Honorar und Auslagen Musterklauseln

Honorar und Auslagen. 2.1 Wir sind bestrebt, Ihnen juristische Beratungsleistungen zu einem angemessenen Honorar anzubieten, und wir sind stets bereit, unser Honorar mit Ihnen zu besprechen. Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen zu Beginn eines Mandats eine Kostenschätzung zur Verfügung stellen, und abhängig von der Art des Mandats kann möglicherweise eine Vereinbarung über ein Budget, Teilbeträge oder eine sonstige Honorarvereinbarung getroffen werden. Alle Honorare verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer und ähnlicher Steuern in gesetzlicher Höhe. 2.2 Unser Honorar steht stets im Einklang mit den Regeln der maßgeblichen Anwaltskammer. Soweit nichts anderes vereinbart wird, bestimmt sich unser Honorar auf der Grundlage mehrerer Faktoren wie (i) aufgewendete Zeit, (ii) erforderliche Qualifikationen, Erfahrung und Ressourcen, (iii) Gegenstandswert, (iv) übernommene Risiken, soweit einschlägig, (v) zeitliche Bindungen und Einschränkungen und (vi) erzieltes Resultat. 2.3 Zusätzlich zu unserem Honorar können Reisekosten und sonstige Auslagen in Rechnung gestellt werden. Auch wenn wir in der Regel begrenzte Auslagen in Ihrem Namen zahlen und an Sie weiterfakturieren, können wir Sie auffordern, den Betrag jedweder Auslagen im Voraus an uns zu zahlen, oder die jeweilige Rechnung an Sie zur Zahlung weiterleiten.
Honorar und Auslagen. 7.1. Sofern im Auftragsschreiben von CBRE nicht ausdrücklich geregelt, hat der Auftrag- geber CBRE zusätzlich zum Honorar (vorbehaltlich des folgenden Punktes b.) alle vernünf- tigerweise anfallenden Barauslagen, einschließlich für Werbung, Fotokopien, Druck- und Reproduktionskosten, Schilder, Werbesendungen, Fotos, Empfänge, Plandruckgebühren, Kuriergebühren, Datenraumkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten usw. sowie Marke- tingmaterial jeglicher Art, zu ersetzen. 7.2. Wenn CBRE für die Vermittlung von Marketingmaterial verantwortlich ist, wird CBRE vorab Kostenvoranschläge für die Kosten des Marketingmaterials einholen und diese mit dem Auftraggeber vor Entstehung der Kosten abstimmen. 7.3. Alle im Auftragsschreiben von CBRE genannten Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer anfallender Steuern, die zum jeweils geltenden Steuersatz be- rechnet werden. Die Mehrwertsteuer und/oder andere anwendbare Steuern sind vom Auf- traggeber allenfalls auch auf Auslagen und andere fällige Beträge zu zahlen, 7.4. Bei einer wesentlichen Änderung des Auftragsumfanges wird CBRE mit dem Auftrag- geber schriftlich eine zusätzliche oder alternative Honorarregelung vereinbaren. 7.5. Die Rechnungen von CBRE sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
Honorar und Auslagen. 9.1 Neben dem Lizenzanspruch hat die eyevip AG Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare. Reisezeit, mit Ausnahme der Zeit des Arbeitsweges von einem lokalen Wohnsitz zum normalen Arbeitsplatz, wird in die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigten Stunden eingerechnet und in Rechnung gestellt. 9.2 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage des Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich. 9.3 Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Steuern. 9.4 Lizenzrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 10 Tagen auf das von der eyevip AG angegebene Konto zu zahlen. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat eyevip AG das Recht, vertraglich zugesicherte Leistungen sofort einzustellen oder vom Service-Level abzuweichen. Dieses Recht beinhaltet die Sperrung von Online-Zugängen. Weiter besteht in diesem Falle das einseitige Recht von eyevip AG, die Vereinbarung fristlos und ausserordentlich aufzulösen. 9.5 Bei einer Kündigung der Vereinbarung bezahlt der Kunde der eyevip AG alle bis zum Tag der Kündigung erbrachten Dienstleistungen. Bei einer ausserordentlichen Kündigung durch den Kunden bezahlt der Kunde sämtliche zusätzlichen Kosten, welche der eyevip AG aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Dienstleistung entstehen. 9.6 Ungeachtet des Grundes für die Beendigung der Vereinbarung übernimmt der Kunde sämtliche Kosten für die Rückführung. eyevip AG verrechnet die in der Vereinbarung definierten Preise für vom Kunden über den Beendigungs-Zeitpunkt hinaus abgefragten Dienstleistungen.
