Informationen über uns Musterklauseln

Informationen über uns. Unsere Leistungen werden von PayPal (Europe) S.àr.l. et Cie, S.C.A. (R.C.S. Luxembourg B 118 349) für registrierte Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum zur Verfügung gestellt. Informationen darüber, wie Sie PayPal erreichen können, finden Sie auf dieser Seite unter Kundenservice. PayPal ist in Luxemburg als Bank (oder juristisch gesehen als "Kreditinstitut") ordnungsgemäß lizenziert. Wir werden von de r luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) beaufsichtigt. Sitz der CSSF: 000, xxxxx x'Xxxxx, X-0000 Xxxxxxxxx. Die CSSF unterhält ein Register der von ihr überwachten Organisationen, das Sie unter xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx.xxxx.xx/xxxxx.xxxx?xxxxxxxx=xx#Xxxx einsehen können. PayPal hat die Nummer B00000351 im Register. Sie können uns im Register aber auch anhand unseres Namens suchen. Handelsregisternummer: R.C.S. Luxembourg B 118 349. Das Hauptgeschäft von PayPal ist die Ausgabe von E -Geld und die Bereitstellung von Zahlungsdiensten, die dieses E-Geld verwenden. Über unsere Dienste können Sie Zahlungen online und im Laden durchführen, Geld spenden und E -Geld senden, anfordern und empfangen. PayPal bietet auch weitere Finanz- und verwandte Dienstleistungen an, die Sie auf der Seite "AGB für PayPal -Services" finden. Diese Dienstleistungen werden zusammenfassend als Service bezeichnet. Diese Nutzungsbedingungen und alle weiteren rechtlichen Bestimmungen oder Informationen in Bezug auf die Nutzung unserer Dienstleistungen stehen Ihnen jederzeit auf der PayPal-Website unter "AGB" zur Verfügung. Wir können Ihnen diese Informationen auch zusenden. Sie können eine Kopie sämtlicher rechtlicher Veröffentlichungen (einschließlich dieser Nutzungsbedingungen) bei uns anfordern. Wir stellen Ihnen diese in einem Format zur Verfügung, das Sie dauerhaft abspeichern und abrufen können (z.B. als E -Mail). Um unseren Service nutzen zu können, benötigen Sie Zugang zu einem Smartphone, Computer oder Tablet und eine Internetverbindung.
Informationen über uns. Die Schelhammer Capital Bank AG, Firmenbuchnummer 58248 i, Handelsgericht Wien, ist ein österreichisches Kreditinstitut mit der Anschrift (Hauptverwaltung) Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx. Bei der Bezeichnung „DADAT“ handelt es sich um eine Marke der Schelhammer Capital Bank AG. Unter dieser Marke wird über die Geschäftsanschrift Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxx die Geschäftsbeziehung mit den Kunden geführt. Diese Geschäftsanschrift ist auch für die postalische Kommunikation maßgeblich. Bei einer Änderung der Geschäftsanschrift wird die DADAT den Kunden informieren. Schelhammer Capital Bank AG Firmensitz: X-0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 Firmenbuch: Handelsgericht Wien, FN 58248i UID: ATU15359403 DVR: 0000000 Swift Code/BIC: XXXXXXXX XXX: 19190 Geschäftsanschrift „DADAT“ Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxx Tel.: +00-(0)00-000000, Fax: +00-(0)000-00000000000 E-Mail: xxxxxx@xxx.xx; Internet: xxx.xxx.xx Die Schelhammer Capital Bank AG (im Folgenden kurz „DADAT“ oder „Bank“ genannt) ist ein gem. § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) konzessioniertes Kreditinstitut. Der Umfang der Konzession umfasst: • § 1 Abs. 1 Z 1 BWG: Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) • § 1 Abs. 1 Z 2 BWG: Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft) • § 1 Abs. 1 Z 3 BWG: Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) • § 1 Abs. 1 Z 4 BWG: Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft) • § 1 Abs. 1 Z 5 BWG: Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft) • § 1 Abs. 1 Z 6 BWG: Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks • § 1 Abs. 1 Z 7 BWG: Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit - ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft); - Geldmarktinstrumenten; - Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft); - Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps"); - Wertpapieren (Effektengeschäft); - von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten; • § 1 Abs. 1 Z 8 BWG: ...
