Wie wird das Versicherungsjahr und der Versicherungsmonat bestimmt? Musterklauseln

Wie wird das Versicherungsjahr und der Versicherungsmonat bestimmt?. Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Vertragsbeginn. Das letzte Versicherungsjahr endet mit dem Rückgewährtermin. Ein Versicherungsmonat ist jeweils der Zeitraum zwischen dem im Versicherungsvertrag genannten Kalendertag des Versicherungsbeginns und dem gleichen Kalendertag des nächsten Kalendermonats. In den Monaten, in denen es diesen Kalendertag nicht gibt, ist jeweils der letzte Kalendertag des entsprechenden Kalendermonats zu verwenden. Bei finanziellen Engpässen (z. B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, längerer Krankheit, Elternzeit) können Sie verlangen, von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Vertrag zu Beginn der Zahlungspause mindestens 24 Monate besteht , noch eine Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten hat und der Rückkaufswert bei Verlangen der Zahlungspause mindestens 1.000 EUR beträgt. Sie können während der Vertragslaufzeit entweder einmalig eine Zahlungspause für volle 24 Monate oder maximal 2 Zahlungspausen für jeweils 12 Monate nehmen. Dazu müssen Sie uns den gewünschten Beginn der Zahlungspause und die gewünschte Dauer (12 oder 24 Monate) zuvor mitteilen. Wir erstellen Ihnen dann ein Angebot. Dieses Angebot können Sie innerhalb von 4 Wochen annehmen. Die Zahlungspause beginnt mit dem im Angebot genannten Beginn. Während der Zahlungspause besteht kein Versicherungsschutz bei Unfällen. Die Regelungen zur beitragsfreien Weiterversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers im Kindertarif (Ziffer 8.2) finden Anwendung. Die Zahlungspause endet zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums, mit Ende des Vertrags (Ziffer 2) oder wenn die beitragsfreie Weiterversicherung (Ziffer 8.2) greift. Die Zahlungspause hat Auswirkungen auf die Höhe der garantierten Kapitalleistungen. Sie erhalten die neuen Verlaufswerte Ihres Vertrags mit dem nächsten Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein. In diesen Verlaufswerten sind die Verwaltungskosten für die Dauer der Zahlungspause bereits berücksichtigt. Stirbt die versicherte Person während der Zahlungspause oder wird sie schwer- oder schwerstpflegebedürftig, erhalten Sie den Rückkaufswert. Guten Tag, sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit der R+V Kapital-UnfallPolice sorgen Sie doppelt vor: - Während der Vertragsdauer besteht im vereinbarten Umfang Versicherungsschutz bei Unfällen. - Zusätzlich erwerben Sie aus Ihrem Einmalbeitrag einen Rückz...
Wie wird das Versicherungsjahr und der Versicherungsmonat bestimmt?. Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Vertragsbeginn. Das letzte Versicherungsjahr endet mit dem Rückgewährtermin. Ein Versicherungsmonat ist jeweils der Zeitraum zwischen dem im Versicherungsvertrag genannten Kalendertag des Versicherungsbeginns und dem gleichen Kalendertag des nächsten Kalendermonats. In den Monaten, in denen es diesen Kalendertag nicht gibt, ist jeweils der letzte Kalendertag des entsprechenden Kalendermonats zu verwenden. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung abgeschlossen, in der ein Kind versichert ist. Bei dem Kindertarif ist die Todesfallleistung automatisch mitversichert, wenn für das Kind eine Invaliditätsleistung oder eine Unfall-Rente vereinbart ist. Die Todesfallleistung berechnet sich wie folgt: - ein Zehntel der Invaliditäts-Grundsumme plus - das Zehnfache der monatlichen Unfall-Rente Die Todesfallleistung ist auf einen Höchstbetrag von 12.000 EUR begrenzt. Der Höchstbetrag nimmt an einer jährlichen planmäßigen Erhöhung von Summen und Beitrag (Dynamik) nicht teil. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistung bei Invalidität vereinbart. Wir ermitteln den Invaliditätsgrad nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2022 R+V (R+V AUB 2022). Ziffer 2.1 R+V AUB 2022 wird wie folgt ergänzt: Wir leisten 100 % aus der vereinbarten Grundsumme bei Invalidität, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 70 % beträgt. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistung bei Invalidität vereinbart. Wir ermitteln den Invaliditätsgrad nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2022 R+V (R+V AUB 2022). Ziffer 2.1 R+V AUB 2022 wird wie folgt ergänzt: Wir leisten 100 % aus der vereinbarten Grundsumme bei Invalidität, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 70 % beträgt. Beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad weniger als 20 %, erhalten Sie keine Leistung (Ziffer 2.1.1.5 R+V AUB 2022). Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistungen bei Invalidität vereinbart. Wir ermitteln den Invaliditätsgrad nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2022 (R+V AUB 2022). Ziffer 2.1 R+V AUB 2022 wird wie folgt ergänzt: Wir leisten - 100 % aus der vereinbarten Grundsumme bei Invalidität, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 %, jedoch weniger als 70 % beträgt. - 200 % aus...

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.