan.de

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS meldet der Versicherer – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene Personen werden von der Übermittlung ihrer Daten an das HIS durch den Versicherer benachrichtigt. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind. Darüber hinaus hat der Betroffene die Möglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzufragen, ob das HIS tatsächlich nur von den Unternehmen genutzt wurde, mit denen er wegen eines Antrags oder eines Leistungsfalls in Verbindung stand. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung) An das HIS meldet der Versicherer melden wir - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren nähe- ren Prüfung bedürfen. Bereich Schaden: Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z.z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund meldet der Versicherer melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen ge- stohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien meldet der Versicherer melden wir an das HIS, wenn er wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststelltfeststellen. Sollte der Versicherer Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Meldung Einmeldung von dem Versicherer uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, Schadens richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen Anfra- gen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. An Bereich Leben: Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risikengemeldet. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollte der Versicherer Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen Informati- onen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir oder der Versicherer Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den VersicherernVersi- cherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir oder der Versichererwir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls Versicherungs- falls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher Grundlage. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter: xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.

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Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Ver- sicherungswirtschaft (HIS). Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. – Schaden – An das HIS meldet der Versicherer melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene Personen werden von der Übermittlung ihrer Daten an das HIS durch den Versicherer benachrichtigt. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind. Darüber hinaus hat der Betroffene die Möglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzufragen, ob das HIS tatsächlich nur von den Unternehmen genutzt wurde, mit denen er wegen eines Antrags oder eines Leistungsfalls in Verbindung stand. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung) An das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung Antrag- stellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z.B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung Schadenschilde- rung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissenwis- sen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund meldet der Versicherer melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien meldet der Versicherer melden wir an das HIS, wenn er wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststelltfeststellen. Sollte der Versicherer Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Meldung Einmeldung von dem Versicherer uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens, richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Person oder Sache (z. z.B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft Aus- kunft über Ihren Schadenfall geben müssen. – Rechtsschutz – An das HIS meldet der Versicherer - melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle Rechts- schutzfälle gemeldet werden. Sollte der Versicherer Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende risikoer- höhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen Informa- tionen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. – Leben – An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie das Bestehen von Auffälligkeiten, die auf Versicherungs- betrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS gemel- det. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten rich- ten wir oder der Versicherer Anfragen zur zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir oder der Versicherer Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir oder der Versichererwir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher gesetz- licher Grundlage.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH GmbH“ betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS meldet die ARAG im Bereich der Versicherer Rechtsschutzversicherungen – ebenso wie andere Versi- cherungsunternehmen – erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollte die ARAG Sie an das HIS melden, wird sie Sie darüber be- nachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhält die ARAG einen Hinweis auf Risiko erhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass die ARAG von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigt. An das HIS meldet die ARAG bei Schadenfällen im Bereich der Kompositversicherungen – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene Personen werden von der Übermittlung ihrer Daten an das HIS durch den Versicherer benachrichtigt. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind. Darüber hinaus hat der Betroffene die Möglichkeit zu überprüfen und ggf. nachzufragen, ob das HIS tatsächlich nur von den Unternehmen genutzt wurde, mit denen er wegen eines Antrags oder eines Leistungsfalls in Verbindung stand. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxx-Xxxxx Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Transportversicherung) An das HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug Versicherungsbe- trug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung Antragstel- lung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z.B. zum Beispiel ein Kfz, betreffenbetref- fen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z.B. zum Beispiel das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer Versi- cherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund meldet der Versicherer die ARAG Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien meldet der Versicherer die ARAG an das HIS, wenn er sie eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellt. Sollte der Versicherer die ARAG Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Meldung von dem Versicherer Einmeldung durch die ARAG benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags oder Regulierung eines SchadensScha- dens, richten wir oder der Versicherer richtet die ARAG Anfragen zur Person oder Sache (z. B. zum Beispiel Kfz) an das HIS und speichern speichert die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wirspeichert die ARAG, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer die ARAG Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. An das Eine detaillierte Beschreibung des HIS meldet der Versicherer - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollte der Versicherer finden Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir oder der Versicherer Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir oder der Versicherer Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir oder der Versicherer, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir oder der Versicherer Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher GrundlageInternet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.

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