Honorierung Musterklauseln

Honorierung. Honorar für die Hauptleistungen Das in der Aufgaben- und Leistungszusammenstellung (Anhang 1) zusammengefasste Honorar bezieht sich auf den angegebenen Umfang der Ingenieurleistungen im vorgesehenen Durchführungszeitraum (entsprechend dem Terminplan). Ergeben sich während der Leistungserbringung Änderungen des Umfanges der Ingenieurleistungen, haben der Auftragnehmer und Auftraggeber Anspruch auf die entsprechende Änderung des Honorars auf Basis der ursprünglichen Kalkulationsgrundlagen. Das aus diesem Vertrag resultierende Honorar ist mit dem Erzeugerpreisindex für unternehmensnahe Dienstleistungen für Ingenieurbüros der Statistik Austria (xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx_xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxx/ erzeugerpreisindex_dienst-leistungen/zeitreihen/index.html) wertgesichert. Als Preisbasis gilt das Datum des letztgültigen Angebotes des Auftragnehmers.
Honorierung. (1) Die Honorierung der von den Vertragsinhaberinnen/-inhabern im Rahmen des Vertrages er- brachten Leistungen erfolgt, soweit im Folgenden nichts anderes festgelegt wird, gemäß den Best- immungen der für die jeweilige Fachgruppe geltenden Honorarordnung.
Honorierung. (1) Die Honorierung für PVE-Zentren sowie für PVE-Netzwerke für die gemäß den Verpflichtungen des PVE-GV sowie dieser gesamtvertraglichen Vereinbarung verankerten Leistungserfordernisse erfolgt gemäß folgender Komponenten:
Honorierung. 13.1 Für die Grundleistungen nach 9.2 beträgt die pauschale Vergütung pro Monat 90 Euro (in Worten: neunzig Euro) pro Person.
Honorierung. (1) Es sind die für den VertragszahnarztNertragskieferorthopäden geltenden Bestimmun­ gen der Honorarordnungen für die VertragszahnärzteNertragskieferorthopäden in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die Leistungen des Jobsharingpartners sind vom VertragszahnarzWertragskieferorthopäden mit dem KVT zu verrechnen.
Honorierung. (1) Die Anleihe dient der Immobilienfinanzierung, sodass beim jeweiligen Ankauf von Liegenschaften Rechtsberatungskosten in Form von Ertragserrich- tung und Treuhandschaft entstehen. Vereinbart wird, dass grundsätzlich die Abwicklungen der Ankäufe durch den Treuhänder erfolgen sollen. Das dabei anfallende Honorar deckt auch die Honorierung der gegenständlichen Treuhandschaft für die Wienwert Anleihe ab. Es wird pro Ankaufsvertrag mit 2 % des jeweiligen Kaufpreises zuzüglich Barauslagen und Umsatzsteuer pauschaliert. Mit diesem Honorar sind sowohl alle Leistungen des jeweiligen Ankaufsvertrages einschließlich Treuhandschaft und Verbücherung von Bankdarlehen, sowie auch Verbücherung des Darlehens für die Eigenmittel aus der Anleihe wie auch die Kosten für den gegenständlichen Treuhand- vertrag und die diesbezüglich Abwicklung abgegolten.
Honorierung. Artikel I
Honorierung. Ab 1.1.2021 gelten nachfolgende Tarife: VU Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm inkl. Labor) 88,00 VUOL Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm ohne Labor) 73,00 VB Laborblock (für Frauen und Männer) 15,00 VPSA PSA Untersuchung als Vorsorgemaßnahme 13,8187 BKFM Brustkrebsfrüherkennungsmammographie beidseits 102,7443 BKFS Brustkrebsfrüherkennungssonographie je Seite, bei Dichtegrad ACR 3 und ACR 4, sowie im Falle eines suspekten Mammographiebefundes verrechenbar in maximal 35 % der Mammographien im Rahmen des BKFP 13,5616 BKFRS Brustkrebsfrüherkennungs-Rescreen-Sonographie, je Seite 13,5616 BKFMI Information und individuelle Beratung im Rahmen des BKP 3,00 € nur einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren für Frauen ab dem vollendeten 45. Lebensjahr bis zum vollendeten 69. Lebensjahr; abrechenbar von Vertragsärzten für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe verrechenbar VG bestehendes Gyn-Programm 18,2409 VP PAP-Abstrich 5,8184 VZ Zellenentnahme für zytologische Untersuchung 3,1696 VUCO VU-Coloskopie (Gesamttarif) 338,38 VUCOP VU-Coloskopie inkl. Polypenabtragung (Gesamttarif) 400,49
Honorierung. Während des laufenden Vertragsverhältnisses wird die BeheerAmeland dem Auftraggeber jährlich eine Vorausrechnung bezüglich der regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen zukommen lassen. Der diesbezügliche Rechnungsbetrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres auf ein Bankkonto der BeheerAmeland zu überweisen. • Der Auftraggeber schuldet der BeheerAmeland oder ihrem Stellvertreter eine Provision in Höhe von 20 % der den Mietern in Rechnung gestellten Miete, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. • Bei Einstellung der Ferienimmobilien auf anderen Buchungsplattformen werden für jedes zu vermietende Objekt individuelle Vereinbarungen hinsichtlich der fälligen Provision getroffen. • Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt eine Endabrechnung. • Der Auftraggeber hat den jährlichen Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Aussetzung, Nachlass oder Verrechnung an die BeheerAmeland zu zahlen. Sollte der Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb der vorstehend genannten Frist begleichen, werden für ihn Verzugszinsen in Höhe von monatlich 1,5 % fällig, wobei ein Teil eines Monats jeweils als ganzer Monat gerechnet wird. Alle im Zusammenhang mit einer außergerichtlichen Beitreibung anfallenden Kosten gehen zulasten des Auftraggebers. In solch einem Fall ist die BeheerAmeland dazu berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten auszusetzen. • Die BeheerAmeland rechnet die erhaltenen Mieteinnahmen unter Abzug der fälligen Provision vierteljährlich mit dem Auftraggeber ab. • Mit den Vierteljahresabrechnungen erfolgt zudem die Verrechnung der von der BeheerAmeland gegebenenfalls zugunsten der Ferienimmobilie aufgewendeten Kosten. • Die BeheerAmeland ist jederzeit dazu berechtigt, vom Auftraggeber die Erbringung einer Sicherheitsleistung zur Absicherung der vertraglichen Pflichterfüllung des Auftraggebers zu verlangen. • Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird dem Auftraggeber eine Endabrechnung zugeschickt. Falls der Auftraggeber die Endabrechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt schriftlich beanstandet, gilt sie als vom Auftraggeber anerkannt. • Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Rechnungsstellung auf Grundlage der von der BeheerAmeland bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Dienstleistungen.
Honorierung. Das Honorar beträgt exkl. USt.: Summe Grundleistungen EUR …………..... Summe Zusatzleistungen EUR …………..... Nebenkosten lt. Angebot / Beilage EUR …………..... SUMME NETTO EUR …………..... UMSATZSTEUER EUR …………..... .............................................., am ...................................... ................................................. ..................................... ................................................. ..................................... ................................................. ..................................... Auf Basis des Beschlusses vom...................[Datum] .............................................., am ...................................... ................................................. .....................................