Xxxxxxxxxxxxxxxxx von Zahlungskarten und Dokumenten Musterklauseln

Xxxxxxxxxxxxxxxxx von Zahlungskarten und Dokumenten. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das IDP Portal (Identity Protection Portal) (III) finden Sie ergänzende Bestimmungen zur Nutzung und zu den Leistungen des Portals. In den Wichtigen Informationen finden Sie Verbraucherinformationen zur Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, zum Widerrufsrecht und zu Beschwerdemöglichkeiten. Fragen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung werden in den Datenschutzhinweisen beantwortet. Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten („Produktinformationsblatt“) fasst wesentliche Merkmale der Cyber Versicherung COMFORT zusammen. Wichtige Kontaktinformationen: 24h-Notfallnummer: Telefon: +00 (0)00 00000 0000 Bei Fragen zum Vertrag und dessen Leistungen: Mo.-Do. 08:00-17:00 Uhr und Fr. 08:00-16:00 Uhr Telefon: +00 (0)00 00000 000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Postanschrift: Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Stand: 01.12.2020 Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie alle Unterlagen sorgfältig durch. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren! Wir sind für Sie da! I Allgemeiner Teil § 1 Was ist Gegenstand der Versicherung? Gegenstand der Versicherung ist der Versicherungsschutz gegen Cyber- Risiken sowie Cyber-Serviceleistungen für den privaten Bereich von Privatpersonen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. § 2 Wer ist Versicherer und wer gehört zu den versicherten Personen? Versicherer ist Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland. Um das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, wird für den Versicherer im Folgenden die Ansprache „wir“/„uns“ verwendet. Zu den versicherten Personen zählen Sie als Versicherungsnehmer und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden und dort amtlich gemeldeten Familienmitglieder. Zu den versicherten Familienmitglie- dern zählen Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Schwiegereltern, Großel- tern, Kinder und/oder Enkelkinder. Um das Lesen zu erleichtern, sind die versicherten Personen bei der Ansprache: „Sie“/„Ihnen“ mitgemeint. § 3 Welche Entschädigungsgrenzen gelten? Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die im Besonderen Teil verein- barte Entschädigungsgrenze. Darüber hinaus ist die Übernahme von Kosten für alle Versicherungsfäl- le innerhalb eines Versicherungsjahres auf die Höchstentschädigung in Höhe von 10.000,- EUR (brutto) begrenzt (Jahreshöchstentschädigung). Sofern die für den einzelnen Versicherungsfall vereinbarte Entschädi- gungsgrenze ...
Xxxxxxxxxxxxxxxxx von Zahlungskarten und Dokumenten. § 1 Was ist versichert? Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffungskosten von persönlichen und privaten Zahlungskarten (z.B. EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte) sowie von Identitätsdokumenten (z.B. Reisepass, Personal- ausweis, Führerschein). Voraussetzung ist, dass Ihre Zahlungskarte, z.B. aufgrund eines Identitätsmissbrauchs, gesperrt, ein Identitätsdokument missbräuchlich eingesetzt oder eine Zahlungskarte oder Identitätsdo- kument gestohlen wurde, auch ohne, dass bereits ein Identitätsmiss- brauch vorlag. § 2 Welche Leistungen und Kosten werden übernommen? Wir übernehmen die Kosten bis zu 300,- EUR (brutto) pro Versicherungs- fall und bis maximal zwei Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr.

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  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.