Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen, Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen, Allgemeine Veranstaltungs Geschäftsbedingungen
Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität Intensi- tät der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen Bemühun- gen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer SchadenswiedergutmachungSchadenswiedergutma- chung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf Weiterver- kauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen, Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen, Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen
Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich hin- sichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt Wiederholungstä- ter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
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Samples: Ticket Terms and Conditions
Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird , wobei klarstellend darauf hingewiesenhingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
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Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers Dauerkarteninhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von TicketsDauerkarten, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets Dauerkarten sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird , wobei klarstellend darauf hingewiesenhingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
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Samples: Dauerkarten Abonnementvertrag