Informationen über uns. STMA Cycling & Fitness GmbH Xxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx Firmenbuchnummer FN 518753 y Die Umsatzsteuernummer lautet ATU74728967
Informationen über uns. 20.1. Wenn sich Ihr Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum befindet, sind wir (der Anbieter der Inkassodienstleistungen im Rahmen dieses Zahlungsvertrags) die Booking Holdings Financial Services International Limited, und wir sind: 20.1.1. ein nach den Gesetzen von Irland eingetragenes Unternehmen mit der Registrierungsnummer 674204 und mit eingetragenem Firmensitz in 00 Xxx Xxxx Xxxxxxxx‘s Quay, Dublin 2, Dublin, Irland; und 20.1.2. von der Central Bank of Ireland im Rahmen der EG-Verordnungen (Elektronisches Geld) 2011 (in der in irisches Recht umgesetzten Fassung) als elektronisches Geldinstitut autorisiert. Unsere Firmenregistrierungsnummer lautet C-447372, und wir sind im Register der Central Bank of Ireland aufgeführt, das unter xxxx://xxxxxxxxx.xxxxxxxxxxx.xx/ einsehbar ist. 20.2. Wenn sich Ihr Sitz im Vereinigten Königreich befindet, sind wir (der Anbieter der Inkassodienstleistungen im Rahmen dieses Zahlungsvertrags) die Booking Holdings Financial Services UK Limited, und wir sind: 20.2.1. ein Unternehmen, das den Gesetzen von England und Wales unterliegt, mit der Registrierungsnummer 12967020 und mit unserem eingetragenen Firmensitz in x/x 000 Xxx Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx, XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx; und 20.2.2. von der Financial Conduct Authority im Rahmen der EG-Verordnungen (Elektronisches Geld) 2011 als elektronisches Geldinstitut autorisiert, mit der Erlaubnis, bestimmte regulierte Zahlungsservices auszuführen. Unsere Firmenregistrierungsnummer lautet 941639. Weitere Informationen finden Sie im Financial Services Register unter xxxxx://xxxxxxxx.xxx.xxx.xx/, oder bei der Financial Conduct Authority unter der Rufnummer 0800 111 6768. 20.3. Wir verfügen über Guthaben zur Deckung von Beträgen, die wir Ihnen schulden, auf einem oder mehreren getrennten Bankkonten. Während wir kein Guthaben treuhänderisch für Sie verwahren, würden Sie im Falle unserer Insolvenz aus diesen getrennten Bankkonten bevorzugt gegenüber anderen Gläubigern in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht bezahlt. Im Falle unserer Insolvenz könnte es einige Zeit dauern, bis Ihr Geld an Sie erstattet wird, und da einige Kosten ggf. von einem Insolvenzverwalter abgezogen werden, werden Sie möglicherweise nicht in vollem Umfang bezahlt. In Bezug auf Beträge, die wir für Sie verwahren, gelten weder das UK Financial Services Compensation Scheme noch das Irish Deposit Guarantee Scheme.
Informationen über uns. Alle im AT Online Store erhältlichen Produkte werden von der Canada Goose International AG, einer in der Schweiz unter der Firmennummer CHE-462.165.681 registrierten Gesellschaft mit der eingetragenen Firmenanschrift Canada Goose International AG, Xxxxxxxxxxxxx 000, XX-0000 Xxx, Xxxxxxx, vertrieben. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: Tel.: 0000 000 000 (unser europäisches Callcenter), E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxx.xxx, Postanschrift: Canada Goose International AG, Xxxxxxxxxxxxx 000, XX-0000 Xxx. Für die Kontaktaufnahme zu Ihnen verwenden wir die von Ihnen bei der Aufgabe einer Bestellung angegebenen Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse, Postanschrift). Wenn wir in unseren AGB von schriftlicher Kontaktaufnahme sprechen, so beinhaltet dies auch E-Mail- Korrespondenz.
Informationen über uns. Wir, die BMW Austria GmbH, sind in Österreich unter der Firmennummer 33985d LG Salzburg registriert und haben unseren Sitz in Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, X-0000 Xxxxxxxx. Unsere Handelsadresse ist Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, X-0000 Xxxxxxxx. Unsere Umsatzsteuernummer ist ATU37035203.
Informationen über uns. 1. Wir sind Lifeplus Europe Limited („wir“), ein in England und Wales unter der Firmennummer 03231785 registriertes Unternehmen mit der eingetragenen Anschrift Xxxxxxxx Xxxxx, Xxxxxx Xxx Xxxx, Xxxxx Xxxxx, Xx Xxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx XX00 0XX, Xxxxxxx. Unsere Hauptgeschäftsadresse ist Xxxxxxxx Xxxxx, Xxxxxx Xxx Xxxx, Xxxxx Xxxxx, Xx Xxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx XX00 0XX, Xxxxxxx. Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet GB 683911314. Faxnummer +00 0000 000000, E-Mail-Adresse xxxx.xx@xxxxxxxx.xxx. 2. Wir betreiben die Website xxx.xxxxxxxx.xxx. 3. Wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen möchten, besuchen Sie bitte die Seite Kontaktinformationen.

