Common use of Häusliche Behandlungspflege Clause in Contracts

Häusliche Behandlungspflege. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztlich verordnete häusliche Behandlungspflege durch geeignete Pflegefachkräfte, soweit sie nach einer Vereinbarung, die der Leistungserbringer mit einer gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen hat, abgerechnet werden. Mindestens erstattungsfähig sind jedoch die jeweils beihilfefähigen Vergütungssätze. Die häusliche Behandlungspflege umfasst krankheitsspezifische medizinische Leistungen, die Bestandteil eines ärztlichen Behandlungsplans und auf die Heilung, Besserung, Linderung oder Verhütung von Verschlimmerung bestehender Krankheit oder Beschwerden gerichtet sind (z. B. Wundversorgung, Katheterwechsel, Injektionen).

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