Common use of Höhe Clause in Contracts

Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensi- tät der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühun- gen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutma- chung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterver- kauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.

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Samples: www.scfreiburg.com, www.scfreiburg.com, www.scfreiburg.com

Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensi- tät Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühun- gen Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutma- chungSchadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterver- kauf Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

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Samples: www.berliner-fussball.de, assets.dfb.de, assets.website-files.com

Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensi- tät Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühun- gen Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutma- chungSchadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterver- kauf Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

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Samples: fck.de

Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensi- tät Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühun- gen Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers Dauerkarteninhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutma- chungSchadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von TicketsDauerkarten, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets Dauerkarten sowie etwaige durch den Weiterver- kauf Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

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Samples: media.eintracht.de

Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensi- tät Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühun- gen Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich hin- sichtlich einer Schadenswiedergutma- chungSchadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter Wiederholungstä- ter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterver- kauf Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.

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Samples: www.fc-heidenheim.de