Informationen zur Nachhaltigkeit Musterklauseln

Informationen zur Nachhaltigkeit. Die vorvertraglichen Informationen zur Nachhaltigkeit nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) und der Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Offenlegungsverordnung (Taxonomieverordnung) sind in diesem Dokument enthalten.
Informationen zur Nachhaltigkeit. Gemäß Artikel 4 der Offenlegungsverordnung sind Finanzmarktteilnehmer wie die WAVE Management AG verpflichtet, auf ihren Internetseiten Informationen zu veröffentlichen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungs- prozessen berücksichtigt. Die WAVE berücksichtigt bei der Finanzportfolioverwaltung sogenannte Nachhaltig- keitskriterien beziehungsweise ESG-Kriterien. Dabei handelt es sich um Kriterien hinsichtlich Umwelt (Environment), gesellschaftlicher Aspekte (Social) und verant- wortlicher Unternehmensführung (Governance). Unter Berücksichtigung der Anforderungen und Ziele unserer Mandanten werden Nach- haltigkeitskriterien in das Risikomanagement sowie in Analyse- und Entscheidungspro- zesse im Portfoliomanagement einbezogen. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskrite- rien unterstützt die Erreichung des grundsätzlich angestrebten Ziels einer Optimierung des Rendite-Risiko-Profils im Investitionsentscheidungsprozess. Die Grundsätze der WAVE umfassen dabei Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen. Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Offenlegungsverordnung sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Mandanten und der WAVE auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen im Sinne des Artikels 4 Offenlegungsverordnung sind die negativen Konsequenzen der Investition auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbe- lange sowie auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die WAVE berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt unter anderem durch das Screening unternehmerischer Kontroversen, da die in der De- finition genannten Nachhaltigkeitsfaktoren hier ganzheitlich berücksichtigt werden. Auch die qualitativen und quantitativen Elemente der ESG Scores werden zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren genutzt. Daten für Ausschlusskriterien, für die ESG-Integration und zu Kontroversen bezieht die W...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.