Höhe der garantierten Kapitalleistung Musterklauseln

Höhe der garantierten Kapitalleistung. Sie erwerben aus jedem gezahlten Beitrag einen garantierten Rückzahlungsanspruch. Diesen Rückzahlungsanspruch und den sich daraus ergebenden Rückzahlungsanspruch pro Versicherungsjahr mit Beitragszahlung weisen wir im Antrag und Versicherungsschein aus. Aus der Summe der so erworbenen Rückzahlungsansprüche ermittelt sich die Höhe der garantierten Kapitalleistung zum vereinbarten Rückgewährtermin, im Todesfall oder bei dauernder Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit der versicherten Person. Diese Werte weisen wir Ihnen im Antrag und im Versicherungsschein aus. Die Werte gelten nur bei vereinbarungsgemäßer Beitragszahlung. Bitte beachten Sie: Die garantierte Kapitalleistung kann geringer sein als Ihre gezahlten Beiträge. - bei dauernder Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit der versicherten Person, - bei Tod der versicherten Person oder - bei Kündigung vor Erreichen des Rückgewährtermins, wenn der Vertrag nicht in eine beitragsfreie Kapitalversicherung umgewandelt wurde.
Höhe der garantierten Kapitalleistung. Die garantierte Kapitalleistung zum vereinbarten Rückgewährtermin, im Todesfall oder bei Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit basiert auf dem zum jeweiligen Zeitpunkt aus dem Einmalbeitrag erworbenen garantierten Rückzahlungsanspruch. - Die Höhe der garantierten Kapitalleistung zum vereinbarten Rückgewährtermin weisen wir Ihnen im Antrag und im Versicherungsschein in den jeweiligen Erläuterungen zu den Leistungen zum Rückgewährtermin aus. - Die Höhe der garantierten Kapitalleistung im Todesfall der versicherten Person weisen wir Ihnen im Antrag und im Versicherungsschein in den jeweiligen Besonderen Informationen für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr aus. - Die Höhe der garantierten Kapitalleistung bei dauernder Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit der versicherten Person weisen wir Ihnen im Antrag und im Versicherungsschein in den jeweiligen Besonderen Informationen für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr aus. Bitte beachten Sie: Die garantierte Kapitalleistung kann geringer sein als der Einmalbeitrag. Ihre konkreten Vertragsdaten können Sie im Versicherungsschein nachlesen. - bei dauernder Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit der versicherten Person, - bei Tod der versicherten Person oder - bei Kündigung vor Erreichen des Rückgewährtermins. - erhalten Sie im Versicherungsfall keine Leistung, und - wir können vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Ausnahme: Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Höhe der garantierten Kapitalleistung. Die erreichte Rückgewährsumme entspricht der Summe der erworbenen Rückzahlungsansprüche. Einen Rückzahlungsanspruch erwerben Sie aus jedem gezahlten Beitrag. Dieser Rückzahlungsanspruch ist geringer als der gezahlte Beitrag. Im Antrag und Versicherungsschein weisen wir den Rückzahlungsanspruch pro Jahr der Beitragszahlung aus. Dieser Wert gilt nur, wenn Sie die Beiträge vereinbarungsgemäß zahlen. Bei nicht vollständiger Beitragszahlung berechnen wir den Rückzahlungsanspruch für dieses Versicherungsjahr anteilig. Die erreichte Rückgewährsumme ist geringer als die Summe der gezahlten Beiträge. Sie erhalten die erreichte Rückgewährsumme unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus dem Versicherungsschutz bei Unfällen erhalten haben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.