Information über den Umgang mit Interessenkonflikten Musterklauseln

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten. Stand: 1. November 2007 Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einer Bank, die für ihre Kunden unter anderem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistun- gen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Solche Interessenkonflikte können sich im Verhältnis Kunde – Bank, aber auch Kunde – Kunde und Kunde – Mitarbeiter ergeben. Zum Schutz unserer Kunden und Geschäftspartner, vor allem zur wirk- samen Verhinderung von Kundenbenachteiligung, bestehen in der DAB Grundsätze zu Identifikation, Vermeidung und Management von Interessenkonflikten (Conflict Policy). Insbesondere erwarten wir von unseren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäfts- leitung eine unabhängige Compliance-Organisation eingerichtet, die der Einhaltung der Conflict Policy dient. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen: • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundenin- teresses • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Infor- mationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung • Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsauffommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten zu begegnen • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessen- konflikte auftreten können • Fortlaufende Schulungen unserer Mitarbeiter • Regelungen über die Ausführung von Kundenorders • Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legen. Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen: Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen darf die Bank keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden die...
Information über den Umgang mit Interessenkonflikten. 1. Interessenkonflikte lassen sich bei einer Universalbank, die für ihre Kunden eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringt sowie Unternehmen finanziert und berät, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wert- papierhandelsgesetzes und der Verordnung (EU) 2017/565 informiert Santander Sie nachfolgend über ihre weitreichenden organisatorischen Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten. Auf Wunsch stellt Xxxxxxxxx Ihnen darüber hinaus weitere Einzelheiten zur Verfügung.