Common use of Hinweis- und Informationssystem (HIS) Clause in Contracts

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer nähe- ren Prüfung bedürfen. Bereich Schaden: Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, ge- stohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfra- gen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Bereich Leben: Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS gemeldet. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informati- onen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versi- cherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- falls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher Grundlage. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter: xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.

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Samples: Hausratversicherung

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Ver- sicherungswirtschaft (HIS). Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. – Schaden – An das HIS melden wir - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer nähe- ren näheren Prüfung bedürfen. Bereich Schaden: Die Meldung ist bei Antragstellung Antrag- stellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. z.B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. z.B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung Schadenschilde- rung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissenwis- sen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, ge- stohlen gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. z.B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfra- gen Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft Aus- kunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Bereich Leben: – Rechtsschutz – An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechts- schutzfälle gemeldet werden. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir Anfragen zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoer- höhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informa- tionen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. – Leben – An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie das Bestehen von Auffälligkeiten, die auf Versicherungs- betrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS gemeldetgemel- det. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten rich- ten wir Anfragen zur zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informati- onen Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versi- cherernVersicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- falls Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher gesetz- licher Grundlage. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter: xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP HIS GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Versicherungswirt- schaft (HIS). An das HIS melden wir - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer nähe- ren näheren Prüfung bedürfen. Bereich Schaden: Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, ge- stohlen gestohlen worden sind, sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern spei- chern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfra- gen Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Bereich Leben: Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS gemeldet. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informati- onen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versi- cherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- falls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher Grundlage. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unterunter xxx.xxxxxxx-xxx.xx. D Hinweis auf das Widerspruchsrecht in die Verwendung von Daten für Zwecke der Werbung sowie Markt- und Meinungs- forschung Ihre personenbezogenen Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte des Konzerns ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE sowie zur Markt- und Meinungsforschung unseres Unter- nehmens verwendet. Dem können Sie jederzeit formlos widersprechen. E Dienstleisterliste (Stand: xxx.xxxxxxx-xxxx.xxFebruar 2017) Liste der Dienstleister gemäß »Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung« im Versicherungsantrag sowie im Einklang mit Art. 21 und 22 der »Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Versicherungswirtschaft«. Aufgaben, zu deren Bearbeitung personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer/Dienstleistungskategorien Adressprüfung Adressermittler, Einwohnermeldeämter Auskunftseinholung zur Antrags- und/oder Wirtschaftsauskunfteien (Schufa Holding AG, Leistungsbearbeitung Creditreform e.V., Arvato Infoscore GmbH, Forum Finanzplanung GmbH, informa HIS GmbH) Auskunftsdienste von Arztberichten für Personen- schäden (ACTINEO) Beratung, treuhänderische Tätigkeiten Beratungsunternehmen, Treuhänder, Aktuare Tarifierung Bestandsverwaltung Assekuradeure, Makler, und Schadenbearbeitung Hamburger Vermögensschaden (Sach-/ Rechtsschutzversicherung) Risikomanagement GmbH (HVR) Datenträger-/Aktenentsorgung Entsorgungsunternehmen Druck-/Kuvertierarbeiten, Briefabholung Druckereien und Postdienstleister und Versand Forderungsmanagement, gerichtliches Rechtsanwälte Ohletz und außergerichtliches Mahnverfahren, Rechtsanwalt Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Beratung (juristisch), allgemeine Dienst- leistung in begründeten Einzelfällen IT-Dienstleistungen (Programmiertätig- Externe IT-Dienstleistungsunternehmen keiten, User-Help-Desk, Hard- und Softwareimplementierung und -unterstützung, Archivierung von aufbewahrungspflichtigen Daten) Marketing (Marktanalysen, Markt- Marketing- / Marktforschungsunternehmen, forschung, Servicestudien, Kunden- Ratingagenturen, ASSEKURATA befragungen – auch im Rahmen von Ratings) Riester-Service, Rürup-Service, Renten- Gesamtverband der Deutschen bezugsmitteilungs-Service, Zentralruf, Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Notruf Prüfung von Kostenvoranschlägen, Prüfdienstleister, Sachverständige Rechnungen, Schadenware Reparatur, Sanierung, Ersatz Handwerksbetriebe, Sanierer, Werkstätten, Mietwagenunternehmen Vermittlung von Reparaturaufträgen Innovation Group, Eurogarant AG Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer/Dienstleistungskategorien Alle zum Geschäftsbetrieb der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG und der ALTE LEIPZIGER Pensionsfonds AG gehörenden Aufgaben Anforderung von Arztberichten/Gutachten ACTINEO GmbH Assistance-Leistungen, Rehabilitations- Assistance und Reha-Dienstleister, maßnahmen, Hilfs- und Pflegeleistungen ROLAND Assistance GmbH (Pflege-Dienstleister) Außenregulierung, berufskundliche Rückversicherer, Mercur Grip, Gutachten, Rückversicherung Regulierungsbeauftragte Erstellen von Sachverständigengutachten, Sachverständige, Gutachter, Ärzte Schadenprüfung, Belegprüfung (inkl. Ärztlicher Dienst der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.) Juristische Beratung, Schadenbearbeitung Rechtsanwälte Regressbearbeitung, Außenregulierung INTERSCHADEN GmbH Schadenbearbeitung Schaden Service Schweitzer Telefonischer Kundendienst Schaden Management Schweitzer GmbH Übersetzungen Übersetzungsbüros Gemeinsame Stammdatenverarbeitung der Gesellschaften im ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern ■ ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. ■ HALLESCHE Krankenversicherung a.G. ■ ALTE LEIPZIGER Versicherung AG ■ RECHTSSCHUTZ UNION Schaden GmbH ■ ALTE LEIPZIGER Bauspar AG ■ ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbH ■ ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG ■ ALTE LEIPZIGER Pensionsfonds AG ■ ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH ■ ALTE LEIPZIGER Treuhand GmbH Um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Anmelde-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsab- wicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z. B. Zuordnung von Post und eingehenden Telefonaten), werden die Stammdaten der Antragsteller, Anmeldenden, Interessenten und Versicherten der Unternehmen im ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern in einer gemeinschaftlich genutzten Datenbank geführt. Diese Stammdaten um- fassen Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kunden- und Versicherungsnummer, Konto- verbindung, Telekommunikationsdaten sowie Sperrvermerke zu Werbung und Markt- / Meinungsforschung. Die Datenverarbeitung umfasst ferner IT-Dienstleistungen sowie Verträge über die Nutzung von Räumlichkeiten und Technik. Die Legitimationsgrundlage für eine Datenübermittlung an andere Stellen ergibt sich aus der Schweigepflichtentbindungserklärung und aus der Datenschutzerklärung im Antrag. Diese Maßgaben haben auch für die Versicherungsunternehmen im ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern Gültigkeit. Ansonsten besteht eine getrennte Datenhaltung in den einzelnen Unternehmen. F Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und geschuẗzter Daten gemäß § 203 StGB sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen fur̈die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten fur̈diesen Antrag/diese Angebotsanforderung und den Vertrag erheben und verwenden zu dur̈fen, benötigt die ALTE LEIPZIGER daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die ALTE LEIPZIGER ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetz- buch geschuẗzte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistance-Dienstleister, Ruc̈kversicherer, Hinweis- und Informationssystem (HIS) weiterleiten zu dur̈fen. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungs- erklärungen sind fur̈die Antragspruf̈ung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendi- gung Ihres Versicherungsvertrages in der ALTE LEIPZIGER unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschuẗzter Daten durch die ALTE LEIPZIGER selbst (unter 1), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALTE LEIPZIGER (unter 2) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 3). Die Erklärungen gelten fur̈die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.

