Höchstversicherungssummen. Für Kinder bis zum vollendeten 30. Lebensmonat beträgt die Höchstversicherungssumme für den Todesfall CHF 2500, für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr CHF 20 000. Nach vollendetem 65. Altersjahr gelten folgende Höchst- versicherungssummen, wobei die Progression in der Invaliditätsversicherung entfällt: Tod: CHF 20 000 Invalidität: CHF 100 000 Bestehende höhere Versicherungen werden nach Erreichen dieser Altersgrenze automatisch herabgesetzt.
Höchstversicherungssummen. Bei Abschluss mehrerer Verträge für eine versicherte Person darf die Addition der Versicherungssummen je Leistungsart die nachstehenden Höchstversicherungssummen je Leistungsart nicht übersteigen. Überschreiten die Versicherungssummen die genannten Höchstversicherungssummen, ist eine Anfrage bei der Hauptverwaltung erforderlich.
Höchstversicherungssummen. Bei Abschluss mehrerer Verträge für eine versicherte Person darf die Addition der Versicherungssummen je Leistungsart die nachstehenden Höchstversicherungssummen nicht übersteigen. Die Todesfallsumme darf nicht größer sein als die Invaliditätsgrundsumme. Überschreiten die Versicherungssummen die genannten Höchstversicherungssummen, ist eine Anfrage bei der Direktion erforderlich. Invaliditätsleistung ohne Progression 000.000 € 000.000 € Invaliditätsleistung mit 225 % Progression 000.000 € 000.000 € Invaliditätsleistung mit 350 % Progression 000.000 € 000.000 € Invaliditätsleistung mit 500 % Progression 000.000 € 000.000 € Übergangsleistung 00.000 € - Todesfallleistung 00.000 € Krankenhaustagegeld 50 €
Höchstversicherungssummen. Die für den Karteninhaber in der Versicherungsbestätigung ge- nannten Versicherungssummen stellen die Höchstleistungen für jeden Karteninhaber dar, unabhängig davon, ob Versicherungs- schutz über eine oder mehrere Kreditkarten besteht.
Höchstversicherungssummen. Der Tarif hat Gültigkeit für Versicherungssummen bis 500.000 EUR. Für Versicherungssummen über 500.000 EUR ist vor Abgabe eines Angebotes unbedingt eine Direktionsanfrage erforderlich.
Höchstversicherungssummen. Die maximale Versicherungssumme beträgt 10.000,– EUR je An- mietung, der max. Tagesmietpreis für Wohnmobile / Wohnanhän- ger 200,– EUR / Tag und die max. Reisedauer 42 Tage.
Höchstversicherungssummen. Für versicherte Personen der Altersgruppe ab 75
Höchstversicherungssummen. Die unter § 4 (I) genannten Versicherungssummen stellen die Höchstleistungen für jede versicherte Person dar, unab- hängig davon, ob Versicherungsschutz über eine oder mehrere durch die Landesbank Berlin AG herausgegebenen Kreditkarten besteht.
Höchstversicherungssummen. Die Versicherungssummen sollen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Person angepasst sein. Die nachfolgend genannten Höchstversicherungssummen gelten je versicherter Person und für alle bei dem Versicherer bestehenden Unfallversicherungen.
Höchstversicherungssummen. | Höchstalter 10 | Ausschlüsse 11 | Kürzungen