Indirekte Anlagepolitik Musterklauseln

Indirekte Anlagepolitik. Die OTC Swap-Transaktion(en) eines Fonds mit Indirekter Anlagepolitik können entweder Unfunded Swaps oder Funded Swaps sein. Fonds mit Indirekter Anlagepolitik, die mit Unfunded Swaps arbeiten, investieren die Nettoerlöse aus einer Emission von Anteilen im Allgemeinen ganz oder teilweise in die Investierte(n) Anlage(n) und setzen eine oder mehrere OTC-Swap-Transaktionen mit dem Ziel ein, die Wertentwicklung und/oder den Ertrag dieser Investierten Anlage(n) ganz oder teilweise zum Aufbau eines Exposure in Bezug auf den Basiswert auszutauschen (ein „Unfunded Swap“). Die Verwaltung der Investierten Anlage(n) beinhaltet grundsätzlich nicht den aktiven Kauf und Verkauf von Wertpapieren auf Basis von Anlagebeurteilungen und Wirtschafts-, Finanz- und Marktanalysen. Die Zusammensetzung der Investierten Anlage(n) wird grundsätzlich am bzw. vor dem Auflegungstermin des jeweiligen Fonds festgelegt und danach in der Regel nicht mehr in wesentlichen Punkten geändert. Informationen zur Zusammensetzung der Investierten Anlage(n) finden sich auf der Webseite der Gesellschaft (xxx.Xxxxxxxxx.xxx) und/oder einer anderen im jeweiligen Nachtrag angegebenen Quelle. Wenn es sich bei den Bestandteilen des jeweiligen Index um Aktien handelt, sind die Investierten Anlagen, die für einen Unfunded Swap infrage kommen, börsennotierte Ausschüttungspapiere von Emittenten aus OECD- Ländern; handelt es sich bei den Bestandteilen des jeweiligen Index hingegen um Anleihen, so sind die Investierten Anlagen, die für einen Unfunded Swap in Betracht kommen, börsennotierte Unternehmens- oder Staatsanleihen mit Investment Grade-Rating sowie börsennotierte Anleihen mit Sub-Investment Grade-Rating, sofern diese in dem für einen spezifischen Fonds maßgeblichen Index enthalten sind. Bei Unfunded Swaps beträgt der maximale Anteil des Nettoinventarwerts, der für Derivatetransaktionen in Bezug auf den Referenzindex infrage kommt, 110% des Nettoinventarwerts, abzüglich etwaiger Auswirkungen durch Gebühren und Währungs(„FX“)-Absicherungsmaßnahmen. Der erwartete Anteil am Nettoinventarwert, der für Derivatetransaktionen in Bezug auf den Referenzindex infrage kommt, liegt hingegen bei 100%, abzüglich etwaiger Auswirkungen durch Gebühren und Währungsabsicherungsmaßnahmen, sofern im jeweiligen Nachtrag nichts anderes angegeben ist. Bei Unfunded Swaps entsprechen der maximale und der erwartete Anteil des Nettoinventarwerts, der für Derivatetransaktionen in Bezug auf Investierte Anlagen infrage kommt, dem Antei...