Honorar und Auslagen. 6.1 Fehlt eine ausdrückliche Festlegung, ist das Honorar der ARBEST aufgrund der marktüblichen Konditionen zu bestimmen. Dies geschieht in Anlehnung an die Honorarempfehlung der Schweizerischen Treuhand-Xxxxxx. 6.2 Neben dem Honoraranspruch hat die ARBEST Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare. Bedient sich die ARBEST zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und die ARBEST von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen. 6.3 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und sonstige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. 6.4 Die ARBEST kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. 6.5 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Erhalt Abzug auf eines von der ARBEST angegebenen Konten zu zahlen.
Honorar und Auslagen. 2.1 Wir sind bestrebt, Ihnen juristische Beratungsleistungen zu einem angemessenen Honorar anzubieten, und wir sind stets bereit, unser Honorar mit Ihnen zu besprechen. Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen zu Beginn eines Mandats eine Kostenschätzung zur Verfügung stellen, und abhängig von der Art des Mandats kann möglicherweise eine Vereinbarung über ein Budget, Teilbeträge oder eine sonstige Honorarvereinbarung getroffen werden. Alle Honorare verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer und ähnlicher Steuern in gesetzlicher Höhe. 2.2 Unser Honorar steht stets im Einklang mit den Regeln der maßgeblichen Anwaltskammer. Soweit nichts anderes vereinbart wird, bestimmt sich unser Honorar auf der Grundlage mehrerer Faktoren wie (i) aufgewendete Zeit, (ii) erforderliche Qualifikationen, Erfahrung und Ressourcen, (iii) Gegenstandswert, (iv) übernommene Risiken, soweit einschlägig, (v) zeitliche Bindungen und Einschränkungen und
Honorar und Auslagen. 6.1 Neben dem Honoraranspruch hat die ClickOn GmbH Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare. Reisezeit, mit Ausnahme der Zeit des Arbeitsweges von einem lokalen Wohnsitz zum normalen Arbeitsplatz, wird in die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigten Stunden eingerechnet und in Rechnung gestellt. 6.2 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage des Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich. 6.3 Gebühren und Kosten verstehen sich exklusive Steuern. 6.4 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 14 Tagen auf das von ClickOn GmbH angegebene Konto zu zahlen. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat ClickOn GmbH das Recht, vertraglich zugesicherte Leistungen sofort einzustellen oder vom Service-Level abzuweichen. Dieses Recht beinhaltet die Sperrung von Online-Zugängen. Weiter besteht in diesem Falle das einseitige Recht von ClickOn GmbH, die Vereinbarung fristlos und ausserordentlich aufzulösen. Bei einem Zahlungsverzug werden dem Kunden Mahnspesen in der Höhe von CHF 25 pro Mahnung belastet. Zudem ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet. 6.5 Bei einer Kündigung der Vereinbarung bezahlt der Kunde der ClickOn GmbH alle bis zum Tag der Kündigung erbrachten Dienstleistungen. Bei einer ausserordentlichen Kündigung durch den Kunden bezahlt der Kunde sämtliche zusätzlichen Kosten, welche der ClickOn GmbH aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Dienstleistung entstehen. 6.6 Ungeachtet des Grundes für die Beendigung der Vereinbarung übernimmt der Kunde sämtliche Kosten für die Rückführung. ClickOn GmbH verrechnet die in der Vereinbarung definierten Preise für vom Kunden über den Beendigungs- Zeitpunkt hinaus abgefragten Dienstleistungen. 6.7 Alle Aufträge sind nur gegen Vorauszahlung ausgeführt werden. Bei Neukunden und wenn der Gesamtbetrag Fr. 1’200.-- übersteigt, erheben wir eine Anzahlung von 50% des offerierten Preises bei Bestellung, 25% bei Lieferung der erste Test Version und den Rest innert 15 Tagen. Erst nach Eingang Ihrer Anzahlung können wir den Auftrag ausführen.

