Informationen zum Angebot Musterklauseln

Informationen zum Angebot. In Deutschland sollen die Schuldverschreibungen durch ein öffentliches Angebot durch die Emittentin platziert werden. Geplant ist auch ein öffentliches Angebot in der Republik Österreich. Weiterhin werden möglicherweise Teilschuldverschreibungen im Rahmen von Privatplatzierungen bei ausgewählten institutionellen Investoren in der Bundesrepublik Deutschland sowie international durch die Emittentin oder durch von der Emittentin beauftragte Dritte angeboten.
Informationen zum Angebot. Die Genussscheine sollen wie folgt platziert werden:
Informationen zum Angebot. In Deutschland sollen die Teilschuldverschreibungen vom Beginn der Angebotsfrist bis zum 13. Mai 2011 durch ein öffentliches Angebot durch die SeniVita Sozial gGmbH über die Zeichnungsfunktionali- tät, die über die Deutsche Börse AG, Frankfurt, im Handelssystem XONTRO bereitgestellt wird (die „Zeichnungsfunktionalität“) platziert werden. Interessenten, die Kaufanträge stellen möchten, kön- nen über ihre jeweilige Depotbank einen entsprechenden Auftrag für die Zeichnung der Teilschuldver- schreibungen in der Zeichnungsfunktionalität erteilen. Die Depotbank muss dabei als Handelsteilneh- mer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sein, einen XONTRO-Anschluss haben und zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität berechtigt und in der Lage sein. Nach dem 13. Mai 2011 bis zum Ende der Angebotsfrist ist eine Zeichnung nur noch unmittelbar bei der Emittentin möglich. Die quirin bank AG, Xxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx wird dabei im Rahmen des öffentlichen Angebotes in Deutschland die Abwicklung der Kaufanträge und die wertpapiertechnische Abwicklung überneh- men. Die quirin bank AG wird für alle Teilschuldverschreibungen als Zahlstelle fungieren. Weiterhin werden die Teilschuldverschreibungen im Rahmen von Privatplatzierungen bei ausgewähl- ten institutionellen Investoren in Deutschland sowie international – mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan – durch die quirin bank AG angeboten. Die Ausgabe der Teilschuldverschreibungen erfolgt unter den Voraussetzungen des TEFRA („Tax Equity and Fiscal Responsibility Act“) D Verfahrens der Clearstream Banking AG. Die Mindestzeichnung für die angebotenen Teilschuldverschreibungen beträgt 1 Stück. Die Mindest- anlagesumme beträgt damit EUR 1.000,00. Es kann nur eine ganzzahlige Anzahl an Teilschuldver- schreibungen gezeichnet werden. Eine Höchstanzahl von Teilschuldverschreibungen, die gezeichnet werden muss, besteht nicht. Der Angebotszeitraum, innerhalb dessen Kaufangebote abgegeben werden können, beginnt am
Informationen zum Angebot. In Deutschland und Luxemburg sollen die Teilschuldverschreibungen durch ein öffentliches Angebot durch die Emittentin platziert werden. Eine Zeichnung der angebotenen Wertpapiere erfolgt für Anle- ger aus Deutschland über die Plattform xxx.xxxxxxx.xxx. Anleger aus Luxemburg können einen Zeichnungsschein bei der Emittentin, Allee 18, 74072 Heilbronn, erhalten, der schriftlich an diese aus- gefüllt und unterzeichnet zurückzusenden ist. Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich jeweils ca. 18 Tage nach Zeichnung und Zah- lungseingang geliefert. Weiterhin werden möglicherweise die Schuldverschreibungen im Rahmen von Privatplatzierungen bei ausgewählten Investoren in Deutschland sowie international durch die Emittentin oder durch von der Emittentin beauftragte Dritte angeboten. Im Großherzogtum Luxemburg wird das Angebot durch die Schaltung von Werbeanzeigen in der lu- xemburgischen Tagespresse, insbesondere im Luxemburger Wort, kommuniziert. Der Angebotszeitraum, innerhalb dessen Kaufangebote abgegeben werden können, beginnt am 18. Mai 2015 und endet am 23. Juni 2015. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, im Rahmen der Gültigkeitsdauer des Prospekts bis zum letzten Tag des Angebotszeitraums den Angebotszeitraum zu verändern und das Angebotsvolumen zu kürzen, Zeichnungen zu kürzen oder zurückzuweisen. Im Fall der Kürzung von Zeichnungen wird gegebenenfalls der zu viel gezahlte Einlagebetrag unverzüg- lich durch Überweisung erstattet. Die Meldung der Anzeige der zugeteilten Schuldverschreibungen erfolgt unmittelbar an die Anleger. Das Angebotsergebnis wird spätestens 14 Tage nach Ende der Angebotsfrist auf der Internetseite (xxx.xxxxxxx.xxx) und auf der Internetseite der Börse Luxemburg (xxx.xxxxxx.xx) bekannt gege- ben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.