IHRE SORGFALTSPFLICHTEN Musterklauseln

IHRE SORGFALTSPFLICHTEN. Sie müssen alle angemessen Vorkehrungen treffen um a. Schäden vorzubeugen; b. Ihr Eigentum mit der nach dem Wert des jeweiligen Gegenstandes gebotenen Sorgfalt zu schützen; c. Ihr Eigentum in gutem und sicherem Zustand zu halten. Verstöße gegen diese Obliegenheiten führen zu unserer Leistungsfreiheit nach § 6 VersVG (vergleichen Sie Anhang A).
IHRE SORGFALTSPFLICHTEN. Ihre aktivierte Karte entspricht Bargeld. Verwahren Sie diese daher sorgfältig. Bei Kenntniserlangung, dassdie Karteverlorengegangenist, gestohlenwurde, bei missbräuchlicher Verwendung oder bei einem fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang, haben Sie unverzüglich unter Angabe der Kartennummer unter der kostenlosen Telefonnummer 0000 0000000 eine Karten-Sperre („Sperranzeige“) zu veranlassen. Notieren Sie sich daher nach Kauf der Karte bitte die Kartennummer.
IHRE SORGFALTSPFLICHTEN. Sie sind verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt der Kreditkarten alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Kreditkarten und die PIN sowie Ihre sonstigen mit uns vereinbarten Authenti- fizierungselemente vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Authentifizierungselemente insbesondere für Online-Bezahlvorgänge missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden. Die Kreditkarten dürfen insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Sie dürfen die Kreditkarten und die PIN auf keinen Fall zusammen aufbewahren, auch nicht, wenn Sie die PIN verschlüsselt haben. Sie dürfen Authentifizierungselemente nicht auf der Kreditkarte vermerken. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass kein Unbefugter Zugriff auf eine an die registrierte Telefonnummer (s. Zif- fer 2.2) gesendete mTAN erhält. Sie dürfen Ihre Authentifizierungselemente Dritten gegenüber nicht offenbaren, es sei denn, bei diesen handelt es sich um lizenzierte Zahlungsauslösedienste oder Kontoinformationsdienste. Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge haben Sie vor allem Folgendes zu beachten: Wissenselemente, wie z. B. das Online-Passwort, sind geheim zu halten; sie dürfen insbeson- dere · nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, · nicht außerhalb von Online-Bezahlvorgängen in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger- Dienst) weitergegeben werden, · nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z. B. Speicherung des Online-Passworts im Klartext im mobilen Endgerät) und · nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt wer- den, das als Besitzelement (z. B. mobiles Endgerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für Kreditkartenzahlung und Fingerabdrucksensor) dient. Besitzelemente, wie z. B. ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere · ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf Ihr mobiles Endgerät (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, · ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobil- telefon) befindliche Anwendung für Kreditkartenzahlungen (z. B. Karten-App, Authentifizie- rungs-App) nicht nutzen können, · ist die Anwendung für Online-Bezahlvorgänge (z. B. Karten-App, Authentifizierungs-App) auf Ihrem mobilen Endgerät zu deaktivieren, bevor Sie den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgeben (z...
IHRE SORGFALTSPFLICHTEN. Sie sind verpflichtet, Ihre Profildaten wie Name, Zahlungsdetails und Anschrift korrekt anzugeben und stets aktuell zu halten. Änderungen können Sie selbst in Ihrem Profil vornehmen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, die von uns bekannt gegebene Zugangskennung streng geheim zu halten und diese nicht an Nichtberechtigte weiterzugeben oder diese Nichtberechtigten zugänglich zu machen. Die Eingabe von Daten Dritter ist nicht gestattet. Sie dürfen ausschließ- lich Ihre eigenen, persönlichen Daten, bzw. die Daten Ihrer Mitversi- cherten in den Online-Monitor eingeben. Unzulässig ist darüber hinaus: - Die im Rahmen von IDP zur Verfügung gestellte Software oder Teile der Dienstleistungen zu kopieren, anzupassen, zu modifizieren oder zu verändern; - Elemente von IDP für die Verletzung geistigen Eigentums (einschließ- lich, jedoch nicht beschränkt auf Urheberrechts- oder Markenverlet- zungen und Verletzungen des Namensrechts durch Domänennamen), Terrorismus, religiösen Fanatismus, Rassismus, Missbrauch, Bedro- hung, diffamierende Zwecke, Mobbing, Kinderpornografie oder jeg- liche anderweitigen rechtlich oder moralisch inakzeptablen Zwecke zu verwenden; - unsere Dienstleistungen, Hosts oder Netzwerke sowie die Nutzungs- möglichkeit für andere Kunden zu beeinträchtigen oder dies zu versuchen. Dies schließt, ohne Einschränkung, die Überflutung von Netzwerken mit E-Mails, den bewussten Versuch der Überlastung einer Dienstleistung oder den Versuch, einen Host zum Absturz zu bringen, mit ein; - das Versenden von E-Mails mit irreführenden bzw. falschen Kopf- zeilen oder mit Information, die die Herkunft der E-Mail verschleiern oder die unseren Ruf, den Ruf unserer Auftragnehmer oder den Ruf anderer Internetbenutzer schädigen oder schädigen können; - Verstöße gegen unsere Netzwerksicherheit oder Angriffe auf die Netzwerke, Authentifizierungsmaßnahmen, Server oder Geräte anderer Systeme. Dies schließt den Versuch mit ein, die Benutzer- authentifizierung bzw. die Sicherheitsvorkehrungen beliebiger Hosts, Netzwerke oder Benutzerkonten zu umgehen; - das Versenden von Nachrichten oder Viren, durch die unsere Syste- me, die Kommunikationssysteme unserer Unterauftragnehmer oder anderer Kunden bzw. die jedes anderen Dritten geschädigt oder möglicherweise geschädigt werden; - das Abfangen oder Überwachen von Daten, die nicht für Sie be- stimmt sind; - das bewusste Eingeben von Daten, die Viren, Würmer, Trojaner, Spyware oder anderweitige Schadprogramme enthalten, die dazu gedac...