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  • Spezielle Risiken der Anlagen Die Anlage in Investmentanteilen ist mit Risiken verbunden. Risiken, die sich im Wert der Investmentanteile widerspiegeln, können sich aus einer Vielzahl von Faktoren und ihrer Veränderung ergeben. Details zur Anlagepolitik und zu den Anlagegrundsätzen können dem jeweiligen Verkaufsprospekt eines Investment- vermögens entnommen werden. Regelmäßig behält sich die Kapitalverwaltungs- gesellschaft in den Anlagebedingungen das Recht vor, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Sofern dies geschieht, kann der Anleger unter Umständen seine Anteile zumindest zeitweise nicht veräußern. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Anlagen in Investmentanteilen sind keine Bankeinlagen und ihr Wert ist nicht durch die Bank, die USB oder die Einlagensicherung garantiert. Der Wert von Investmentanteilen unterliegt den Schwankungen des Markts, die zum vollständi- gen oder teilweisen Verlust des investierten Vermögens führen können. Weitere Informationen zu den Risiken der Vermögensverwaltung sowie der Anlage in Investmentfonds kann der Anleger der Broschüre „Basisinformationen zur Geld- anlage in Investmentfonds im Rahmen einer Vermögensverwaltung“ entnehmen. Bei Portfolioanpassungen kann es zu Verzögerungen bei der Orderausführung kommen.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere kleinerer Gesellschaften mit eingetragenem Sitz in einem Land des Asien-Pazifik- Raums (ohne Japan) bzw. von kleineren Gesellschaften mit überwiegendem Geschäftsanteil in einem Land des Asien-Pazifik- Raums (ohne Japan) bzw. von Holdinggesellschaften, die den überwiegenden Teil ihres Vermögens in kleineren Gesellschaften mit eingetragenem Sitz in einem Land des Asien-Pazifik-Raums (ohne Japan) haben. Der Fonds kann maximal 30 % seines Nettovermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus Festlandchina investieren, wobei jedoch nur maximal 20 % seines Nettovermögens direkt über das QFI-Regime, die Shanghai-Hongkong- und Shenzhen-Hongkong-Stock Connect-Programme oder über andere verfügbare Mittel investiert werden können. Zum Zwecke dieses Fonds sind „kleinere Gesellschaften“ als Unternehmen definiert, deren Marktkapitalisierung in der Basiswährung des Fonds zum Zeitpunkt der Zeichnung unter 5 Milliarden USD aufweisen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC Asia Pacific ex Japan Small Cap Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Anleger dieses Portfolio vermutlich als Ergänzung zu einem bestehenden Kernportfolio halten und sollte von einem langfristigen Anlagehorizont ausgehen. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien kleinerer Unternehmen, die weniger liquide und volatiler sein können als die Aktien größerer Unternehmen. • Der Fonds investiert in Aktien kleinerer Unternehmen in Asien (ohne Japan) und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Festlandchina investieren. Potenzielle Anleger sollten die im Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ und im Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ genannten Risiken beachten. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Befristete Arbeitsverträge 1Befristete Arbeitsverträge sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsge- setzes sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeits- verträgen zulässig. 2Für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Ren- tenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die in den Absätzen 2 bis 5 geregelten Besonderheiten; dies gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die die §§ 57a ff. HRG, das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder gesetzliche Nachfolgeregelungen unmit- telbar oder entsprechend gelten.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weite- ren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags recht- zeitig und vollständig erfolgt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertag.