Common use of IAM – IMMO SECURITIES FUND Clause in Contracts

IAM – IMMO SECURITIES FUND. 2.3.1 Das Anlageziel des IAM – IMMO SECURITIES FUND besteht hauptsächlich darin, durch indi- rekte Anlagen in den Immobiliensektor, unter Beachtung einer ausgewogenen Risikostreuung sowie einer angemessenen Liquidität einen angemessenen Anlageertrag in CHF zu erzielen. 2.3.2 Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, mindestens zwei Drit- tel des Vermögens des Teilvermögens in: a) Anteile von in- und ausländischen Immobilienanlagefonds oder Organismen für gemein- same Anlagen mit ähnlicher Funktion von Emittenten weltweit gemäss § 8 Ziff. 1 lit. d), die in Abweichung von § 8 Ziff. 1 lit. d) entweder auf der Grundlage ihres Inventarwertes mit täglicher Rückgabeperiodizität zurückgenommen oder zurückgekauft werden, oder die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt ge- handelt werden. b) Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte von Immobiliengesellschaften (ein- schliesslich REITs, Real Estate Investment Trusts) weltweit. c) Strukturierte Finanzprodukte mit oder ohne Kapitalgarantie sowie Zertifikate, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, von Emittenten weltweit, denen direkt oder indirekt An- lagen gemäss lit. a) und b) oder Immobilienmarktindices zugrunde liegen. 2.3.3 Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, insgesamt höchs- tens ein Drittel des Vermögens des Teilvermögens investieren in: a) Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte von Gesellschaften weltweit, die nicht unter Ziff. 2.3.2 lit. b) aufgeführt sind. b) Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte, von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. c) Anteile an Zielfonds, die nicht unter Xxxx. 2.3.2 lit. a) aufgeführt sind. d) Strukturierte Finanzprodukte (einschliesslich Warrants), die nicht unter Ziff. 2.3.2 lit. c) auf- geführt sind. e) Geldmarktinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. f) Guthaben auf Sicht und Zeit. 2.3.4 Strukturierte Finanzprodukte bzw. Zertifikate im Sinne von Ziff. 2.3.2 lit. c) und Ziff. 2.3.3 lit. d) oben, mit Ausnahme von Tracker-Zertifikaten, sind insgesamt auf maximal 10% des Vermögens des Teilvermögens begrenzt. 2.3.5 Die Anlagepolitik kann auch mittels Derivate (einschliesslich Warrants) gemäss § 8 Ziff. 1 lit. b) umgesetzt und Fremdwährungsrisiken mittels FX-Derivaten abgesichert werden.

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Samples: Umbrella Fund Agreement, Umbrella Fund Agreement, Umbrella Fund Agreement

IAM – IMMO SECURITIES FUND. 2.3.1 Das Anlageziel des IAM – IMMO SECURITIES FUND besteht hauptsächlich darin, durch indi- rekte Anlagen in den Immobiliensektor, unter Beachtung einer ausgewogenen Risikostreuung sowie einer angemessenen Liquidität einen angemessenen Anlageertrag in CHF zu erzielen. 2.3.2 Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, mindestens zwei Drit- tel des Vermögens des Teilvermögens in: a) Anteile von in- und ausländischen Immobilienanlagefonds oder Organismen für gemein- same Anlagen mit ähnlicher Funktion von Emittenten weltweit gemäss § 8 Ziff. 1 lit. d), die in Abweichung von § 8 Ziff. 1 lit. d) entweder auf der Grundlage ihres Inventarwertes mit täglicher Rückgabeperiodizität zurückgenommen oder zurückgekauft werden, oder die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt ge- handelt werden. b) Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte von Immobiliengesellschaften (ein- schliesslich REITs, Real Estate Investment Trusts) weltweit. c) Strukturierte Finanzprodukte mit oder ohne Kapitalgarantie sowie Zertifikate, die auf eine frei f rei konvertierbare Währung lauten, von Emittenten weltweit, denen direkt oder indirekt An- lagen gemäss lit. a) und b) oder Immobilienmarktindices zugrunde liegen. 2.3.3 Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen Mittel gemäss § 10, insgesamt höchs- tens ein Drittel des Vermögens des Teilvermögens investieren in: a) Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte von Gesellschaften weltweit, die nicht unter Ziff. 2.3.2 lit. b) aufgeführt sind. b) Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte, von Emittenten weltweit, die auf eine frei f rei konvertierbare Währung lauten. c) Anteile an Zielfonds, die nicht unter XxxxZiff. 2.3.2 lit. a) aufgeführt sind. d) Strukturierte Finanzprodukte (einschliesslich Warrants), die nicht unter Ziff. 2.3.2 lit. c) auf- geführt sind. e) Geldmarktinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei f rei konvertierbare Währung lauten. f) Guthaben auf Sicht und Zeit. 2.3.4 Strukturierte Finanzprodukte bzw. Zertifikate im Sinne von Ziff. 2.3.2 lit. c) und Ziff. 2.3.3 lit. d) oben, mit Ausnahme von Tracker-Zertifikaten, sind insgesamt auf maximal 10% des Vermögens des Teilvermögens begrenzt. 2.3.5 Die Anlagepolitik kann auch mittels Derivate (einschliesslich Warrants) gemäss § 8 Ziff. 1 lit. b) umgesetzt und Fremdwährungsrisiken mittels FX-Derivaten abgesichert werden.

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Samples: Umbrella Fund Agreement

IAM – IMMO SECURITIES FUND. 2.3.1 1.2.1.3.1 Das Anlageziel des IAM – IMMO SECURITIES FUND besteht hauptsächlich darin, durch indi- rekte in- direkte Anlagen in den Immobiliensektor, unter Beachtung einer ausgewogenen Risikostreuung Risikostreu- ung sowie einer angemessenen Liquidität einen angemessenen Anlageertrag in CHF zu erzielener- zielen. 2.3.2 1.2.1.3.2 Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen f lüssigen Mittel gemäss § 10, mindestens zwei Drit- tel Drittel des Vermögens des Teilvermögens in: a) Anteile von in- und ausländischen Immobilienanlagefonds oder Organismen für gemein- same Anlagen mit ähnlicher Funktion von Emittenten weltweit weltweit, gemäss § 8 Ziff. 1 lit. d)d. des Fondsvertrages, die in Abweichung von § 8 Ziff. 1 lit. d) d entweder auf der Grundlage ihres Inventarwertes mit täglicher Rückgabeperiodizität zurückgenommen oder zurückgekauft zurück- gekauft werden, oder die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum Publi- kum offenstehenden Markt ge- handelt gehandelt werden. b) Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte von Immobiliengesellschaften (ein- schliesslich REITs, Real Estate Investment Trusts) weltweit. c) Strukturierte Finanzprodukte mit oder ohne Kapitalgarantie sowie und Zertifikate, die auf eine frei f rei konvertierbare Währung lauten, von Emittenten weltweit, denen direkt oder indirekt An- lagen Anlagen gemäss lit. a) und b) oder Immobilienmarktindices zugrunde liegen. 2.3.3 1.2.1.3.3 Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen f lüssigen Mittel gemäss § 10, insgesamt höchs- tens höchstens ein Drittel des Vermögens des Teilvermögens investieren in: a) Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte von Gesellschaften weltweit, die nicht unter Ziff. 2.3.2 1.2.1.3.2 lit. b) aufgeführt sind. b) Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte, von Emittenten weltweit, die auf eine frei f rei konvertierbare Währung lauten. c) Anteile an Zielfonds, die nicht unter XxxxZiff. 2.3.2 1.2.1.3.2 lit. a) aufgeführt sind. d) Strukturierte Finanzprodukte (einschliesslich Warrants), die nicht unter Ziff. 2.3.2 1.2.1.3.2 lit. c) auf- geführt aufgeführt sind. e) Geldmarktinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. f) Guthaben auf Sicht und Zeit. 2.3.4 1.2.1.3.4 Strukturierte Finanzprodukte bzw. Zertifikate im Sinne von Ziff. 2.3.2 1.2.1.3.2 lit. c) und Ziff. 2.3.3 1.2.1.3.3 lit. d) oben, mit Ausnahme von Tracker-Zertifikaten, sind insgesamt auf maximal 10% des Vermögens des Teilvermögens begrenzt. 2.3.5 1.2.1.3.5 Die Anlagepolitik kann auch mittels Derivate (einschliesslich Warrants) gemäss § 8 Ziff. 1 lit. b) umgesetzt und Fremdwährungsrisiken mittels FX-Derivaten abgesichert werden.

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Samples: Umbrella Fund Agreement