Common use of Hinweise zu Drittsoftware und Nutzungsrechte an Drittsoftware Clause in Contracts

Hinweise zu Drittsoftware und Nutzungsrechte an Drittsoftware. 28.1. Es besteht die Möglichkeit, dass die Nutzung der Software von TIS nach den Lizenzbestimmungen der beim Kunden eingesetzten Drittsoftware dazu führt, dass der Kunde weitere Nutzungsrechte an dieser Software dieser Anbieter erwerben muss. 28.2. Der Kunde ist selbst für die Beschaffung von Nutzungsrechten an Drittsoftware verantwortlich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)