Höchstversicherungssumme. 4.1.1 Die vereinbarten Maxima sind Höchstversiche- rungssummen. Übersteigt die Gesamtversiche- rungssumme aller unter diesem Vertrag versi- cherten Güter auf einem Transportmittel oder feu- ertechnisch getrennten Lager das Maximum, so vermindern sich die einzelnen Versicherungs- summen im Verhältnis des Maximums zur Ge- samtversicherungssumme. 4.1.2 Die Bestimmung des Absatz 1 findet keine An- wendung, wenn nach Beginn der Versicherung eine Zusammenverladung verschiedener Versen- dungen oder Bezüge auf ein Transportmittel oder eine Zusammenlagerung auf ein Lager durch Spediteure oder Transportunternehmen erfolgt, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss gehabt hat oder nehmen konnte. Gleiches gilt bei einer Zuladung oder Zulagerung an einem Um- schlagplatz, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat. Die Überschreitung des Maximums ist dem Versi- cherer unverzüglich anzuzeigen. 4.1.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Auf- wendungen und Kosten zusammen mit anderen Entschädigungen nur im Rahmen der vereinbar- ten Maxima ersetzt. Die Regelung der Ziffer 2.3.3 DTV-Güter 2008 bleibt unberührt.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Höchstversicherungssumme. 4.1.1 Die vereinbarten Maxima sind Höchstversiche- rungssummenHöchstversicherungssummen. Übersteigt die Gesamtversiche- rungssumme Gesamtversicherungssumme aller unter diesem Vertrag versi- cherten versicherten Güter auf einem Transportmittel oder feu- ertechnisch feuer- technisch getrennten Lager das Maximum, so vermindern sich die einzelnen Versicherungs- summen Versicherungssummen im Verhältnis des Maximums zur Ge- samtversicherungssummeGesamtversicherungssumme.
4.1.2 Die Bestimmung des Absatz 1 findet keine An- wendungAnwendung, wenn nach Beginn der Versicherung eine Zusammenverladung verschiedener Versen- dungen Versendungen oder Bezüge auf ein Transportmittel oder eine Zusammenlagerung auf ein Lager durch Spediteure oder Transportunternehmen erfolgt, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss Einfluß gehabt hat oder nehmen konnte. Gleiches gilt bei einer Zuladung oder Zulagerung an einem Um- schlagplatzUmschlagsplatz, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat. Die Überschreitung des Maximums ist dem Versi- cherer unverzüglich Versicherer unverzüg- lich anzuzeigen.
4.1.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Auf- wendungen Aufwendungen und Kosten zusammen mit anderen Entschädigungen nur im Rahmen Rah- men der vereinbar- ten vereinbarten Maxima ersetzt. Die Regelung der Ziffer 2.3.3 DTV-Güter 2008 2000/2008 bleibt unberührt.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Höchstversicherungssumme. 4.1.1 4.1.1. Die vereinbarten Maxima sind Höchstversiche- rungssummen. Übersteigt die Gesamtversiche- rungssumme aller unter diesem Vertrag versi- cherten versicher- ten Güter auf einem Transportmittel oder feu- ertechnisch feuer- technisch getrennten Lager das Maximum, so vermindern ver- mindern sich die einzelnen Versicherungs- summen Versicherungssum- men im Verhältnis des Maximums zur Ge- samtversicherungssummeGesamtver- sicherungssumme.
4.1.2 4.1.2. Die Bestimmung des Absatz 1 findet keine An- wendungAnwen- dung, wenn nach Beginn der Versicherung eine Zusammenverladung verschiedener Versen- dungen Versendun- gen oder Bezüge auf ein Transportmittel oder eine Zusammenlagerung auf ein Lager durch Spediteure Spedi- teure oder Transportunternehmen erfolgt, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss gehabt hat oder nehmen konnte. Gleiches gilt bei einer Zuladung oder Zulagerung an einem Um- schlagplatzUmschlag- platz, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten ver- treten hat. Die Überschreitung des Maximums ist dem Versi- cherer unverzüglich anzuzeigen.
4.1.3 . Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Auf- wendungen und Kosten zusammen mit anderen Entschädigungen nur im Rahmen der vereinbar- ten Maxima ersetzt. Die Regelung der Ziffer 2.3.3 DTV-Güter 2008 2000/2011 bleibt unberührt.
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Höchstversicherungssumme. 4.1.1 Die vereinbarten Maxima sind Höchstversiche- rungssummendie Höchstversicherungssummen. Übersteigt die Gesamtversiche- rungssumme Gesamtversicherungssumme aller unter diesem Vertrag versi- cherten versicherten Güter auf einem Transportmittel oder feu- ertechnisch risikotechnisch getrennten Lager das Maximum, so vermindern ver- mindern sich die einzelnen Versicherungs- summen im Verhältnis des Maximums zur Ge- samtversicherungssumme.Maximums
4.1.2 Die Bestimmung des Absatz 1 findet keine An- wendungAnwendung, wenn nach Beginn der Versicherung eine Zusammenverladung verschiedener Versen- dungen Versendungen oder Bezüge auf ein Transportmittel oder eine Zusammenlagerung Zusam- menlagerung auf ein Lager durch Spediteure Spedi- teure oder Transportunternehmen erfolgt, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss gehabt hat oder nehmen konnte. Gleiches gilt bei einer Zuladung oder Zulagerung Zu- lagerung an einem Um- schlagplatzUmschlagplatz, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat. Die Überschreitung des Maximums ist dem Versi- cherer unverzüglich anzuzeigen.
4.1.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Auf- wendungen Aufwendungen und Kosten zusammen zusam- men mit anderen Entschädigungen nur im Rahmen der vereinbar- ten vereinbarten Maxima ersetzt. Die Regelung der Ziffer 2.3.3 DTV-Güter 2008 bleibt unberührt.
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Samples: Transportversicherung