IMPLEMENTATION SERVICES Musterklauseln

IMPLEMENTATION SERVICES. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, eine Implementierungsfirma zu engagieren, die die Implementation Services für die Ersteinrichtung und/oder Konfiguration und/oder Integration des Cloud Service sowie First-Level-Support (Helpdesk) und Application Support leistet. Alle Services der Implementierungsfirma, die für den Auftraggeber erbracht werden, unterliegen einer separaten Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dieser Implementierungsfirma. Der Auftraggeber ist allein für alle von der Implementierungsfirma implementierten Features, Funktionen und Erweiterungen sowie alle von dieser Firma erbrachten Services verantwortlich. Keine(s) dieser vom Auftraggeber oder dessen Implementierungsfirma bereitgestellten Features, Funktionen und Erweiterungen ist Bestandteil des von SAP erbrachten Cloud Service.
IMPLEMENTATION SERVICES 

Related to IMPLEMENTATION SERVICES

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.