Common use of Höhe, Beginn und Dauer der Leistung Clause in Contracts

Höhe, Beginn und Dauer der Leistung. Die Partner-Rente beträgt 60 Prozent der Unfall-Rente. Die Rente wird monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Mo- nats gezahlt, in dem die begünstigte Person verstirbt. Be- günstigte Person ist der erbberechtigte Ehegatte/Partner des Versicherten, sofern vor dem Unfall kein namentliches Bezugsrecht verfügt wurde. Nicht als bezugsberechtigt ein- gesetzt werden können Kinder, mehrere Personen gleich- zeitig sowie juristische Personen. Die Waisen-Rente beträgt 20 Prozent der Unfall-Rente für jedes erbberechtigte Kind des Versicherten, insgesamt je- doch höchstens 40 Prozent der Unfall-Rente. Die Waisen- Rente wird monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Mo- nats gezahlt, in dem das jeweilige Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Verstirbt der Bezieher der Partner-Rente bevor die Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben, so erhöht sich die Waisen-Rente ab dem folgenden Monat von 20 Prozent auf 40 Prozent, insgesamt höchstens 100 Prozent der Unfall-Rente. - sofern vereinbart –

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Höhe, Beginn und Dauer der Leistung. Die Partner-Rente beträgt 60 Prozent der Unfall-Rente. Die Rente wird monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Mo- nats gezahlt, in dem die begünstigte Person verstirbt. Be- günstigte Person ist der erbberechtigte Ehegatte/Partner des Versicherten, sofern vor dem Unfall kein namentliches Bezugsrecht verfügt wurde. Nicht als bezugsberechtigt ein- gesetzt eingesetzt werden können Kinder, mehrere Personen gleich- zeitig gleichzeitig sowie juristische Personen. Die Waisen-Rente beträgt 20 Prozent der Unfall-Rente für jedes erbberechtigte Kind des Versicherten, insgesamt je- doch höchstens 40 Prozent der Unfall-Rente. Die Waisen- Rente wird monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Mo- nats gezahlt, in dem das jeweilige Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Verstirbt der Bezieher der Partner-Rente bevor die Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben, so erhöht sich die Waisen-Rente ab dem folgenden Monat von 20 Prozent auf 40 Prozent, insgesamt höchstens 100 Prozent der Unfall-Rente. - sofern vereinbart -

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Höhe, Beginn und Dauer der Leistung. Die Partner-Rente Partnerrente beträgt 60 Prozent der Unfall-RenteUnfallrente. Die Rente wird monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Mo- nats Monats gezahlt, in dem die begünstigte Person verstirbt. Be- günstigte Begünstigte Person ist der erbberechtigte Ehegatte/Partner des Versicherten, sofern vor dem Unfall kein namentliches Bezugsrecht verfügt wurde. Nicht als bezugsberechtigt ein- gesetzt eingesetzt werden können kön- nen Kinder, mehrere Personen gleich- zeitig gleichzeitig sowie juristische ju- ristische Personen. Die Waisen-Rente Waisenrente beträgt 20 Prozent der Unfall-Rente Unfallrente für jedes erbberechtigte Kind des Versicherten, insgesamt je- doch ins- gesamt jedoch höchstens 40 Prozent der Unfall-RenteUnfallren- te. Die Waisen- Rente Waisenrente wird monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Mo- nats Monats gezahlt, in dem das jeweilige jeweili- ge Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Verstirbt der Bezieher der Partner-Rente Partnerrente bevor die Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben, so erhöht sich die Waisen-Rente Waisenrente ab dem folgenden Monat von 20 Prozent Pro- zent auf 40 Prozent, insgesamt höchstens 100 Prozent Pro- zent der Unfall-Rente. - sofern vereinbart –Unfallrente.

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Höhe, Beginn und Dauer der Leistung. Die Partner-Rente Partnerrente beträgt 60 Prozent der Unfall-RenteUnfallrente. Die Rente wird monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Mo- nats Monats gezahlt, in dem die begünstigte Person verstirbt. Be- günstigte Begünstigte Person ist der erbberechtigte Ehegatte/Partner des Versicherten, sofern vor dem Unfall kein namentliches Bezugsrecht verfügt wurde. Nicht als bezugsberechtigt ein- gesetzt eingesetzt werden können kön- nen Kinder, mehrere Personen gleich- zeitig gleichzeitig sowie juristische Personen. Die Waisen-Rente Waisenrente beträgt 20 Prozent der Unfall-Rente Unfallrente für jedes erbberechtigte Kind des Versicherten, insgesamt je- doch ins- gesamt jedoch höchstens 40 Prozent der Unfall-RenteUnfallren- te. Die Waisen- Rente Waisenrente wird monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Mo- nats Monats gezahlt, in dem das jeweilige jeweili- ge Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Verstirbt der Bezieher der Partner-Rente Partnerrente bevor die Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben, so erhöht sich die Waisen-Rente Waisenrente ab dem folgenden Monat von 20 Prozent Pro- zent auf 40 Prozent, insgesamt höchstens 100 Prozent der Unfall-Rente. - sofern vereinbart –Unfallrente.

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