Related to Informationen über uns

  • Informationen Das Vertragsunternehmen sichert Elavon mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages sowie zum Zeitpunkt jeder Transaktion während der Laufzeit dieses Vertrages im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens zu: Alle Elavon übermittelten Informationen sind wahr und vollständig und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäfts- und Finanzlage und der wesentlichen Gesellschafter, Eigentümer oder leitenden Angestellten des Vertragsunternehmens.

  • Informationsaustausch (1) Auf Ersuchen erteilt die zuständige Behörde eines Vertragsstaats der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats Informationen für die in Artikel 1 genannten Zwe- cke. Diese Informationen werden ohne Rücksicht darauf erteilt, ob der ersuchte Ver- tragsstaat diese Informationen für eigene steuerliche Zwecke benötigt oder ob das Ver- halten, das Gegenstand der Ermittlungen ist, nach dem Recht des ersuchten Vertrags- xxxxxx eine Straftat darstellen würde, wäre es im Gebiet des ersuchten Vertragsstaats erfolgt. (2) Reichen die der zuständigen Behörde des ersuchten Vertragsstaats vorliegenden In- formationen nicht aus, um dem Auskunftsersuchen entsprechen zu können, so ergreift dieser Vertragsstaat nach eigenem Ermessen alle geeigneten Maßnahmen zur Beschaf- fung von Informationen, die erforderlich sind, um dem ersuchenden Vertragsstaat die erbetenen Informationen zu erteilen, auch wenn der ersuchte Vertragsstaat diese Infor- mationen zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht für eigene steuerliche Zwecke benötigt. (3) Auf ausdrückliches Ersuchen der zuständigen Behörde des ersuchenden Vertrags- xxxxxx erteilt die zuständige Behörde des ersuchten Vertragsstaats in dem nach dessen Recht zulässigen Umfang Informationen nach diesem Artikel in Form von Zeugenaus- sagen und beglaubigten Kopien von Originaldokumenten. (4) Beide Vertragsstaaten gewährleisten, dass ihre zuständige Behörde in Übereinstim- mung mit diesem Abkommen die Befugnis hat, folgende Informationen auf Ersuchen einzuholen oder zu erteilen: a) Informationen von Banken, anderen Finanzinstituten oder Personen, ein- schließlich Bevollmächtigten und Treuhändern, die als Vertreter oder Treuhän- der handeln; (i) Informationen über das wirtschaftliche Eigentum an Gesellschaften, Per- sonengesellschaften und anderen Personen, einschließlich, unter Beach- tung des Artikels 2, eigentumsbezogene Informationen über diese Perso- nen in einer Eigentümerkette; (ii) bei Trusts Informationen über Treugeber, Treuhänder, Protektoren und Treuhandbegünstigte; bei Stiftungen Informationen über Gründer und Mitglieder des Stiftungsrats sowie über Begünstigte. (5) Ungeachtet der vorstehenden Absätze begründet dieses Abkommen keine Verpflich- tung der Vertragsstaaten, Informationen über Eigentumsverhältnisse einzuholen oder zu erteilen, die börsennotierte Gesellschaften oder öffentliche Investmentfonds oder öffent- liche Investmentsysteme für gemeinsame Anlagen betreffen, es sei denn, diese Informa- tionen können ohne unverhältnismäßig große Schwierigkeiten eingeholt werden. (6) Jedes Auskunftsersuchen nach diesem Abkommen ist möglichst detailliert abzufas- sen und muss die folgenden schriftlichen Angaben enthalten: a) die Bezeichnung der Person, der die Ermittlung oder Untersuchung gilt; b) den Zeitraum, für den die Informationen erbeten werden; c) die Art der erbetenen Informationen und die Form, in der die Informationen dem ersuchenden Vertragsstaat vorzugsweise zur Verfügung zu stellen sind; d) den steuerlichen Zweck, für den um die Informationen ersucht wird; e) die Gründe für die Annahme, dass die erbetenen Informationen für die Durch- führung des Steuerrechts des ersuchenden Vertragsstaats in Bezug auf die unter Buchstabe a bezeichnete Person voraussichtlich erheblich sind; f) die Gründe für die Annahme, dass die erbetenen Informationen im Gebiet des ersuchten Vertragsstaats vorliegen oder sich im Besitz oder in der Verfü- gungsmacht einer Person im Hoheitsbereich des ersuchten Vertragsstaats be- finden; g) den Namen und die Anschrift von Personen, soweit bekannt, in deren Besitz oder Verfügungsmacht sich die erbetenen Informationen vermutlich befinden; h) eine Erklärung, dass das Ersuchen dem Recht und der Verwaltungspraxis des ersuchenden Vertragsstaats entspricht, dass die erbetenen Informationen, wür- den sie sich im Hoheitsbereich des ersuchenden Vertragsstaats befinden, von der zuständigen Behörde des ersuchenden Vertragsstaats nach dessen Recht eingeholt werden könnten und dass das Ersuchen nach diesem Abkommen ge- stellt wurde; i) eine Erklärung, dass der ersuchende Vertragsstaat alle ihm in seinem eigenen Gebiet zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Einholung der Informationen ausgeschöpft hat, ausgenommen solche, die unverhältnismäßig große Schwie- rigkeiten mit sich bringen würden. (7) Die zuständige Behörde des ersuchten Vertragsstaats übermittelt der zuständigen Behörde des