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Samples: Unfallversicherung

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH GmbH“ betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir im Bereich der Rechtsschutzversicherungen – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benach- richtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versiche- rungsvertrages richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und spei- chern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risiko- erhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. An das HIS melden wir bei Schadenfällen im Bereich der Kompositversiche- rungen – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer nähe- ren näheren Prüfung bedürfen. Bereich Schaden: Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. z.B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich ungewöhn- lich oft Schäden gemeldet werden oder z. z.B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen müs- sen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte unrepa- rierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, ge- stohlen gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden wer- den Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. z.B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfra- gen Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall Scha- denfall geben müssen. Bereich Leben: Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS gemeldet. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informati- onen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versi- cherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- falls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher Grundlage. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter: unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem Informationssy- stem der Versicherungswirtschaft (HIS). Eine detaillierte Beschrei- bung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. An das HIS melden wir - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen Versicherungsunter- nehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug Versiche- rungsbetrug hindeuten könnten und daher einer nähe- ren näheren Prüfung bedürfen. Bereich Schaden: Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffenbe- treffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer Versiche- rer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende schwerwie- gende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge Fahr- zeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, ge- stohlen gestoh- len worden sind, sind sowie im Falle in bestimmten Fällen von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden wer- den Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages Versicherungs- vertrags oder Regulierung eines Schadens richten kann es notwendig sein, dass wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS rich- ten und speichern die Ergebnisse der AnfragenAnfragen speichern. Im Schadensfall Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere ge- nauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant re- levant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfra- gen anderer Anfragen ande- rer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher da- her Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Bereich Leben: An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunter- nehmen – erhöhte Risiken. Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert wenn unge- wöhnlich häufig Rechtsschutzfälle gemeldet werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS gemeldet. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags richten wir Anfragen zur zu Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende risikoer- höhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informati- onen zu dem zusätzli- che Informationen zum konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versi- cherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungs- falls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher Grundlage. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter: xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.

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Samples: Rechtsschutzversicherung