Hohe Arbeiten. 1.4.1 Herstellung und Beseitigung von Gerüsten; Arbeiten auf Rüstungen, deren Belagfläche weniger als 90 cm breit ist; Richten und Aufstellen von Türmen; Abbrucharbeiten an Schornsteinen; Mitfahren auf dem Betonkübel, an dem Einrichtungen für die Personenaufnahme vorhanden sind, am Kran; Arbeiten von Arbeitskörben aus bei einer Höhe von – mehr als 20 m 1,45 € – mehr als 30 m 1,70 € – mehr als 50 m 2,00 € 1.4.2 Der Zuschlag für besonders gefährliche Abbrucharbeiten muss frei vereinbart werden. Er beträgt mindestens 1,70 €
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Hohe Arbeiten. 1.4.1 Herstellung und Beseitigung von Gerüsten; Arbeiten auf Rüstungen, deren Belagfläche weniger als 90 cm breit ist; Richten und Aufstellen von Türmen; Abbrucharbeiten an Schornsteinen; Mitfahren auf dem Betonkübel, an dem Einrichtungen für die Personenaufnahme vorhanden sind, am Kran; Arbeiten von Arbeitskörben aus bei einer Höhe von – mehr als 20 m 1,45 € – mehr als 30 m 1,70 € – mehr als 50 m 2,00 €
1.4.2 Der Zuschlag für besonders gefährliche Abbrucharbeiten muss frei vereinbart werden. Er beträgt mindestens 1,70 €
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Samples: Tarifvertrag Für Das Baugewerbe
Hohe Arbeiten. 1.4.1 Herstellung und Beseitigung von Gerüsten; Arbeiten auf Rüstungen, deren de- ren Belagfläche weniger als 90 cm breit ist; Richten und Aufstellen von Türmen; Abbrucharbeiten an Schornsteinen; Mitfahren auf dem Betonkübel, an dem Einrichtungen Ein- richtungen für die Personenaufnahme vorhanden sind, am Kran; Arbeiten von Arbeitskörben aus bei einer Höhe von – - mehr als 20 m 1,45 € – - mehr als 30 m 1,70 € – - mehr als 50 m 2,00 €
1.4.2 Der Zuschlag für besonders gefährliche Abbrucharbeiten muss frei vereinbart werden. Er beträgt mindestens 1,70 €
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Hohe Arbeiten. 1.4.1 Herstellung und Beseitigung von Gerüsten; Arbeiten auf Rüstungen, deren Belagfläche weniger als 90 cm breit ist; Richten und Aufstellen von Türmen; Abbrucharbeiten an Schornsteinen; Mitfahren auf dem Betonkübel, an dem Einrichtungen für die Personenaufnahme vorhanden sind, am Kran; Arbeiten von Arbeitskörben aus bei einer Höhe von – mehr als 20 m 1,45 € – mehr als 30 m 1,70 € – mehr als 50 m 2,00 €
1.4.2 1.42 Der Zuschlag für besonders gefährliche Abbrucharbeiten muss frei vereinbart werden. 2,00 € Er beträgt mindestens 1,70 €
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