ersuchenden Vertragsstaats die erbetenen Informationen so umgehend wie möglich. Um eine zeitnahe Antwort sicherzustellen, bestätigt die zuständige Behörde des ersuchten Vertragsstaats den Eingang eines Ersuchens gegenüber der zuständigen Behörde des ersuchenden Vertragsstaats schriftlich und unterrichtet die zuständige Be- hörde des ersuchenden Vertragsstaats innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt des Ersuchens über Mängel in dem Ersuchen. (8) Wenn die zuständige Behörde des ersuchten Vertragsstaats die erbetenen Informati- onen nicht innerhalb von 90 Tagen ab Eingang des Ersuchens einholen und erteilen konnte, wenn der Informationserteilung Hindernisse entgegenstehen oder wenn die zu- ständige Behörde des ersuchten Vertragsstaats die Informationserteilung ablehnt, so unterrichtet sie unverzüglich die zuständige Behörde des ersuchenden Vertragsstaats schriftlich und gibt dabei die Gründe für ihre Erfolglosigkeit bei der Einholung und Er- teilung der Informationen, die aufgetretenen Hindernisse oder die Gründe für ihre ab- lehnende Antwort an.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • Informationspflicht Vor Beginn der Kurzarbeit, spätestens jedoch mit der Vorlage dieser Vereinbarung zur Unterfertigung, ist von dem/der ArbeitgeberIn eine schriftliche Begründung über die wirt- schaftliche Notwendigkeit der Kurzarbeit jeder zuständigen Gewerkschaft zu übermitteln. Auf Aufforderung der zuständigen Gewerkschaft ist nach Beendigung der Kurzarbeit vom Betrieb eine schriftliche Information über die tatsächliche Inanspruchnahme bzw Ausschöp- fung der Kurzarbeit an diese zu übermitteln. Die Information hat jedenfalls die in Abschnitt I Punkt 1-4 dieser Vereinbarung genannten Punkte zu enthalten. Eine Kopie ist der/den zuständigen Betriebsratskörperschaft/en zuzustellen.

  • Weitere Informationen Die Bank wird den Karteninhaber niemals per E-Mail oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. Der Ablauf der Registrierung und die Bezugsquellen der Anwendung sind in der Infor- mation „Mehr Sicherheit beim Online-Shopping“ beschrieben, die dem Karteninhaber bereitgestellt wird und bei der Bank erhältlich ist.

  • Zusätzliche Informationen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Allgemeine Informationen Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Name und Anschrift der Bank: Union Investment Service Bank AG Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Gesetzlich Vertretungsberechtigter der Bank ist der Vorstand: Xxxx Xxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxx Xxxxxxx Xxxxx Eintragung Register: Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54979 Steuer- beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE813491899 Gegenstand des Unternehmens der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) ist der Betrieb von Geschäften, die darauf gerichtet sind, Wertpapiere für andere zu verwalten und zu verwahren sowie Finanzinstrumente im Wege des Kommissionsgeschäfts zu erwerben und zu veräußern. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx beziehungsweise Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt, (im Internet unter: xxx.xxxxx.xx). Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Gemäß Ziffer 20.2 der Bedingungen für UnionDepots gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Anleger und der USB deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel für Anleger, die nicht Kaufmann, nicht juristische Person des öffentlichen Rechts und nicht öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Für die zuvor genannten Personen gibt es eine Gerichtsstandklausel unter Ziffer 20.3 und Ziffer 20.4 der Bedingungen für UnionDepots. Die USB ist der Siche- rungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ange- schlossen (vergleiche Ziffer 18 der Bedingungen für UnionDepots). Beschwerdestelle der USB: Union Investment Service Bank AG Kundenservice Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Ombudsmannverfahren bei der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.: Darüber hinaus können Verbraucher für die Beilegung von Streitigkeiten mit der USB von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesver- band Investment und Asset Management e. V. anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Xxxxx xxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 6449046-29, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, zu richten. Bei Streitigkeiten nach Maßgabe des § 14 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG), zum Beispiel aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00 xx 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 000 0000-0000 oder -1906, Telefax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsver- trägen können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (Euro- päische Union) wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Hierbei kann folgende E-Mail- Adresse der USB angegeben werden: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.