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  • Sorgfaltspflichten Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Gleiches gilt für andere geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

  • Sorgfaltspflicht Die Lernenden tragen dafür Sorge, das Leihgerät pfleglich zu behandeln. Eine Weitergabe des Leihgeräts an Dritte ist nicht zulässig. Falls vorhanden, sind die Leihgeräte mit der ausgehändigten Schutzhülle zu nutzen und aufzubewahren. Diese fängt kleinere Stöße und Stürze ab. Die Lernenden haben dafür Sorge zu tragen, dass das Leihgerät funktionsfähig, der Akku aufgeladen, ist. Das Leihgerät ist in ordnungsgemäßem Zustand unter Berücksichtigung normaler Abnutzung inklusive allem Zubehör nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 3 zurückzugeben.

  • Ihre Pflichten a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Deckung aufweist. b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- nen Zahlungsaufforderung erfolgt. c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Beitragseinzug Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- de des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.

  • Mitwirkungspflichten Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem Bewohner ansonsten Regresse.

  • Anzeigepflichten Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen. Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

  • Mitteilungspflichten Kunden haben Schäden an der Kundenanlage, durch die Heizwasserverluste eintreten und/ oder durch die die Qualität des Heizmediums verändert wird, dem FVU unverzüglich mitzuteilen und beseitigen zu lassen.

  • Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags insbesondere folgende Pflichten: - Ausfüllen und Unterzeichnen für sämtliche benötigte Unterlagen wie Pflichtenheft, IT-Systemanalyse, Anlage Softwareimplementierung etc. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben; - Sicherstellung des Zutritts zum Gebäude und des Zugangs zur Infrastruktur; - Stellung von Testsystemen oder Testmandanten, Durchführung von Tests und Freigabe von Weiterentwicklungen zur produktiven Nutzung; - Sicherstellung der Verfügbarkeit (physische Anwesenheit, Remote Unterstützung etc.) einer Person mit den benötigten Rechten und dem erforderlichen Know-How während der gesamten Installation, Inbetriebnahme und Integration der Software, sowie im Fall der Behebung einer Störung; - zur Verfügungsstellung entsprechender Zugangsinformationen, um die Installation der zu integrierenden Software zu gewährleisten; - Bereitstellung eines kostenlosen Remote-Zugriffs für TA (ihre Mitarbeitenden, Drittlieferanten, Software-Hersteller und Beauftragte der TA); - zur Verfügungsstellung der erforderlichen Arbeitsplätze, Arbeits- und Kommunikationsmittel; - beauftragte Leistungen jeglicher Art kann TA per Remote-Zugriff erbringen. Der Kunde hat die hierzu erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen. Verzögerungen welche durch den Kunden verursacht sind, gehen zu Lasten des Kunden und befreien TA von jeglichem Verzug; - Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (d.h. Beschaffung, Herstellung und Beibehaltung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur gemäss den Vorgaben der TA); - Der Kunde ist verpflichtet, bei allen Leistungen sowie vor der Installation eines von TA gelieferten oder von TA zu installierenden Softwareprodukts eine Datensicherung (inkl. Systemsicherung) durchzuführen; - Dem Kunden soll die ihm überlassenen Weiterentwicklungen einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten; - Sofern eine Änderung der Systemvoraussetzungen notwendig ist, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten und ohne Verzug vorzunehmen. TA kann Support- und andere Leistungen gemäss den Bestimmungen von Ziffer 6 einstellen, wenn der Kunde Weiterentwicklungen nicht nutzt oder die hier vereinbarten oder sonst notwendigen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht gehörig erbringt; - Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, stellt Zusatzkosten (z.B. für die einplante Arbeitszeit des TA Mitarbeiters) separat in Rechnung. - Der Kunde hat fachliche Weisungen der TA oder im Einzelfall angeordnete Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten zu beachten.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Verpflichtungen des Kunden 2.1 Der Kunde muss rechtzeitig die Informationen und Dokumente bereitstellen sowie die Anweisungen erteilen, die Xxxxxxx im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen angemessenerweise benötigt. 2.2 Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sämtlicher durch ihn bereitgestellten Informationen verantwortlich. 2.3 Erbringt Emerson Dienstleistungen vor Ort, wird der Kunde weder Xxxxxxx noch Mitarbeiter von Xxxxxxx auffordern, eine Vereinbarung einzugehen, durch die Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf Xxxxxxx oder die Mitarbeiter von Emerson entstehen, aufgehoben oder anderweitig begrenzt oder erweitert werden oder zu einem Verzicht oder einer Freistellung führen. Alle derartigen Vereinbarungen sind unwirksam. 2.4 Führen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer Auftragnehmer des Kunden dazu, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Xxxxxxx verzögert oder verhindert wird oder für Emerson höhere Kosten entstehen, verlängert sich die Erfüllungsfrist, und der Kunde wird Xxxxxxx diese Kosten erstatten.

  • Haftpflichtansprüche (1) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer 7.5 benannten Personen gegen die Mitversi- cherten, (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, (3) zwischen mehreren Mitversicherten desselben Versicherungsvertrages.