Common use of Hinweis- und Informationssystem (HIS) Clause in Contracts

Hinweis- und Informationssystem (HIS). (1) Die Unternehmen der deutschen Versicherungswirtschaft mit Ausnahme der privaten Krankenversicherer nutzen ein Hinweis- und Informationssystem (HIS) zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklä- rung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung der missbräuchlichen Erlangung von Versicherungsleistungen. Der Betrieb und die Nutzung des HIS erfolgen auf Basis von Interessenabwägungen und festgelegten Einmeldekriterien.

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Samples: www.triathlondeutschland.de, www.triathlondeutschland.de

Hinweis- und Informationssystem (HIS). (1) Die Unternehmen der deutschen Versicherungswirtschaft mit Ausnahme der privaten Krankenversicherer nutzen ein Hinweis- und Informationssystem (HIS) zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklä- rung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung der missbräuchlichen Erlangung von Versicherungsleistungen. Der Betrieb und die Nutzung des HIS erfolgen auf Basis von Interessenabwägungen und festgelegten Einmeldekriterien.

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Samples: rsv-bedingungen.de, www.lvm.de

Hinweis- und Informationssystem (HIS). (1) Die 1Die Unternehmen der deutschen Versicherungswirtschaft mit Ausnahme der privaten Krankenversicherer nutzen ein Hinweis- und Informationssystem (HIS) zur Unterstützung der Risikobeurteilung Risikobeurtei- lung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklä- rung Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung Leistungs- prüfung sowie bei der Bekämpfung der missbräuchlichen Erlangung von Versicherungsleistungen. Der 2Der Betrieb und die Nutzung Nut- zung des HIS erfolgen auf Basis von Interessenabwägungen und festgelegten Einmeldekriterien.

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Samples: www.allrecht.de

Hinweis- und Informationssystem (HIS). (1) Die 1Die Unternehmen der deutschen Versicherungswirtschaft mit Ausnahme der privaten Krankenversicherer nutzen ein Hinweis- und Informationssystem (HIS) zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklä- rung Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie so- wie bei der Bekämpfung der missbräuchlichen Erlangung von VersicherungsleistungenVer- sicherungsleistungen. Der 2Der Betrieb und die Nutzung des HIS erfolgen auf Basis von Interessenabwägungen und festgelegten EinmeldekriterienEinmelde- kriterien.

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Samples: www.torsten-breitag.de